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<title>FSF Europe - WIPO-Beobachtung - Referenzblatt zu den Grundlagen
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Freier Software</title>
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<p align="center">[ <a href="FSER.pdf">PDF-Version (53k)</a> ]</p>
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<h1 align="center">Referenzblatt zu den Grundlagen Freier Software</h1>
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Freie Software ist ein Kernthema von zunehmender Wichtigkeit in allen
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politischen Foren geworden, national wie international. Dieses Papier
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zielt darauf ab, einen Hinweis zu wesentlichen Informationen zu Freier
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Software anzubieten, damit Abgeordnete ihren Fokus auf die Substanz
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richten können.
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<h2>Frei für die Freiheit, nicht für den Preis</h2>
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Das „Frei“ in Freier Software bezieht sich ausdrücklich auf die Freiheit
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und niemals um den Preis. Diese Tatsache muss betont werden, weil sie
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manchmal durch eine Schwäche in der englischen (und der deutschen)
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Sprache undeutlich gemacht wird, die nicht von anderen Sprachen geteilt
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wird. Freie Software definiert sich seit den 1980ern über die vier
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fundamentalen Freiheiten, die sie prägen:
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<b>Die Freiheit, das Programm für jeden Zweck zu nutzen</b>
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Einschränkungen bezüglich der Verwendbarkeit von Software, bezogen
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auf Zeit („30 Tage Testphase“, „Lizenz endet am 1. Januar 2007“),
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Zweck, („Lizenz wird nur zu Forschungszwecken und zur
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nicht-kommerziellen Anwendung erteilt“) oder geographischer Gegend
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(„nicht zu verwenden in Land X“), machen ein Programm unfrei.
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<b>
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Die Freiheit, das Programm zu studieren, um zu verstehen, wie es
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funktioniert, und es auf seine eigenen Bedürfnisse zuzuschneiden
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</b>
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<em>
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Das Auferlegen von rechtlichen und praktischen Beschränkungen
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bezüglich des Verständnisses oder der Modifikation des Programms, wie
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z.B. der verpflichtende Kauf von speziellen Lizenzen, das
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Unterzeichen eines Stillschweigeabkommens, oder das Zurückhalten der
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von Menschen bevorzugten Art des Verstehens und Veränderns eines
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Programms (sein Quellcode), machen es proprietär.
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<b>Die Freiheit, Kopien zu erstellen und diese weitergeben zu dürfen</b>
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<em>
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Wenn man dem Benutzer nicht erlaubt, Kopien zu erstellen und diese
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an jemand anderen zu geben, macht das ein Programm unfrei. Die
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Weitergabe kann für eine Gebühr geschehen, wenn man es so will.
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<b>
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Die Freiheit das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen zu
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veröffentlichen
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</b>
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<em>
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Nicht jeder ist ein Programmierer, und nicht jeder Programmierer ist
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in allen Bereichen gleich gut. Diese Freiheit ermöglicht es den
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Leuten, die die erforderlichen Fähigkeiten besitzen, diese mit jenen
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zu teilen, die über solche nicht verfügen. Auch dies kann wieder
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gegen eine Gebühr erfolgen.
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</li>
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<h3>Rechte, nicht Pflichten</h3>
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Diese Freiheiten stellen Rechte dar, keine Pflichten. Jedwege Institution
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oder Person kann es sich aussuchen, nicht von ihnen Gebrauch zu machen,
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aber sie können es sich auch aussuchen, alle zu benutzen. Insbesondere
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soll verstanden werden, dass Freie Software eine kommerzielle Nutzung
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nicht ausschließt. Wenn ein Programm sich nicht eignet, kommerziell
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genutzt oder kommerziell vertrieben zu werden, so handelt es sich dabei
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nicht um Freie Software. Gewiss ist es so, dass eine zunehmende Anzahl
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von Firmen ihr Geschäftsmodell komplett oder teilweise auf Freier
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Software aufbauen, eingeschlossen einige der größten proprietäre
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Softwarehersteller. Freie Software erlaubt es, Hilfe und Unterstützung zu
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gewähren, sie macht es jedoch nicht verpflichtend.
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<h3>Umsetzung im Urheberrecht</h3>
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Normalerweise sind diese Freiheiten über das Urheberrecht umgesetzt,
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jedoch nicht in allen Fällen: „Public-Domain“-Software ist auch Freie
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Software, stellt jedoch ein Sonderfall dar. In den meisten Fällen von
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Freier Software ist die Lizenz entscheidend dafür, ob ein bestimmtes
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Programm auch wirklich Freie Software ist. Wenn eine Lizenz
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die oben aufgeführten Freiheiten enthält, so handelt es sich um eine
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Freie-Software-Lizenz, von denen heute zwischen 50 und 150 in Gebrauch
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sind.
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Diese erstaunlich kleine Zahl kommt durch die Tradition zustande, sich
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eher für eine bekannte und gut verstandene Lizenzen zu entscheiden, als
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eine neue Lizenz für jedes neue Programm zu schreiben. Daher ist es
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möglich, durch das Prüfen einer Handvoll einfacher Lizenzen die
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Lizenzbedingungen von mehr als 90% der Freien Software zu verstehen,
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wodurch der Aufwand für Verwaltung und ordnungsgemäße Umsetzung
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verringert wird.
