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<html newsdate="2017-03-28">
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<title>Stellungnahme zu Freier Software in deutschem OGP-Aktionsplan veröffentlicht</title>
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<h1>Stellungnahme zu Freier Software in deutschem OGP-Aktionsplan veröffentlicht</h1>
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<p newsteaser="yes">Heute hat die Zivilgesellschaft Arbeitskreis OGP
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Deutschland seine <a href="https://opengovpartnership.de/2017/03/2069/">Stellungnahme zu einem deutschen OGP-Aktionsplan
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veröffentlicht</a>. Ziel der Open-Government-Aktionen ist es, Transparenz,
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Bürgerfreundlichkeit, Berichte und Effizienz von Regierungen und der
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öffentlichen Verwaltung zu verbessern. Die Stellungnahme, die bereits am 20.
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März der deutschen Bundesregierung übergeben wurde, besteht aus 30 Themen rund
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um Open Government, unter anderem auch zu Freier Software.</p>
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<p>Im Dezember 2016 ist Deutschland der Open Government Partnership
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beigetreten. Bis Juni 2017 muss ein Aktionsplan für Deutschland erarbeitet
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werden und von der Bundesregierung verabschiedet werden.</p>
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<p>Um dieses Ziel zu erreichen, lud die Bunderegierung am 17. Februar
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Vertreter der Zivilgesellschaft zu einer Tagung ein, bei der Ideen für einen
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deutschen Aktionsplan für die kommenden beiden Jahre gesammelt wurden. Nach
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dem Workshop entwickelten die Zivilgesellschaftsgruppen die Vorschläge bis zur
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heutigen Veröffentlichung weiter. In den kommenden Wochen werden die deutschen
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Ministerien die verschiedenen Vorschläge prüfen, intern beraten und einen
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nationalen Aktionsplan mit konkreten Zielen entwerfen. Danach gibt es eine
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weitere Tagung für die Verwaltung und die Zivilgesellschaft, auf der die Ziele
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besprochen werden (siehe <a href="http://www.verwaltung-innovativ.de/DE/Internationales/OGP/zeitlicher_ablauf/zeitlicher_ablauf_node.html">zeitlicher Ablauf für den Aktionsplan der Bundesregierung</a>).</p>
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<p>Der OGP-Aktionsplan betrifft nicht nur die Bundesregierung sondern auch die
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Verwaltung der Bundesländer und der Kommunen.</p>
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<h2>Stellungnahme der Zivilgesellschaft zu Freier Software/Open Source Software</h2>
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<p>Die Free Software Foundation Europe erarbeitete gemeinsam mit anderen
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Freien-Software-Organisationen und dem Arbeitskreis OGP Deutschland eine
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Zusammenfassung des Themas Freie Software im Hinblick auf Open Goverment und
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wir entwickelten gemeinsam konkrete Ziele für die Regierung.</p>
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<p>Wir hoffen die Veröffentlichung ermöglicht es Aktivisten der
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Zivilgesellschaft auf der ganzen Welt mehr über die OGP-Diskussion zu erfahren,
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Vorschläge an die Bedingungen anderer Länder anzupassen und weitere Beiträge
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zur Debatte in Deutschland einzubringen.</p>
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(Das vollständige Dokument mit allen Vorschlägen ist auf der <a
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href="https://opengovpartnership.de/files/2017/03/170323_Zivilgesellschaftliche_Empfehlungen_NAP_OGP.pdf">Webseite des Arbeitskreis OGP verfügbar</a>.)
