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<html newsdate="2015-11-05">
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<title>Erfolg gegen Routerzwang: Gesetz für Endgerätefreiheit verabschiedet</title>
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<body class="press release">
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<h1>Erfolg gegen Routerzwang: Gesetz für Endgerätefreiheit verabschiedet</h1>
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<p newsteaser="yes">Nach <a
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href="/activities/routers/timeline.html">fast drei Jahren</a>
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intensiver Arbeit der Free Software Foundation Europe (FSFE) und vieler
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anderer Organisationen wurde am heutigen Donnerstag <a
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href="/activities/routers/files/20151008_Gesetzentwurf.pdf">das
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Gesetz</a> „zur Auswahl und zum Anschluss von
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Telekommunikationsendgeräten“ vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die
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FSFE begrüßt das neue Gesetz, da es effektiv den Routerzwang für
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ungültig erklärt und endlich Endgerätefreiheit für Anlagen wie Modems
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und Router herstellt.</p>
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<p>Routerzwang verhindert, dass Nutzende von Internetanschlüssen ein
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Endgerät ihrer Wahl verwenden können und zwingt sie dazu, mindestens
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immer ein Gerät des Providers an das Heimnetz angeschlossen zu haben.
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Diese verbreitete Praxis ist eine Gefahr für die Sicherheit,
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Privatsphäre und Unabhängigkeit von allen Internetnutzern und hat
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negative Einflüsse auf den freien und fairen Wettbewerb von
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Herstellern.</p>
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<p>„Das heute beschlossene Gesetz ist ein großer Erfolg für uns und
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alle Personen und Organisationen, die sich für digitale
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Verbraucherrechte einsetzen. Wir sind sehr froh, dass die
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Bundestagsabgeordneten trotz kursierender technisch und rechtlich
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fragwürdiger Gegenargumente für die Wahlfreiheit und Sicherheit von
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BürgerInnen und Unternehmen gestimmt haben“, sagt Max Mehl,
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Deutschland-Koordinator der FSFE. „Nun gilt es, dass Provider die
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Entscheidung akzeptieren und Behörden über die Einhaltung des Gesetzes
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wachen.“</p>
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</blockquote>
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<p>Das neue Gesetz tritt nach einer sechsmonatigen Übergangszeit
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voraussichtlich im Sommer 2016 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt in
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der Regel die Dose in der Wand als der Netzabschlusspunkt, an den die
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Kunden von Internetanbietern ein Gerät ihrer Wahl anschließen können.
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Des Weiteren müssen die Provider den Verbraucherinnen und Verbrauchern
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bei Vertragsschluss alle notwendigen Zugangsdaten und Informationen
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zukommen lassen, die sie für den Anschluss eines alternativen Geräts
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benötigen. Die FSFE wird die Einhaltung des Gesetzes überprüfen und
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bittet Unterstützer und andere Organisationen um ihre Mithilfe
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dabei.</p>
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<tag content="Wettbewerb">Competition</tag>
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<tag content="Deutschland">Germany</tag>
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<tag content="Politik">Policy</tag>
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