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<meta name="author-name-1" content="Karsten Gerloff" />
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<meta name="author-name-2" content="Carlo Piana" />
<meta name="author-name-3" content="Sam Tuke" />
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<meta name="publication-date" content="2010-10-15" />
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<title>EIF-BSA-Brief</title>
</head>
<body>
<h1>Offene Standards verteidigen: Die FSFE widerlegt die falschen
Behauptungen der BSA gegenüber der Europäische Kommission</h1>
<p id="introduction">Die Business Software Alliance (BSA) übt Druck auf
die Europäische Kommission aus, um aus der aktuellen Version der
Interoperabilitätsempfehlungen der EU, dem European Interoperability
Framework (EIF), auch die letzten Überbleibsel einer Unterstützung für
Offene Standards zu entfernen.
<br /><br />
Die FSFE ist in den Besitz der Kopie
<a href="/activities/os/bsa-letter-ec.pdf">eines Briefs</a> gekommen, den
die BSA letzte Woche an die Kommission geschickt hat. Im Folgenden
analysieren wir die Argumente der BSA und erklären, warum ihre
Behauptungen falsch sind, und warum Offene Standards ein wesentliches
Element für Interoperabilität und Wettbewerb im europäischen
Software-Markt sind. Wir haben die Europäische Kommission über diese
Analyse <a href="/activities/os/bsa-eif-letter-fsfe-response.pdf">in
Kenntnis gesetzt</a>.</p>
<ol>
<li><a href="#1">Gebührenfreie Patentlizenzierung eröffnet
Möglichkeiten zur Marktteilnahme und fördert Innovation</a></li>
<li><a href="#2">Die von der BSA als Beispiele angeführten Standards
sind im Software-Bereich irrelevant</a></li>
<li><a href="#3">(F)RAND-Lizenzierung in Software-Standards ist
unfair und diskriminierend</a></li>
<li><a href="#4">Die BSA repräsentiert nicht einmal ihre eigenen
Mitglieder, geschweige denn die Software-Industrie als Ganzes</a></li>
<li><a href="#5">(F)RAND ist inkompatibel mit den meisten
Freie-Software-Lizenzen</a></li>
<li><a href="#6">Eine Bevorzugung Offener Standards steht in
keinerlei Zusammenhang mit der Verhandlungsposition der EU gegenüber
China</a></li>
<li><a href="#7">Spezifikationen ohne Beschränkungen werden
Standardisierung, Wettbewerb und Interoperabilität fördern</a></li>
<li><a href="#8">Empfehlungen</a></li>
</ol>
<h2 id="1">Gebührenfreie Patentlizenzierung eröffnet Möglichkeiten zur
Marktteilnahme und fördert Innovation</h2>
<p>In ihrem Brief argumentiert die BSA, dass „wenn die EU eine
Bevorzugung gebühren-/patentfreier Spezifikationen beschließt, die
Anreize für Firmen untergraben werden, Spitzen-Innovationen in die
Standardisierung einzubringen, was in weniger innovativen europäischen
Spezifikationen und weniger wettbewerbsfähigen europäischen Produkten
resultiert.“</p>
<p>In Wirklichkeit stellt dies ein grobes Missverständnis von Standards,
ihrer Rolle und ihrer Funktionsweise dar.</p>
<ol>
<li>Gebührenfreie Lizenzbedingungen verhindern nicht, dass patentierte
Technologien in Standards aufgenommen werden. Der Beitragende ist
nur angehalten, keine Lizenzgebühren für Implementierungen zu
erheben.</li>
<li>Die auf einzigartige Weise erfolgreichste
Technologie-Plattform der Welt, das
Internet, baut auf Standards auf, die vollständig unter gebührenfreien
Lizenzbedingungen verfügbar gemacht wurden. In der Tat hat das W3C,
die für Web-Standards zuständige Standardisierungsorganisation (SSO),
im Konsens eine gebührenfreie „Geistiges-Eigentum-Richtlinie“
beschlossen, nach der gebührenpflichtige Technologien nur in seltenen
Ausnahmefällen verwendet werden dürfen. Anstatt Innovationen zu
behindern, wie von der BSA behauptet, hat dies das Internet zu einer
Hochburg der Innovation gemacht. Tatsächlich ist es gerade das
Wesen von Standards, dass sie eine Plattform stabilisieren, auf deren
Grundlage Marktteilnehmer innovative oder interoperable Lösungen
