fsfe-website/campaigns/askyourcandidates/201608-germany-berlin.de.xhtml

862 lines
54 KiB
HTML
Raw Blame History

This file contains ambiguous Unicode characters

This file contains Unicode characters that might be confused with other characters. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.

<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<html>
<head>
<title>Abgeordnetenhauswahl Berlin 2016</title>
<style type="text/css">
div#toc {
float: right;
clear: right;
border: solid 1px;
margin: .5em;
background: rgb(240,240,240);
width: 40%;
}
</style>
</head>
<body>
<p id="category"><a href="/campaigns/askyourcandidates/askyourcandidates.html">Ask your candidates</a></p>
<h1>Abgeordnetenhauswahl Berlin 2016</h1>
<div id="toc">
<p style="padding-left: 1em;">Direkt zu den Fragen der teilnehmenden Organisationen</p>
<ul style="margin-bottom: 1em;">
<li><a href="#bfb">Bündnis Freie Bildung</a></li>
<li><a href="#dg">Digitale Gesellschaft</a></li>
<li><a href="#ff">Freifunk</a></li>
<li><a href="#fsfe">Free Software Foundation Europe</a></li>
<li><a href="#okfn">Open Knowledge Foundation Deutschland</a></li>
<li><a href="#wiki">Wikimedia Deutschland</a></li>
<li><a href="#general"><strong>Generelle Antworten</strong></a></li>
</ul>
</div>
<div id="introduction">
<p>Auf dieser Seite stehen die Antworten einiger der in Berlin zur Wahl
stehenden Parteien auf die Wahlprüfsteine der <strong>Koalition Freies Wissen</strong>.</p>
<p>Eine kurze <strong>Zusammenfassung dieser Antworten finden Sie in der zugehörigen <a href="/news/2016/news-20160831-01.de.html">Pressemitteilung</a></strong>.</p>
</div>
<p>Die teilnehmenden Organisationen sind das <a href="http://buendnis-freie-bildung.de/">Bündnis Freie Bildung</a>, die <a href="https://digitalegesellschaft.de/">Digitale Gesellschaft e.V.</a>, <a href="https://freifunk.net/">Freifunk</a>, die <a href="https://fsfe.org">Free Software Foundation Europe</a>, die <a href="https://okfn.de/">Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.</a> und <a href="https://www.wikimedia.de/wiki/Hauptseite">Wikimedia Deutschland e.V.</a>. Auf die Fragen geantwortet haben, alphabetisch sortiert, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke, Die Piraten und die SPD.</p>
<blockquote><strong>Update:</strong> Inzwischen <a href="/campaigns/askyourcandidates/201610-germany-berlin-handlungsempfehlungen.de.html">hat die FSFE aus den hier gegebenen Antworten sowie den Parteieigenen Wahlprogrammen drei Handlungsempfehlungen formuliert</a>.</blockquote>
<h2>Antworten der Parteien</h2>
<p id="bfb" class="question">
<strong>1. </strong>Befürworten Sie eine generelle Regelung, nach der Bildungsmaterialien,
deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (ko)finanziert wurde, als Open Educational Resouces (OER)
im Sinne der Pariser Erklärung der UNESCO von 2012 der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen? - <a href="http://buendnis-freie-bildung.de/">Bündnis Freie Bildung</a>
</p>
<p class="answer diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Ja. Wir plädieren für den vermehrten Einsatz und die Nutzung von Open Educational Resources
(OER). Mit der Lizenzierung auf Basis von Creative Commons werden Lehrkräfte von der Angst
entlastet, Urheberrechte zu überschreiten. Gerade hinsichtlich der Umsetzung der ab dem nächsten
Schuljahr 2017/18 geltenden neuen Rahmenlehrpläne für Berlin und Brandenburg böte sich hier
eine Chance zu einer kooperativen Erstellung und Entwicklung neuer digitaler Lehr- und
Lernmaterialien unter Einsatz von OER. Durch den Einsatz von Open Educational Resources können
Lizenzenkosten gesenkt und die Unterrichtsmaterialien aktueller gehalten werden.<br/>
<br/>
Wir fordern für Universitäten und Forschungseinrichtungen das Open Access-Prinzip anzuwenden
und öffentlich finanzierte Studien und Forschungsergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen. Über ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz nach Hamburger Vorbild sollen
zudem öffentliche Daten unter der Wahrung datenschutzrechtlicher Prinzipien öffentlich,
maschinenlesbar und barrierefrei zugänglich zu machen.
