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<html newsdate="2013-06-12">
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<title>Bundestag fordert die Regierung auf, Softwarepatente streng zu begrenzen</title>
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<h1>Bundestag fordert die Regierung auf, Softwarepatente streng zu begrenzen</h1>
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<p newsteaser="yes">Am Freitag dem 7. Juni hat der Deutsche Bundestag einen
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<a href="http://dip.bundestag.de/btd/17/130/1713086.pdf">interfraktionellen
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Antrag</a> (<a href="http://l.fsfe.org/bikt-swpat-en.pdf">englische
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Übersetzung des BIKT</a>) zur Begrenzung von Softwarepatenten <a
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href="http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/45033928_kw23_angenommen_abgelehnt/index.html">beschlossen</a>.
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Der Bundestag fordert die Bundesregierung damit auf, die Erteilung von
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Patenten auf Computerprogramme zu beschränken. Software soll ausschließlich
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vom Urheberrecht erfasst werden, und die Rechte der Urheber sollen nicht
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durch Patente Dritter entwertet werden können. Patente auf Software sollen
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lediglich erlaubt sein, wenn ein Computerprogramm eine mechanische oder
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elektromechanische Komponente ersetzt. Des Weiteren hat der Bundestag
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klargestellt, dass die Regierung bei ihrer Umsetzung die rechtssichere
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Veröffentlichung von Freier Software sicherstellen muss.</p>
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<blockquote><p>"Dies ist ein wichtiger Schritt, um dem
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Softwarepatent-Irrsinn ein Ende zu machen. Die FSFE begrüßt diese
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Entscheidung. Es ist gut, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien
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die weitreichenden Probleme von Softwarepatenten verstanden haben und
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dementsprechend handeln", sagt Matthias Kirschner, Deutschlandkoordinator
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der FSFE. </p></blockquote>
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<p>Zehntausende von Softwarepatenten in Deutschland und Europa stellen ein
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enormes Kosten- und Haftungsrisko dar, insbesondere für kleine und
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mittelständische Unternehmen. Mehrere deutsche Mittelstandsorganisationen
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begrüßten die Entscheidung des Bundestags. Sie warnen jedoch davor die
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Verantwortung alleine an Brüssel abzugeben. Die EU erweist sich bereits
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seit Jahren unfähig dazu, Softwareentwicklern Rechtssicherheit zu
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gewährleisten. "Deutschland muss diese Entscheidung nun gesetzlich
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umsetzen, um ein starkes Signal nach Brüssel zu senden", sagt Johannes
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Sommer vom Unternehmensverband BIKT.</p>
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<p>Bei einer Sachverständigeranhörung im Bundestag am 13. Mai, an der auch
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die FSFE teilnahm, schlugen die Mittelstandsunternehmen BIKT und BITMi
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Änderungen im deutschen Urheber- und Patentrecht vor. Diese Vorschläge
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würden auch Softwarepatente betreffen, die bereits erteilt wurden. Der
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erste Vorschlag ist eine <a
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href="http://l.fsfe.org/bikt-schutz">Schutzschirmklausel</a> im
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Urheberrecht, welche verhindern würde, dass Patentansprüche mit den
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urheberrechtlichen Verwertungsrechten kollidieren. Der zweite Vorschlag
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betrifft das deutsche Patentrecht: Patentansprüche sollen keine Wirkung auf
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Werke haben, die bereits selbständig durch das Urheberrecht geschützt
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sind. Beide Vorschläge würden die rechtliche Durchsetzung von
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Softwarepatenten gegenüber Softwareentwicklern verhindern. Die FSFE
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unterstützt beide Vorschläge.</p>
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<blockquote><p>"Da die EU entschieden hat, ihren Gestaltungsmöglichkeiten
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in Bezug auf das europäische Einheitspatent aufzugeben , ist dies ein
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wichtiger Schritt um Softwarepatente einzuschränken", sagt
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Kirschner.</p></blockquote>
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<p>Hintergrund: Der interfraktionelle Antrag wurde im April ins Plenum
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eingebracht. Nach der ersten Lesung wurde der Antrag bei einer
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Sachverständigeranhörung im Rechtsausschuss am 13. Mai diskutiert.
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Anlässlich dazu veröffentlichte die FSFE <a
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href="http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/47_Patentierung_von_Computerprogrammen/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Kirschner.pdf">eine
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schriftliche Stellungnahme</a> und <a
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href="http://wiki.fsfe.org/mk/BundestagAnhoerung2013SoftwarepatenteNotizen">Notizen
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des mündlichen Eingangstatements von Matthias Kirschners</a>. Während der
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Anhörung unterstützte eine große Mehrheit der externen Sachverständigern
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den interfratkionellen Antrag. Nach Empfehlung des Rechtsausschusses,
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unterstützt durch den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
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Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie dem
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Ausschuss für Kultur und Medien stimmte der Bundestag in der Planarsitzung
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am 7. Juni einstimmig für den Antrag.</p>
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</body>
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<timestamp></timestamp>
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<tags>
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<tag>front-page</tag>
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<tag>swpat</tag>
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<tag>de</tag>
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</tags>
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