entwickeln können<a class="fn" href="#refs">1</a>.</li>
<li>Im Widerspruch zur Behauptung der BSA eröffnen gebührenfreie
Patentlizenzierungsrichtlinien der größtmöglichen Anzahl von
Marktteilnehmern und Implementierern die Möglichkeit, am
Standardisierungsprozess für Software teilzunehmen. Im Ergebnis sind
Software-Standards, die von Standardisierungsorganisationen mit
gebührenfreien Patentlizenzierungsrichtlinien, wie dem W3C,
beschlossen werden, weit verbreitet, dabei ist der HTML-Standard nur
das bekannteste Beispiel.</li>
</ol>
<p>Aus einer umfassenderen Sicht hinsichtlich Richtlinien ist es auch
fragwürdig, dass Innovatoren, die bereits einen Anreiz durch ein
Patent haben, einen weiteren Anreiz bräuchten, indem das Patent in
einen Standard aufgenommen wird. Ein Patent bedeutet nicht das Recht
auf eine garantierte Einkommensquelle.</p>
<h2 id="2">Die von der BSA als Beispiele angeführten Standards sind im
Software-Bereich irrelevant</h2>
<p>Die BSA argumentiert, dass „viele der heute am weitesten
verbreiteten offenen Spezifikationen patentierte Innovationen
beinhalten, die von kommerziellen Firmen entwickelt wurden … darunter
WiFi, GSM und MPEG.“</p>
<p>Damit wird unterstellt, es gebe einen zwingenden Zusammenhang zwischen
„kommerziell“ und „patentiert“. Kommerzielle Unternehmen würden die von
ihnen entwickelten Technologien grundsätzlich patentieren, während
nicht-patentierte Erfindungen nur im nicht-kommerziellen Bereich zu
finden seien.
In Wirklichkeit stellt ein Großteil
der nicht patentierten modernen Technologie, die ihren Ursprung in
kommerziellen Unternehmen hat, weltweit eingesetzte Standards dar (wie
z.&#160;B. HTML5), die auch weiterhin ihre Entwickler mit Einkommen
versorgen. Es gibt keine derartige Trennlinie, weder ökonomisch noch
ideologisch, zwischen Hardware- und Software-Technologien, die patentiert
sind, und denen, die es nicht sind. Trotzdem legt die BSA
nahe, dass es einen Unterschied zwischen konventionellen
und akzeptierten Geschäftsmethoden, die sie mit Patenten in Verbindung
bringen, und nicht-geschäftsmäßigen, nicht-kommerziellen Organisationen,
die sie mit patentfreier Technologie in Verbindung bringen, gebe. Im
Hinblick auf die zunehmende Verbreitung von Freier Software im
europäischen IT-Dienstleistungsmarkt ist solch eine Behauptung schlicht
und einfach falsch.</p>
<p>Die von der BSA als Beispiele aufgeführten Standards beziehen sich (mit
Ausnahme von MPEG<a class="fn" href="#refs">2</a>) auf hardwarebasierte
Technologien. Die Ökonomie des Hardware-Markts unterscheidet sich
wesentlich von der des Software-Markts. Während der Eintritt in den
Hardware-Markt beträchtliche Investitionen voraussetzt, kann ein
Software-Unternehmen mit einem sehr kleinen Startkapital gegründet
werden. Von solch einem Software-Startup-Unternehmen zu verlangen,
Gebühren für die Implementierung von Software-Standards zu bezahlen,
würde die Markteintrittsbarriere signifikant erhöhen, Innovationen
verringern und den Wettbewerb behindern, und daneben auch die Preise für
Konsumenten (einschließlich Organisationen des öffentlichen Sektors)
erhöhen.</p>
<p>Für Software ist es eindeutig, dass die Akzeptanz der Aufnahme
von Patenten in Standards unter (F)RAND-Bedingungen die
Eintrittsbarriere in den europäischen Software-Markt auf unangemessene
und unnötige Art erhöht, und dadurch die europäische IKT-Wirtschaft
weniger wettbewerbsfähig macht.</p>
<h2 id="3">(F)RAND-Lizenzierung in Software-Standards ist unfair und
diskriminierend</h2>
<p>Die BSA argumentiert, dass „die Bedingungen, dass eine offene
Spezifikation frei implementierbar sein muss, sowie frei
verbreitet und wiederverwenden werden kann, mehrdeutig sind,
und darauf hindeuten, dass der Standard frei von geistigen
Eigentumsrechten sein muss.“</p>
<p>Weiter argumentiert die BSA, dass FRAND sicherstellt, dass diese
Innovationen unter fairen Bedingungen benutzt werden können, um den
Standard zu implementieren.