</p>
<p class="answer dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Ja.
</p>
<p class="answer piraten">
<strong>Die Piraten:</strong>
Ja, wir haben diese Forderung schon lange in unserem Parteiprogramm verankert.
</p>
<p class="answer spd">
<strong>SPD:</strong>
Ja.
</p>
<p class="question">
<strong>2. </strong>Was möchten Sie konkret in der kommenden Legislaturperiode
zur Verbesserung des Zugangs zu freien Bildungsmaterialien unternehmen? - <a href="http://buendnis-freie-bildung.de/">Bündnis Freie Bildung</a>
</p>
<p class="answer diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen eine attraktive, einheitliche Lernplattform und die Förderung
von OER Bestandteile eines Gesamtkonzeptes für digitale Bildung sein. Dies haben wir auch in
unserem gemeinsamen Antrag mit Linken und Piraten „Berlins Zukunft sichern jetzt Konzept für
die Bildung mit digitalen Medien vorlegen“ (Drucksache 17/2805) deutlich gemacht. Die vom Senat
lediglich auf das Jahr 2016 beschränkte Summe zur Förderung von OER ist zwar ein Einstieg, reicht
aber nicht aus. Wir plädieren für eine kontinuierliche Unterstützung, um einen nachhaltigen
Entwicklungsprozess in Gang zu setzen. Zusätzlich soll eine Fortbildungsoffensive Lehrkräften
Ängste beim Umgang mit OER nehmen, deren didaktisch sinnvollen Einsatz in der Praxis erproben
und um über die rechtlichen Rahmenbedingungen aufklären. Wir unterstützen zudem die seit Jahren
gehegte Forderung der fachlichen Träger und Bildungsgremien, einen dauerhaften Runden Tisch
Medienbildung unter Leitung des Senats einzuberufen, um genau solche Themen zu diskutieren und
konzeptionell voranzutreiben.
</p>
<p class="answer dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Die bereits 2014 durch das Abgeordnetenhaus beschlossene Orientierung auf OER muss weiter mit
Leben gefüllt werden. Das Pilotprojekt läuft derzeit, wir brauchen aber eine Forcierung der
Förderung. Der angestrebte Regelbetrieb von OER ist noch nicht erreicht, ebenso wenig die
Ansprache und Einbindung erweiterter Autor*innenkreise. In der kommenden Legislaturperiode
setzen wir uns dafür ein, die im Rahmen der OER-Strategie angestrebten Ziele endlich in die Praxis
umgesetzt werden. Dafür muss es mehr als bisher eine Priorität und eine Untersetzung mit
Ressourcen in der Bildungsverwaltung geben. Der 2015 ins Leben gerufene Runde Tisch „Offene
Bildungsmaterialien für Berlin“ sollte diese Umsetzung auch wieder mit seiner Expertise begleiten.
Der Senat muss dem Beschluss des Abgeordnetenhauses endlich die angemessene Dynamik
geben.
</p>
<p class="answer piraten">
<strong>Die Piraten:</strong>
In der ablaufenden Legislaturperiode haben sich PIRATEN im Abgeordnetenhaus bereits für die
Freigabe der Lehrmaterialien eingesetzt. Die Piratenfraktion hat hierzu einen Antrag "
Open Educational Resources als Teil der Bildungskultur im Land Berlin " ins Parlamnet
eingebracht, in dem der Senat aufgefordert wird Modelle und Konzepte zu „Open
Educational Resources“ zu prüfen. Im Juli 2014 fasste das Abgeordnetenhaus einen Beschluss zu
„Teilen, Kooperieren, Teamarbeit Freie Lehrmaterialien ins Netz stellen Open Eduational
Ressources in Berlin“ , bei dessen Umsetzung es allerdings immer wieder zu Verzögerungen kam.
