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<html newsdate="2014-11-20">
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<title>In der Schweiz fehlt noch die gesetzliche Grundlage um Freie Software durch den Staat zu fördern</title>
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<h1>In der Schweiz fehlt noch die gesetzliche Grundlage um Freie Software durch den Staat zu fördern</h1>
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<p>Die öffentliche Weiterentwicklung der
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Freien Software 'OpenJustitia' durch das Schweizer Bundesgericht
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wird auf Grund eines neuen Rechtsgutachtens
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vorerst eingestellt. Grund für das aprubte Ende gibt die scheinbare
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Rechtsunsicherheit bezüglich der Entwicklung und Veröffentlichung
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Freier Software durch öffentliche Träger in der Schweiz. Die FSFE fordert,
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dass die fehlende gesetzliche Grundlage dazu baldmöglichst geschaffen wird.
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Damit Software, dessen Entwicklung von öffentlichen Geldern finanziert wird,
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auch in der Schweiz zukünftig als Freie Software veröffentlicht werden kann.</p>
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<p>Ende Oktober hat das Schweizer Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB)
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ein <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37015.pdf"><em>"Rechtsgutachten
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zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Randnutzung von Software im
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Verwaltungsvermögen, insbesondere der Veröffentlichung und Verbreitung von
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Open-Source-Software durch Träger von Bundesaufgaben"</em></a> veröffentlicht.
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Darin wird auf eine fehlende gesetzliche Grundlage hingewiesen, die <em>"die
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Abgabe staatlicher Software an Drittpersonen"</em> als Freie Software erlaubt.
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Weiterhin wird im selben Gutachten eine mögliche Marktverzerrung unterstellt, sollte
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der Staat eigenständig Freie Software entwickeln. Als Konsequenz daraus <a href="http://www.bger.ch/press-news-11.5.2_33.1.8-t.pdf">hat das Schweizer
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Bundesgericht mitgeteilt</a>, dass es zunächst keine Weiterentwicklung der
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preisgekrönten Freien Software 'OpenJustitia' <em>"allgemein zugänglich
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veröffentlichen"</em> wird. Dies ist der vorläufige Höhepunkt eines jahrelangen
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Rechtsstreits zwischen dem Bundesgericht und dessen vorherigem
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Software-Zulieferer Weblaw AG.</p>
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<p>Wie jedoch die <a>lokale Gruppe der FSFE in Zürich in ihrer
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Stellungnahme</a> deutlich herausarbeitet, sei die im Rechtsgutachten behauptete
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Marktverzerrung gar nicht gegeben, denn <em>"OpenJustitia wurde entwickelt, weil
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es keine bestehende Lösung gab"</em>. Auch in der
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<a href="http://www.bger.ch/openjustitia_worum_geht_es.pdf">
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offiziellen Erklärung des Bundesgerichts</a> ist zu lesen, dass es in Ermangelung einer vorhandenen, zufriedenstellenden Lösung beschlossen hat, eine eigenständige Software zu entwickeln und diese konsequenterweise auch kantonalen Gerichten und der breiteren Öffentlichkeit als Freie Software unter der GPLv3 zur Verfügung zu stellen.</p>
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<blockquote>
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<p>"Das Beispiel von OpenJustitia führt uns den Verbesserungsbedarf der Schweizer
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Rechtslage bezüglich staatlicher Förderung Freier Software drastisch vor
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Augen", so Erik Albers von der FSFE. "Insbesondere wenn - wie im Falle von
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OpenJustitia - es noch gar keinen Markt gibt, ist eine staatliche Entwicklung oder
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Förderung Freier Software bestens geeignet um eine Versorgung zu gewährleisten
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und zugleich einen Markt zu ermöglichen. Ganz abgesehen davon, dass was die
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Öffentlichkeit finanziert auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll."</p>
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</blockquote>
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<p>Die FSFE fordert, dass so bald wie möglich eine gesetzliche Grundlage
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geschaffen wird, nach welcher der Schweizer Bund weiterhin und zukünftig Freie
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Software entwickeln kann und diese auch der breiten Öffentlichkeit zur
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Verfügung stellen darf. Unterstützen möchte die FSFE damit auch die <a href="http://www.digitale-nachhaltigkeit.ch">"Parlamentarische Gruppe Digitale
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Nachhaltigkeit"</a>, die ankündigte eine Motion einzureichen, welche zukünftig
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die Weitergabe von Freier Software seitens Schweizer Bundesbehörden explizit
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erlauben wird. </p>
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<sidebar promo="about-fsfe">
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<tag key="ch">Schweiz</tag>
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<tag key="open-justitia">OpenJustitia</tag>
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