Dadurch wird es Erfindern erlaubt, eine
angemessene Gebühr zu erheben, wenn ihre Technologien in Spezifikationen
verwendet werden.“ In Software-Standards sind (F)RAND-Bedingungen aber
diskriminierend gegenüber Freier Software und allen darauf basierenden
Geschäftsmodellen. Die am häufigsten verwendeten Freie-Software-Lizenzen
erlauben nicht, dass den Benutzern der Software zusätzliche Bedingungen
auferlegt werden. Doch (F)RAND würde verlangen, dass solche Bedingungen
gestellt würden, normalerweise in Form von Lizenzgebühren, die von der
Zahl der Benutzer abhängen, was (F)RAND-Lizenzierungsrichtlinien
inkompatibel mit Freier Software macht. Was Software-Standards betrifft,
ist die (F)RAND-Herangehensweise weder vernünftig, noch
nicht-diskriminierend.</p>
<p>Im umgekehrten Fall schließt eine Gebührenfreiheit proprietäre
Implementierungen nicht aus (nicht einmal solche, die in hohem Ausmaß
patentiert sind). Tatsächlich bedeutet Gebührenfreiheit, dass, insofern
bestimmte Technologien in einem Standard vorgeschrieben sind, diese jedem
ohne die Zahlung einer Lizenzgebühr zur Verfügung stehen müssen. Indessen
können die Implementierungen unter beliebigen Lizenzen vertrieben werden
und beliebige Technologien beinhalten, solange sie sich an den Standard
halten.</p>
<p>Der gebührenfreie HTML-Standard ist beispielsweise in einer Vielzahl
von Browsern implementiert, sowohl solchen, die auf Freier Software
beruhen, als auch proprietären. Dies zeigt deutlich, dass ein
gebührenfreier Software-Standard eine weite Verbreitung haben
und Innovation durch Wettbewerb fördern kann.</p>
<h2 id="4">Die BSA repräsentiert nicht einmal ihre eigenen Mitglieder,
geschweige denn die Software-Industrie als Ganzes</h2>
<p>Die BSA argumentiert, „der EIF könnte dahingehend interpretiert
werden, dass die Teilnahme der innovativsten europäischen und
nicht-europäischen Unternehmen am Standardisierungsprozess
nicht erwünscht ist, falls sie Patente in den relevanten
Technologien besitzen und sie im Fall, dass diese
Patente Teil eines Standards werden, eine Vergütung für ihre Erfindungen
verlangen.“</p>
<p>Weiter behauptet die BSA: „Die Beteiligten verstehen die wichtige
Verbindung zwischen geistigem Eigentum und Standardisierung und
verstehen auch, dass FRAND-basierte Standards äußerst flexibel sind
und in einem großen Bereich von Lösungen implementiert werden können,
sowohl in Open-Source, als auch in proprietären.“</p>
<p>Im Widerspruch zur Behauptung der BSA, eine einheitliche Position
der Software-Industrie zu vertreten, möchten wir bemerken, dass die
ECIS, die von wichtigen Beteiligten der Industrie gebildet wurde (von
denen manche auch Mitglied der BSA sind), das Gegenteil
behauptet<a class="fn" href="#refs">3</a>. Obwohl die Mitglieder der ECIS
über große Patentportfolios verfügen, wollen sie, dass Standards zur
Software-Interoperabilität frei von Lizenzgebühren sind. Um nur ein
Beispiel zu nennen: Google hat in großem Maße zu gebührenfreien
Standards beigetragen, indem es eine durch die Industrie unterstützte
Alternative zu MPEG anbietet.</p>
<h2 id="5">(F)RAND ist inkompatibel mit den meisten
Freie-Software-Lizenzen</h2>
<p>Die BSA behauptet, dass „die meisten Open-Source-Lizenzen vollständig
kompatibel mit FRAND-basierter Lizenzierung sind.“</p>
<p>Nach jeder vernünftigen Zählung (ob nach Menge des verfügbaren
Source-Codes, dessen Wichtigkeit oder beidem) sind die relevantesten
Freien (Open-Source) Software-Lizenzen:</p>
<ol>
<li>GNU GPL und LGPL</li>
<li>Mozilla Public License</li>
<li>Apache Public License</li>
<li>BSD/MIT und andere ultra-freizügige Lizenzen</li>
<li>EUPL</li>
</ol>