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<h3>Einführung in das Themenfeld</h3>
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<p>Open Government bietet die Chance, staatliches Handeln nachhaltiger und
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nachvollziehbarer für die Menschen des Landes zu gestalten. Offene Software
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erreicht das mit Freier/Offener Lizenzierung [1], die sich international als
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Standard bewährt hat. Die "Open Government Toolbox" versammelt heute 1298
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IT-Projekte von 523 Organisationen für die Umsetzung von Open Government. Die
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Bandbreite dieser beeindruckenden Sammlung zeigt, wie viel Potential in Open
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Government Software steckt. Von Datenvisualisierung über Mitbestimmungstools
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bis hin zu Werkzeugen für lokale städtische Initiativen sind zahlreiche
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Projekte für Verwaltung und Zivilgesellschaft bereits frei zugänglich.</p>
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<ul>
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<li><strong>Wiederverwertung</strong>: Offene Software kann für verschiedenste
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Zwecke eingesetzt und wiederverwertet werden. Einmal in staatlichem Auftrag
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entwickelter Software-Code darf von anderen Verwaltungen bei ähnlichen
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Problemstellungen genutzt werden. Prominentes Beispiel dafür ist "Fix my
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Street": ursprünglich in Großbritannien zur Meldung von Straßenschäden
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entwickelt wird es heute in der Schweiz, Irland, Malaysia, Norwegen, Schweden,
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Uganda und Uruguay eingesetzt. Alle profitieren von der zunehmenden
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Verbreitung, da entwickelte Erweiterungen und Nutzungserfahrungen aus einzelnen
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Ländern allen anderen Ländern zugänglich sind. </li>
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<li><strong>Unabhängigkeit</strong>: Der Einsatz von Offener Software gibt der
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öffentlichen Hand mehr Handlungsfreiheit bei der Auftragsvergabe und der Wahl
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von Partnern. Ein strategischer "Lock-In", also eine Abhängigkeit von einzelnen
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Zulieferern, wird vermieden, weil ein Wettbewerber den bisher erstellten Code
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weiterpflegen kann.</li>
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<li><strong>Plattformneutralität</strong>: Mit offenen Standards und offenen
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Schnittstellen kann eine Plattformneutralität erzielt werden, um sich aus
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Abhängigkeiten einzelner Anbieter zu befreien und jederzeit den Dienstleister
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austauschen zu können.</li>
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<li><strong>Transparenz</strong>: Während herkömmliche Government Software
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unter proprietären Bedingungen oftmals als Blackbox undurchschaubar bleibt, ist
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der Quellcode von Open Government Software grundsätzlich immer einsehbar.</li>
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<li><strong>Teilhabe</strong>: Der offene Quellcode in Kombination mit einer
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Freien Lizenz ermöglicht Synergien von staatlichen Stellen mit
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Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Bürgern. Staatlich bereitgestellte Software
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kann von verwaltungsexternen Akteuren weiterentwickelt und genutzt werden - und
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anders herum. Staatlich initiierte Open Government Software-Projekte sind so
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die Initialzünder für gemeinschaftliche Projekte, in denen unterschiedliche
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Perspektiven von Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Bürgern zusammen
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kommen.</li>
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</ul>
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<p>Zur Umsetzung des Open Government Fahrplans wird auch neue Software erstellt
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werden. Open Government Software sollte stets unter einer geeigneten
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Freien/Offenen Lizenz[1] zugänglich sein, um Wiederverwertung und das Teilen
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von Lösungen zwischen Behörden, Unternehmen und Bürgern zu ermöglichen.</p>
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<h3>Unsere Vision bis 2030:</h3>
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<p>Bundes-, Landes- und kommunale Verwaltungen teilen ihre Software-Lösungen
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mit anderen Verwaltungen, mit Unternehmen und der Zivilgesellschaft. Bei neuen
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Lösungen können die Akteure auf einen Baukasten bereits bestehender Lösungen
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zugreifen, diese Lösungen wiederverwerten, verbessern und diese Verbesserungen
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wieder mit allen teilen. Alle diese Lösungen garantieren eine Verwendung
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unabhängig von der verwendeten Plattform. Keine Bürger, keine Unternehmen oder
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keine Verwaltungen sollen technisch diskriminiert werden. Diese deutschen
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Software-Lösungen genießen bei staatlichen Organisationen,
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zivilgesellschaftlichen Akteuren und Wirtschaftsunternehmen im In- und im
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Ausland einen hervorragenden Ruf. Sie werden gerne eingesetzt und weiter in
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verteilten Programmierverbünden entwickelt. Daraus ergeben sich ein