Wir PIRATEN würden uns in der kommenden Legislaturperiode dafür einsetzen, dass es endlich ein
freier Zugang zu freien Lehmaterialen gibt und dies auskömmlich finanziert wird.
</p>
<p class="answer spd">
<strong>SPD:</strong>
Wir wollen die Idee von frei verfügbaren Wissen fördern und unterstützen daher den Grundsatz von
Open Access und Open Educational Ressources. Wir wollen, dass das Thema Medienkompetenz in
Bildungs- und Jugendeinrichtungen stärker vermittelt wird und auch gerade Eltern miteinbeziehen.
Dabei verstehen wir Medienpädagogik als Querschnittsthema in den Bildungsplänen, nicht als
zusätzliches Fach.<br/>
Deswegen muss Medienpädagogik als Querschnittsaufgabe auch im Vorbereitungsdienst und
bei der Lehrerfortbildung ebenso wie in den verschiedenen pädagogischen Studiengängen und
Ausbildungen durchgängig und verbindlich berücksichtigt werden. Es liegt auch in der
Verantwortung der Schule, die Kompetenzen zu vermitteln, die erforderlich sind, um Medien
kritisch zu konsumieren und produktiv in die Arbeits- und Lebenswelt einbeziehen zu können.<br/>
Wir wollen die Einrichtung eines Runden Tisches zur Medienkompetenzförderung, um ein
„Gesamtkonzept Medienkompetenz“ für alle Berlinerinnen und Berliner zu entwickeln. Die
Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg ist dabei einzubeziehen.<br/>
<br/>
Mit dem Open Educational Resources (OER)-Projekt entwickeln wir freie Lehrmittel, die durch
Lernende und Lehrende kostenfrei genutzt und verbreitet werden können. Ab dem Schuljahr
2017/18 werden wir den flächendeckenden Austausch von OER-Mitteln ermöglichen sowie
den Anteil der verfügbaren OER-Lehrmittel weiter ausbauen.
</p>
<p id="dg" class="question">
<strong>1. </strong> Wie stehen Sie zur Reduzierung der nicht individualisierten Funkzellenabfrage als Mittel der Strafverfolgung in Berlin?
- <a href="https://digitalegesellschaft.de/">Digitale Gesellschaft e.V.</a>
</p>
<p class="answer diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Die Berliner Ermittlungsbehörden sind gefordert, jedes rechtsstaatlich zulässige Mittel zu nutzen,
um schwere Straftaten zu verfolgen. Die in Berlin herrschende Praxis der Funkzellenabfrage schießt
aber weit über dieses Ziel hinaus. Häufig kann nicht einmal ein Anfangsverdacht begründet werden.
Dass dabei Millionen Daten von Berlinerinnen und Berlinern als „Beifang“ gesammelt werden, ist
nicht akzeptabel. Wir wollen uns im Bund für strengere Regelungen in der Strafprozessordnung
einzusetzen und ein Telekommunikationsgesetz zu erwirken, um uferlose Abfragen zu verhindern.
Wir fordern auch, dass Menschen, deren Daten bei einer Funkzellenabfrage mit-abgefragt wurden,
darüber informiert werden. Hier gilt es Transparenz herzustellen. Solange diese bürgerrechtlichen
Mindeststandards alles nicht gewährleistet ist, lehnen wir das Mittel der Funkzellenabfrage ab.
</p>
<p class="answer cdu">
<strong>CDU:</strong>
Wir halten die Funkzellenabfrage für ein wichtiges, unverzichtbares Ermittlungselement, ohne das viele
Täter nie ermittelt worden wären. Bei der Abfrage einer Funkzelle werden für einen begrenzten Zeitraum
die darin angemeldeten Mobilfunkgeräte erfasst, jedoch nicht der Inhalt der Gespräche.
</p>
<p class="answer dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Wir wollen die Streichung der nicht-individualisierten FZA aus der Strafprozessordnung, weil dieses
Instrument massiv in die Grundrechte von unberechenbar vielen Betroffenen eingreift. Es können
damit z.B. Bewegungsprofile, Netzwerke, Freundschaftsbeziehungen etc. identifiziert werden.