<p>Alle diese, eventuell mit Ausnahme der ultra-freizügigen Lizenzen,
was aber nicht sicher ist, sind eindeutig inkompatibel mit
gebührenpflichtigen Patentlizenzen. Gemäß Statistiken, die von
<a href="http://www.blackducksoftware.com/oss/licenses#top20">Black Duck
Software</a> veröffentlicht wurden, werden mehr als 85% der
Freie-Software-Projekte unter Lizenzen vertrieben, die mit
gebührenpflichtigen Patentlizenzen inkompatibel sind. Die GNU General
Public License (GPL) ist als die weitaus am Häufigsten verwendete
Freie-Software-Lizenz aufgelistet, sie wird von nahezu der Hälfte aller
Projekte verwendet. Die Aufnahme von patentierten Technologien in
auf Freier Software basierende Produkte verlangt von den
Implementierern, falls überhaupt möglich, eine schwierige Vermischung
von proprietären Teilen mit Freier Software. In solchen Fällen ist
der resultierende Code zwangsläufig proprietäre
Software<a class="fn" href="#refs">5</a>.</p>
<h2 id="6">Eine Bevorzugung Offener Standards steht in keinerlei
Zusammenhang mit der Verhandlungsposition der EU gegenüber China</h2>
<p>Die BSA behauptet: „Die Mehrdeutigkeit der vorgeschlagenen
Bevorzugung im EIF wird zweifelsohne
die Fähigkeit der Kommission schwächen, die geistigen Eigentumsrechte
der Europäer gegen eine Bedrohung aus China zu verteidigen.“</p>
<p>Die Behauptung, dass die Empfehlung, offene
Spezifikationen zu bevorzugen, die Verhandlungsposition der EU gegenüber China schwächen
wird, ist schlicht und einfach falsch. Empfehlungen bezüglich der
Nutzung offener Software-Spezifikationen im öffentlichen Sektor haben
keinerlei Auswirkungen auf die Position der Kommission. Außerdem sollte
noch einmal gesagt werden, dass gebührenfreie Standards nicht im
Widerspruch zu einer „soliden Verteidigung“ von Patenten, Urheberrechten
und Markenzeichen stehen.</p>
<p>Wir möchten bemerken, dass in den Vereinigten Staaten im Zuge der
Erstellung des „Special 301“ Berichts zu Handelshemmnissen von 2010
dem US-Handelsbeauftragten ähnliche Bedenken übermittelt wurden. Der
Handelsbeauftragte beschloss, diese Bedenken nicht mit in den Bericht
aufzunehmen, was deutlich zeigt, dass dies für die Regierung der
Vereinigten Staaten kein Thema ist. Während solche Bedenken oft
bei Beeinflussungsversuchen öffentlicher Politik geäußert werden, gibt
es eine augenfällige Abwesenheit von Versuchen, solche Bevorzugungen
auf rechtlichem Weg zu entfernen vermutlich weil die, die die
Behauptungen aufstellen, sehr gut wissen, dass die Behauptungen nicht
auf Fakten beruhen.</p>
<h2 id="7">Spezifikationen ohne Beschränkungen werden Standardisierung,
Wettbewerb und Interoperabilität fördern</h2>
<p>Die BSA behauptet, dass „die vorgeschlagene Bevorzugung des EIF für
Spezifikationen, die frei von geistigem Eigentum sind, langfristig
Standardisierung, Wettbewerbsfähigkeit und Interoperabilität untergraben
wird.“</p>
<p>Wir sind nicht in der Lage, zu deuten, was die BSA mit
„von geistigem Eigentum freien Spezifikationen“ meint, aber wir glauben,
dass eine solche Wortwahl von einem ungenügenden Verständnis des
Standardisierungsprozesses von Seiten der BSA zeugt.</p>
<p>Die Behauptung, dass die aktuelle Version des EIF Interoperabilität
untergraben könnte, ist einfach untragbar. Sie folgt aus unbewiesenen
Annahmen, von denen wir in der obigen Diskussion gezeigt haben, dass
sie falsch sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt halten Lock-in-Effekte, die
aus der Benutzung proprietärer Software und Dateiformate entstehen,
die öffentliche Verwaltung häufig von einer freien Wahl ihrer
IT-Lösungen ab. Stattdessen bleiben sie an einen bestimmten Anbieter
gebunden.