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Investitionsschutz und eine höhere Nachhaltigkeit von Software für den
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öffentlichen Sektor, die auch dann von Dritten weiter entwickelt wird, selbst
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wenn einzelne deutsche Verwaltungsbehörden sich später für andere Lösungen
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entscheiden.</p>
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<h3>Weiterführende Quellen:</h3>
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<ul>
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<li>[1] Freie/Open Source Lizenzen: Siehe die Liste der <a href="https://www.gnu.org/licenses/license-list.en.html">Free Software Foundation</a> und der <a href="https://opensource.org/licenses/category">Open Source Initiative</a></li>
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<li><a href="https://ogptoolbox.org/en/">OGP Toolbox</a></li>
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<li><a href="https://joinup.ec.europa.eu/interoperability/search">EU Joinup Lösungen</a></li>
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<li><a href="http:///code.gov">USA Portal Code.Gov</a></li>
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<li><a href="https://www.gov.uk/service-manual/technology/making-source-code-open-and-reusable">UK: Beispiel einer Umsetzung</a></li>
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<li><a href="http://fixmystreet.com/">Fixmystreet UK</a> - <a href="http://fixmystreet.org/">Fixmystreet OGS</a></li>
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<li><a href="https://joinup.ec.europa.eu/community/eupl/og_page/european-union-public-licence-eupl-v11">EUPL</a></li>
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<li><a href="https://fsfe.org/about/basics/freesoftware.html">Einführung der FSFE in "Software Freiheit"</a></li>
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</ul>
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<h3>Vorschläge für max. vierzeilige Commitments aus dem Workshop für den NAP-Zweiseiter</h3>
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<h4>Ebene 1: Verfahrensvorschläge zur Prozessorganisation</h4>
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<ul>
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<li>Einrichtung einer Fachgruppe von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen zu
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Wiederverwertung und Teilen von freier Software für Staat und Verwaltung
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(Re-use and Share OSS), damit mindestens zweimal im Jahr ein
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verwaltungsinterner Austausch stattfinden kann, um das Themenfeld Open Source
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Software verwaltungsebenenübergreifend zu verstehen und schrittweise zu
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erschließen. Durch diese Fachgruppe sollen auf Seiten der öffentlichen
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Verwaltung Mitarbeiter als Gestalter und Thementreiber aufgebaut sowie
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Unterstützer in allen Ebenen gefunden, gefördert und eingebunden werden, um
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mehr Software der Verwaltung zu teilen und weiterzuverwerten.</li>
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<li>Einrichtung eines Arbeitskreises von Verwaltung (Fachgruppe),
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Zivilgesellschaft und Unternehmen zu Wiederverwertung und Teilen von freier
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Software für Staat und Verwaltung (Re-use and Share OSS), damit mindestens
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zweimal im Jahr ein fachlicher Austausch stattfinden kann, um einander
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zuzuhören und um Impulse der Zivilgesellschaft zur konzeptionellen
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Weiterentwicklung zu bekommen. Eine enge Anbindung dieses Arbeitskreises an
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die entsprechende Fachgruppe der Verwaltung sichert einen Wissenstransfer von
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neuen Erkenntnissen und aktuellen Entwicklungen aus Zivilgesellschaft und
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Wissenschaft in die öffentliche Verwaltung und indirekt in die Politik.</li>
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<li>Beauftragung einer Studie zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung über
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Softwarekooperation der öffentlichen Verwaltung bei Verwendung freier/offener
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Software bis Dezember 2018 unter Berücksichtigung von Anwender- und
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Entwicklervereinigungen aus der Wirtschaft, damit der nationale und der
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|
internationale Stand von Wissenschaft und Praxis reflektiert, das
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Gestaltungspotential mit Hilfe von Workshops (Collaborative Design) skizziert
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und so die relevanten Perspektiven für Umsetzungsvorschläge im Rahmen des
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zweiten Nationalen Aktionsplans bereits vorliegen.</li>
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<li>Durchführung von zwei <a
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href="http://plugfest.opendocumentformat.org/">"Plug Fest"</a> Veranstaltungen
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als Open Collaborative Workshops bis 2018 in Deutschland, um Fachabteilungen
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aus Behörden und Anbieter von Dokumentverarbeitungslösungen in einen
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technischen Dialog zu Dokumentaustauschformaten zu bringen. Mit diesem
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Multistakeholder-Veranstaltungsformat haben bereits viele Länder Europas gute
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Erfahrungen zur Stärkung der Interoperabilität gemacht.</li>
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<li>Beauftragung einer Wissenschaftlichen Studie über Offene Standards und
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Offene Schnittstellen in der öffentlichen Verwaltung (inkl. offener
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Dokumentenformate) bis Juni 2018, damit der nationale und der internationale
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Stand von Wissenschaft und Praxis (Deutschland: SAGA 5.1.0, EU, Österreich,
