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<title>In der Schweiz fehlt noch die gesetzliche Grundlage um Freie Software durch den Staat zu fördern</title>
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<h1>In der Schweiz fehlt noch die gesetzliche Grundlage um Freie Software durch den Staat zu fördern</h1>
<p>Die öffentliche Weiterentwicklung der
Freien Software 'OpenJustitia' durch das Schweizer Bundesgericht
wird auf Grund eines neuen Rechtsgutachtens
vorerst eingestellt. Grund für das aprubte Ende gibt die scheinbare
Rechtsunsicherheit bezüglich der Entwicklung und Veröffentlichung
Freier Software durch öffentliche Träger in der Schweiz. Die FSFE fordert,
dass die fehlende gesetzliche Grundlage dazu baldmöglichst geschaffen wird.
Damit Software, dessen Entwicklung von öffentlichen Geldern finanziert wird,
auch in der Schweiz zukünftig als Freie Software veröffentlicht werden kann.</p>
<p>Ende Oktober hat das Schweizer Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB)
ein <a href="http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/37015.pdf"><em>"Rechtsgutachten
zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Randnutzung von Software im
Verwaltungsvermögen, insbesondere der Veröffentlichung und Verbreitung von
Open-Source-Software durch Träger von Bundesaufgaben"</em></a> veröffentlicht.
Darin wird auf eine fehlende gesetzliche Grundlage hingewiesen, die <em>"die
Abgabe staatlicher Software an Drittpersonen"</em> als Freie Software erlaubt.
Weiterhin wird im selben Gutachten eine mögliche Marktverzerrung unterstellt, sollte
der Staat eigenständig Freie Software entwickeln. Als Konsequenz daraus <a href="http://www.bger.ch/press-news-11.5.2_33.1.8-t.pdf">hat das Schweizer
Bundesgericht mitgeteilt</a>, dass es zunächst keine Weiterentwicklung der
preisgekrönten Freien Software 'OpenJustitia' <em>"allgemein zugänglich
veröffentlichen"</em> wird. Dies ist der vorläufige Höhepunkt eines jahrelangen
Rechtsstreits zwischen dem Bundesgericht und dessen vorherigem
Software-Zulieferer Weblaw AG.</p>
<p>Wie jedoch die <a>lokale Gruppe der FSFE in Zürich in ihrer
Stellungnahme</a> deutlich herausarbeitet, sei die im Rechtsgutachten behauptete
Marktverzerrung gar nicht gegeben, denn <em>"OpenJustitia wurde entwickelt, weil
es keine bestehende Lösung gab"</em>. Auch in der
<a href="http://www.bger.ch/openjustitia_worum_geht_es.pdf">
offiziellen Erklärung des Bundesgerichts</a> ist zu lesen, dass es in Ermangelung einer vorhandenen, zufriedenstellenden Lösung beschlossen hat, eine eigenständige Software zu entwickeln und diese konsequenterweise auch kantonalen Gerichten und der breiteren Öffentlichkeit als Freie Software unter der GPLv3 zur Verfügung zu stellen.</p>
<blockquote>
<p>"Das Beispiel von OpenJustitia führt uns den Verbesserungsbedarf der Schweizer
Rechtslage bezüglich staatlicher Förderung Freier Software drastisch vor
Augen", so Erik Albers von der FSFE. "Insbesondere wenn - wie im Falle von
OpenJustitia - es noch gar keinen Markt gibt, ist eine staatliche Entwicklung oder
Förderung Freier Software bestens geeignet um eine Versorgung zu gewährleisten
und zugleich einen Markt zu ermöglichen. Ganz abgesehen davon, dass was die
Öffentlichkeit finanziert auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll."</p>
</blockquote>
<p>Die FSFE fordert, dass so bald wie möglich eine gesetzliche Grundlage
geschaffen wird, nach welcher der Schweizer Bund weiterhin und zukünftig Freie
Software entwickeln kann und diese auch der breiten Öffentlichkeit zur
Verfügung stellen darf. Unterstützen möchte die FSFE damit auch die <a href="http://www.digitale-nachhaltigkeit.ch">"Parlamentarische Gruppe Digitale
Nachhaltigkeit"</a>, die ankündigte eine Motion einzureichen, welche zukünftig
die Weitergabe von Freier Software seitens Schweizer Bundesbehörden explizit
erlauben wird. </p>
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