Der Stadtrat von Brighton und der Schweizer Kanton Solothurn sind zwei
Beispiele der letzten Monate für die zahlreichen öffentlichen
Einrichtungen, die von einer IT-Lösung zu einer anderen migrieren
wollen und dabei durch patentgeschützte Software-Standards in einer
suboptimalen Lösung festgehalten werden. Dieser Lock-in-Effekt führt zu
Schwierigkeiten bei der Migration und zu hohen Kosten für die
Steuerzahler.</p>
<p>Im umgekehrten Fall erlauben Software-Standards, die ohne
Beschränkungen implementiert werden könne, vielen konkurrierenden
Implementierungen, miteinander zusammenzuarbeiten. In so einem Umfeld
werden die Monopoleinnahmen einer kleinen Zahl von Großunternehmen
durch einen lebhaften, innovativen Markt abgelöst, der sich durch
einen harten Wettbewerb auszeichnet. Das Ergebnis sind bessere Lösungen
und Dienstleistungen zu niedrigeren Preisen.</p>
<h2 id="8">Empfehlungen</h2>
<p>Im Licht der obigen Überlegungen fordern wir die Kommission
eindringlich auf, Interoperabilität und Wettbewerb auf dem europäischen
Software-Markt zu fördern, und nicht den etablierten, dominanten
Unternehmen einen weiteren Hebel an die Hand zu geben, um ihre
Kontrolle des Markts aufrechtzuerhalten. Daher fordern wir die
Kommission auf, keine Billigung von (F)RAND-Lizenzierungen für
Software-Standards in den EIF aufzunehmen. Stattdessen fordern wir
die Kommission eindringlich auf, die Empfehlung beizubehalten, dass
Spezifikationen nur als offen angesehen werden können, wenn sie unter
unterschiedlichen Software-Linzenzierungsmodellen implementiert und
verbreitet werden können, inklusive Freier
Software<a class="fn" href="#refs">6</a> , die unter der GNU GPL
lizenziert wird.</p>
<p>Wir fordern die Kommission auch eindringlich auf, in die
Revision des European Interoperability Framework eine starke
Empfehlung an öffentliche Einrichtungen aufzunehmen, die Vorteile
von Software, die auf Offenen Standards<a class="fn" href="#refs">7</a>
basiert, im Hinblick auf freie Wahl, Wettbewerb, Vermeidung von
Lock-in-Effekten und langfristiger Lesbarkeit von Daten zu nutzen.</p>
<h2 id="fn">Fußnoten</h2>
<ol id="refs">
<li>Siehe z.B. Rishab Aiyer Ghosh, Philipp Schmidt (2006): United
Nations University Policy Brief, Nr. 1, 2006: „Wohldefinierte
Offene Standards können den einzigartigen ökonomischen Effekt haben,
dass natürliche Monopole für eine bestimmte Technologie gebildet
werden können, während sie einen vollen Wettbewerb zwischen
Anbietern dieser Technologie gewährleisten.“ [Hervorhebung
hinzugefügt]</li>
<li>MPEG ist eigens dahingehend entwickelt, dass ausdrücklich der
Einsatz patentierter Technologien vorgeschrieben wird, sogar wo diese
größtenteils durch (nach Meinung von Experten) nicht patentgeschützte
Alternativen ersetzt werden können. Es ist vorstellbar, dass der
Grund dafür ist, dass so viel Profit wie möglich aus der Verwendung
einer bestimmten Implementierung gewisser mathematischer Prinzipien
erzielt werden soll, anstatt eine gemeinsame und standardisierte
Plattform zum Zweck der Interoperabilität zu schaffen.
<br />
Darüber hinaus wurden die meisten MPEG-Standards zu einer Zeit
etabliert, als Codecs noch in Hardware implementiert wurden, weil
die verfügbare Bandbreite begrenzt und generische Hardware nicht
ausreichend leistungsfähig war.</li>
<li>Siehe
<a href="http://www.ecis.eu/documents/ECISStatementreEIF13.10.10.pdf">die
Reaktion der ECIS</a> vom 13. Oktober 2010 auf den Brief der BSA</li>
<li>Für eine Diskussion hybrider Lösungen und Netzwerkprotokollen
siehe die <a href="/activities/ms-vs-eu/fsfe_art18_reply_published_sourcecode.pdf">Antwort
der FSFE und des Samba-Teams auf den Artikel 18</a>.</li>
<li>Siehe die <a href="http://fsfe.org/about/basics/freesoftware.en.html">Definition Freier Software der FSFE</a></li>
<li>Wie definiert in der <a href="/activities/os/def.html">Definition
eines Offenen Standards der FSFE</a></li>
</ol>
</body>
<timestamp>$Date: 2010-10-21 16:02:28 +0200 (Thu, 21 Oct 2010) $ $Author: guest-enz $</timestamp>
<translator>Markus Enzenberger</translator>
</html>