fsfe-website/news/2011/news-20110622-01.de.xhtml

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<title>FSFE zu AVM gegen Cybits: Ein kleiner Computer ist dennoch ein Computer</title>
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<h1>FSFE zu AVM gegen Cybits: Ein kleiner Computer ist dennoch ein Computer</h1>
<p>Gestern fand in Berlin eine gerichtliche
Anhörung zu einem Fall statt, der zu einem bedeutenden Präzedenzfall für
die Embedded-Industrie werden könnte (siehe dazu
<a href="news/2011/news-20110620-01.html">„AVM verletzt die Lizenz des
Linuxkernels“</a>). In dem
Rechtsstreit zwischen AVM und Cybits versucht AVM, die Position
durchzusetzen, dass andere nicht das Recht haben, Freie Software auf von
AVM gekauften Geräten, wie der weit verbreiteten Fritz!Box, zu
verändern. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Linuxkernel, der
unter der GNU GPL vertrieben wird. Diese Lizenz garantiert den Benutzern
genau diese Freiheit. Die Free Software Foundation Europe (FSFE) und
gpl-violations.org haben heute einen
<a href="/activities/ftf/avm-gpl-violation.html#oh-20110621"><strong>detaillierten Bericht</strong></a>
über die Anhörung veröffentlicht.</p>
<p>„Anwender haben das Recht, selbst zu entscheiden, welche Software auf
ihren Computern läuft. Wenn AVM oder irgendeine andere Firma sich nicht
an die GNU General Public License halten möchte, dann sollten sie keine
GPL-lizenzierte Software verwenden“, sagt Matthias Kirschner,
Deutschlandkoordinator der FSFE.</p>
<p>„AVM will seine monopolistische Macht über diese Geräte behalten und
weiter ausbauen, sogar nachdem sie bereits verkauft worden sind. Dies
widerspricht nicht nur der GNU General Public License des Linuxkernels,
sondern ist auch wettbewerbsfeindlich“,
<a href="http://laforge.gnumonks.org/weblog/2011/06/21/#20110621-avm_cybits_court_hearing"><strong>sagt Harald Welte</strong></a>, Mitarbeiter
am Linuxkernel und Gründer des gpl-violations.org-Projekts.</p>
<p>Das Gericht hat während der gestrigen Anhörung keine Entscheidung
getroffen. Die Teilnehmer dürfen weitere schriftliche Ausführungen
einreichen. Das Gericht kann dann entweder direkt entscheiden, oder in
eine Beweisaufnahme eintreten. Die FSFE und gpl-violations.org werden
den Fall weiter beobachten und die Freiheit von Softwareanwendern
verteidigen.</p>
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