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<title>Urteilsbegründung im Fall AVM gegen Cybits bestätigt Auffassung der FSFE</title>
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<h1>Urteilsbegründung im Fall AVM gegen Cybits bestätigt Auffassung der FSFE</h1>
<p>
Im Streit zwischen den Unternehmen AVM und Cybits liegt nun
auch die <a href="https://download.fsfe.org/legal/documents/lg-urteil-20111118.pdf">schriftliche Begründung
des Urteils des Landgerichts Berlin (PDF)</a> vor. Das Gericht bestätigt die
Auffassung der FSFE, dass die Nutzer von GNU-GPL-Software diese auch dann
verändern und wieder installieren dürfen, wenn diese als Teil von Firmware von
Embedded-Systemen vertrieben wird.
</p>
<p>
Das Gericht hat insbesondere verneint, dass Cybits durch den Vertrieb der
Software <q>Surf-Sitter DSL</q> die Urheberrechte AVMs verletzt habe. Die Firmware
der von AVM vertriebenen DSL-Router sei ein Sammelwerk; allerdings ergebe sich
aus der GNU General Public License (GNU GPL), dass die in der Firmware
befindlichen GNU-GPL-Bestandteile vervielfältigt und modifiziert werden dürfen.
Es sei daher zulässig, diese im Rahmen der Installation des Surf-Sitters von
AVM herunterzuladen und zu bearbeiten.
</p>
<p>
Die markenrechtlichen Ansprüche wurden ebenfalls abgelehnt. Dass die Marke
<q>Fritz!Box</q> auch nach Installation des Surf-Sitters durch den Nutzer noch im
Benutzer-Interface der Router zu sehen ist, stelle keine Verletzungshandlung
dar.
</p>
<p>
Außerdem ergibt sich aus der Begründung, dass eine Modifikation der
GNU-GPL-Bestandteile der Firmware als solche auch keine wettbewerbsrechtlichen
Ansprüche auslöst. Das Landgericht bestätigt damit, dass es prinzipiell erlaubt
ist, Firmware-Teile, die unter der GNU GPL stehen, zu ändern und die
veränderten Fassungen neu zu installieren.
</p>
<p>
Der stattgebende Teil der Entscheidung, der dem Tenor des Urteils des
Kammergerichts aus dem Jahr 2010 entspricht, stützt sich allein auf den
Gedanken, dass die Kunden es AVM zurechneten, wenn nach Installation des
Surf-Sitters Fehlanzeigen hinsichtlich des Bestehens einer Internetverbindung
bzw. der Aktivität der Kindersicherung auftraten. Diese Fehlanzeigen muss
Cybits beseitigen. Veränderungen der Firmware als solche sind dagegen danach
erlaubt.
</p>
<p>
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können noch Berufung
einlegen.
</p>
<ul>
<li>
<a href="/activities/avm-gpl-violation/avm-gpl-violation.html">Detaillierte Hintergrundinformationen</a>
</li>
<li>Frühere Nachrichten zu diesem Fall:</li>
<ul>
<li>2011-06-20 - <a href="/news/2011/news-20110620-01.html">AVM verletzt die Lizenz des Linuxkernels</a></li>
<li>2011-06-22 - <a href="/news/2011/news-20110622-01.html">FSFE zu AVM gegen Cybits: Ein kleiner Computer ist dennoch ein Computer</a></li>
</ul>
<li>
<a href="https://lwn.net/Articles/465070/">LWN Artikel: <q>ELCE11: Till Jaeger on AVM vs. Cybits</q> (EN)</a>
</li>
<li>2011-11-10 - <a href="/news/2011/news-20111110-01.html">Gericht weist AVMs Anspruch gegen Modifizierungen Dritter an GPL-Software zurück</a></li>
</ul>
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