Zudem bringt es nur durch Verknüpfung mit anderen Daten Erkenntnisse und kommt deshalb der
Rasterfahndung nahe. Demgegenüber gibt es keinen Nachweis über die Effektivität dieses
Instruments, weil die Behörden keine ausreichenden Informationen dazu veröffentlichen.
</p>
<p class="answer piraten">
<strong>Die Piraten:</strong>
Die PIRATEN Berlin sind für die Abschaffung der nicht indivdualisierten Funkzellenabfrage und
sehen dies auch nicht als Mittel der Straftverfolgung. Wie auch bei der Videoüberwachung lehnen
wir es ab, da Menschen durch Verletzung der Unschuldsvermutung unter Generalverdacht gestellt
werden. In der letzten Legislaturperiode hat die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus sich für mehr
Transparenz bei der Funkzellenabfrage eingesetzt u.a. bei der Umsetzung eines Pilotprojektes zur
Information von betroffenen Bürger*innen per SMS.
</p>
<p class="answer spd">
<strong>SPD:</strong>
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat 2013 eine restriktivere Anwendung der Funkzellenabfrage
beschlossen. Die Regelung ermöglicht die Funkzellenabfrage und nimmt gleichzeitig die Sorgen
vor einer unkontrollierten Datensammlung ernst. Zugleich wurden die Transparenz für die
Berlinerinnen und Berliner und die Kontrollrechte für die Abgeordneten verbessert. Unter
anderem wurde der Anwendungsbereich der Funkzellenabfrage auf schwere Straftaten
begrenzt. Zudem wurde die Staatsanwaltschaft angewiesen, die Prüfung der
Verhältnismäßigkeit stärker zu strukturieren. Die Justizverwaltung ist darüber hinaus einmal
jährlich angehalten, über die Anzahl der beantragten und bewilligten Funkzellenabfragen das
Abgeordnetenhaus zu informieren. Wir sehen in der Funkzellenabfrage eine von vielen
Ermittlungsmethoden zur Ergreifung von Straftätern, die wir der Polizei ermöglichen wollen.
</p>
<p class="question">
<strong>2. </strong> Wie stehen Sie zur geplanten Beteiligung Berlins
am "Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungs-zentrum (GDKZ)",
einem Fünfländerzentrum zur Telekommunikationsüberwachung,
an dem neben Berlin auch Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt mitwirken sollen? - <a href="https://digitalegesellschaft.de/">Digitale Gesellschaft e.V.</a>
</p>
<p class="answer diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland oder die massenhafte Abfrage von Funkzellen in Berlin
sind Beispiele für eine zunehmende Überwachungslogik der Sicherheitsorgane. Das müssen wir sehr
kritisch hinterfragen und dürfen diese nicht zum Regelfall werden lassen. Genau das droht aber,
wenn jetzt der Senat Millionen Euro für ein gemeinsames Telefon-Kommunikations-
Überwachungszentrum mit den anderen östlichen Bundesländern ausgeben will. Bis heute konnte
der Senat wesentliche Fragen zum geplanten GDKZ nicht beantworten: Wie soll die
parlamentarische Kontrolle eines gemeinsamen Überwachungszentrums funktionieren? Welchen
sicherheitspolitischen Mehrwert soll ein solches Zentrum bringen? Welche Kosten werden
tatsächlich entstehen?<br/>
Als Grüne lehnen wir die Einrichtung dieses Zentrums ab. Das eingesparte Geld wollen wir in die
Verbesserung der polizeilichen Präventionsarbeit und den Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr
investieren.
</p>
<p class="answer cdu">
<strong>CDU:</strong>
Wir wollen eine sichere Rechtsgrundlage für Quellen-TKÜ im Lichte der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts schaffen. Zur Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter Kriminalität
benötigt die Polizei mehr Möglichkeiten. Wir brauchen die Online-Durchsuchung zur Abwehr schwerer
Gefahren, aber auch für Zwecke der Strafverfolgung (repressive Online-Durchsuchung).