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Schweiz, Frankreich, Italien, Niederlande) reflektiert, das
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Gestaltungspotential mit Hilfe von Workshops (Collaborative Design) skizziert
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und so die relevanten Perspektiven für Umsetzungsvorschläge im Rahmen des
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zweiten Nationalen Aktionsplans bereits vorliegen.</li>
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<li>Beauftragung einer Evaluationsstudie über die Barrierefreiheit und
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Plattformneutralität der öffentlichen Webdienste von Bundesbehörden bis
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Januar 2018, damit wir Transparenz darüber erlangen, inwiefern
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Behörden-Webseiten auf Bundesebene bestimmte Nutzergruppen technisch
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diskriminieren und geräteübergreifend einsetzbar sind. Auf der Basis der
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Evaluation werden zeitgleich Best Practices vorgestellt und Grundprinzipien
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als Empfehlung für die Gestaltung barrierefreier und herstellerneutraler
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Webseiten für Behörden und öffentliche Institutionen präsentiert.</li>
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</ul>
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<h4>Ebene 2: Konkrete legislative Schritte und Ordnungserfordernisse</h4>
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<ul>
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<li>Festschreibung des EU ISA2-Prinzips der Plattformneutralität in der
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Beschaffung von Web-Dienstleistungen bis 2019, damit Bürgerinnen und Bürger
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unabhängig von der von ihnen verwendeten marktüblichen Zugangstechnologie
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(Betriebsysteme: MAC OS, Linux, Windows, Android / Browser: Firefox, Chrome,
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IE, ... / Hardware: Tablet, Desktop-PC, Smartphone, Thin Internet Client) die
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Behördendienste verwenden können.</li>
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<li>Vorschlag eines Gesetzes über die Einrichtung eines Nationalen Software
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Archivs bis Sommer 2019, in dem geregelt wird, an welcher Stelle deutsche
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Behörden und Anbieter, den Quellcode, Dokumentation,
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Schnittstellen-Spezifikationen und Datenbankschemata von allen behördlich
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eingesetzten Softwarelösungen hinterlegen und langzeitarchivieren sollen.
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Dies ermöglicht Sicherheitsüberprüfungen und den Erhalt des Digitalen
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Kulturerbe unseres Landes.</li>
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</ul>
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<h4>Ebene 3: Minimale Maßnahmen ("Pflichtprogramm")</h4>
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<ul>
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<li>Software, welche im Rahmen der Umsetzung des OGP Aktionsplans entwickelt oder
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beauftragt wird, soll grundsätzlich Freie/Offene Software Komponenten
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wiederverwerten, unter einer freien/offenen Lizenz auf der
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<a href="https://joinup.ec.europa.eu/">EU-Software-Plattform Join-up</a> und der
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<a href="https://ogptoolbox.org/de/">"OGP Toolbox"</a>
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anderen Regierungen, Unternehmen und der
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Zivilgesellschaft verfügbar gemacht werden.</li>
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<li>Kapazitätsbildende Maßnahmen zur Teilnahme von Deutschland bei der
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Weiterenwicklung des <a href="https://github.com/DISIC/foss-contrib-policy-template">
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Free/Open Source Software Contributor Policy Template
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beim OGP</a> (Bulgarien,
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Frankreich, Großbritannien und die USA haben sich dazu bereits
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verpflichtet.).</li>
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<li>Evaluation bis Mitte 2018 welche Software, die bei bei der Umsetzung des
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Aktionsplan des IT-Planungsrats für das Jahr 2017 enstand, bis 2019 in der
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Open Government Toolbox unter einer Freien/Offenen Lizenz verfügbar gemacht
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werden kann. (Siehe
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<a href="http://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/21_Sitzung/20_Anlage1_Aktionsplan.html">Aktionsplan</a>)</li>
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<li>Bund, Länder und Kommunen sollen Information von Kooperation von Behörden und
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anderen Akteuren bei Software-Lösungen zum Teilen und Wiederverwerten an das
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EU-Portal Joinup zur Veröffentlichung übermittelt werden, um diese Art der
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Zusammenarbeit bekannter zu machen und andere Akteure zur Mitarbeit zu
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bewegen.</li>
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</ul>
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</blockquote>
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</body>
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<tags>
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<tag>front-page</tag>
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<tag content="OpenGovernmentPartnership">OpenGovernmentPartnership</tag>
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<tag content="policy">policy</tag>
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|
<tag content="ÖffentlicheVerwaltung">PublicAdministration</tag>
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