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<h2>Terminologie</h2>
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Freie Software wird unter vielen Gesichtspunkten diskutiert, mit
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vorgeblichen Antonymen und Synonymen, was wiederum oft zu Verwirrung
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und Zweifel führt und deswegen kurz erklärt werden soll.
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<h3>Antonyme</h3>
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Das Gegenteil von Freier Software ist propriätäre Software oder
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unfreie Software. Kommerzielle Software ist kein Gegenteil von Freier
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Software, komerziell bezieht sich nicht auf Freiheit. Kommerzielle
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Freie Software ist genauso normal wie nichtkomerzielle proprietäre
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Software, manchmal auch „Freeware“ genannt.
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<h3>Synonyme</h3>
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Seit 1992 wird der Begriff „Libre Software“ mit dem Begriff Freie
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Software in einigen Teilen Europas gleichgesetzt, um so der Verwirrung
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bezüglich der englischen Sprache zu begegnen. Der Ausdruck „Open Source“
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wurde 1998 von der OSI (Open Software Initiative) als Vermarktungsbegriff
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vorgschlagen. Der Open-Source-Definition der OSI umfasst die selben
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Lizenzen wie die oben erklärte Definition von Freier Software von 1989.
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Aus Sicht der Lizenzierung sind beide, „Libre Software“ als
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auch „Open Source“, Synonyme für Freie Software. Kombinationen der
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beiden Begriffe wie „FOSS“ oder „FLOSS“ umfassen ebenfalls die selbe
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Menge an Software.
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<h3>Zweideutigkeiten</h3>
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Der Begriff „Open Source“ wird gelegentlich auf verscheidene Arten
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genutzt und hat heute verschiedenen Bedeutungen, die sich oft gegenseitig
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ausschließen, insbesondere die Definition der OSI. Demnach kann
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„Open Source“ sich auf Freie Software beziehen, aber auch auf
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Software, die die oben gennanten Kriterien nicht erfüllt. Ab
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und zu wird er verwendet, um ein bestimtes Softwareentwicklungsmodell zu
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beschreiben, dennoch werden einige Teile von Freier Software in
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geschlossenen Entwicklungsmodellen entwickelt und proprietäre Software
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experementiert zunehmend mit offenen Entwicklugnsansätzen. Dies macht
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den Begriff „Open Source“ reichlich zweideutig und sehr problematisch
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für Felder, bei denen Genauigkeit in der Sprache verlangt wird, wie
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Wissenschaft, Recht und Politik.
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<h2>Überlegungen zu Regelungen für den öffentlichen Bereich</h2>
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Im Gegensatz zu proprietärer Software hat nie eine einzige Firma oder
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ein einziger Konzern die Kontrolle über eine Freie-Software-Lösung. Indem
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Regierungen sich für Freie Software entscheiden, schützen diese ihre
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Unabhängigkeit vor den Firmen- oder Konzerninteressen eines einzelnen
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Anbieters, lokal oder ausländisch. Das Aufrechterhalten der Möglichkeit,
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ihr politisches Mandat zu erfüllen, ist das souveräne Recht jeder
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Regierung. Die Bevorzugung von Freier Software oder die Verplichtung zu
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dieser fördert dieses Ziel und ist nie diskrimierend. Es erhält
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technologische und politische Unabhängigkeit, da Freie Software keinem
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einzelnem Anbieter und keiner einzelnen Orgranisation gehört und jedem
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Anbieter freigestellt ist, Software von Dritten anzubieten. Sollten
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Verkäufer in Verhandlungen mit der Regierung treten, so können sich diese
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auch dafür entscheiden, ihnen Unabhängigkeit zu geben, indem sie ihre
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eigene Software unter einer freien Lizenz herausbringen.
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<h3>Über die FSFE</h3>
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Die <a href="http://fsfeurope.org">Free Software Foundation Europe</a>
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(FSFE) ist eine regierungsunabhängige Organisation (NGO), die sich allen
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Aspekten der Freien Software widmet. Sie stellt ein Kompetenzzentrum
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für Industrie, Politik und die gesamte Gesellschaft dar und beteiligt
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sich an zahlreichen Aktivitäten, tritt als Treuhänder für Autoren von
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Freier Software auf und nimmt an Forschung und Entwicklung im
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europäischen Raum und auf Länderebene teil. Weitere Informationen finden
|
|
Sie unter <a href="http://fsfeurope.org">http://fsfeurope.org</a>.
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Um mit dem Autor dieses Dokuments in Kontakt zu kommen, schreiben Sie
|
|
bitte an <a href="/about/greve/">Georg C.F. Greve</a>
|
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(<a href="mailto:greve@fsfe.org">greve@fsfe.org</a>).
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Kommentare und Fragen sind jederzeit willkommen.
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</p>
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<translator>Vivien Gerlach und Sean Farrell</translator>
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