</p>
<p class="answer dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Wir haben große Zweifel an der Sinnhaftigkeit dieses Vorhabens und sehen datenschutzrechtliche
Probleme. Bisher läuft die Planung höchst intransparent, so dass Parlament und kritische
Öffentlichkeit nur wenig über das Projekt, seine Aufgaben und den Umfang der Datenverarbeitung
wissen. Problematisch ist in jedem Fall, dass ein solches gemeinsames TKÜ-Zentrum nur schwer
durch Parlamente und Datenschutzbeauftragte kontrolliert werden kann.
</p>
<p class="answer piraten">
<strong>Die Piraten:</strong>
Wir PIRATEN sind grundsätzlich gegen mehr Überwachung. Beim GDKZ ist die Planung
intransparent und auch auf der Seite des Landes Berlin liegt unseres Wissens noch immer kein
öffentlich einsehbares Gutachten der Datenschutzbeauftragten hierzu vor.
</p>
<p class="answer spd">
<strong>SPD:</strong>
Hierzu gibt es in der Berliner SPD keine abgestimmte Position. Dieser Sachverhalt fällt in die
Zuständigkeit des Senats.
</p>
<p id="ff" class="question">
<strong>1. </strong> Stimmen Sie der Aussage zu:
"Die Universaldienstverpflichtung sollte um den Zugang zum Internet erweitert werden"?
Bitte erläutern Sie welche Bandbreiten (im Upload und Download) Sie darunter verstehen, sowie den Realisationszeitraum. - <a href="https://freifunk.net/">Freifunk</a>
</p>
<p class="answer diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Ja, wir plädieren für eine Universaldienstverpflichtung für Internetzugänge. Unsere jüngsten
Beschlüsse auf Bundesebene beziehen sich verstärkt auf Breitbandzugänge. Unser Ziel: Bis 2021
sollen 75 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet sein.
Dabei soll die Glasfaserleitung die Wohnung („Fiber to the home“, kurz Ftth), mindestens aber das
Gebäude („Fiber to the basement“ bzw. building, kurz Fttb) versorgen. Die restlichen 25 Prozent der
Haushalte sollen mit mindestens 50 Mbit/s ins Netz gehen können.“
</p>
<p class="answer cdu">
<strong>CDU:</strong>
Der Zugang zum schnellen Internet ist heute von zentraler Bedeutung. Bis zum Jahr 2018 soll in
Deutschland eine flächendeckende Breitbandversorgung entstehen, die es ermöglicht, Internet TV zu
nutzen und Angebote wie Online Bankgeschäfte, Behördengänge oder telemedizinische
Dienstleistungen online abzuwickeln. Der Großteil Berlins ist heute schon mit schnellem Internet
erschlossen. Wir streben an im gesamten Stadtgebiet mehr als 50 Mbit/s als Mindeststandard und in
digitalen Zentren der Stadt eine Breitbandversorgung von mehr als 200 Mbit/s einzuführen.<br/>
Die Politik der CDU setzt auf den Wettbewerb der Sozialen Marktwirtschaft. Dabei muss immer der
Ausgleich zwischen freiem Wettbewerb und staatlichen Intervention gefunden werden. Deshalb lehnen
wir eine gesetzliche Universaldienstverpflichtung der Telekommunikationsunternehmen zum
Breitbandausbau als zu weitgehenden Eingriff ab.
</p>
<p class="answer dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Das Telekommunikationsgesetz enthält seit der Novellierung von 2012 bereits eine
Universaldienstverpflichtung für einen „funktionalen Internetzugang“, allerdings ohne Festlegungen
hinsichtlich konkreter Übertragungsraten. Aktuell beträgt die durchschnittliche Verbindung für
Internetanschlüsse in Deutschland 13,9 Mbit/s (Downstream). Doch wird die leistungsfähigste
Kommunikationsinfrastruktur heute und in Zukunft allein über ein Glasfasernetz (1 Gbit/s und mehr
im Down- und Upstream) ermöglicht. Der Investitionsbedarf für einen bundesweit flächendeckenden
Glasfaserausbau wird jüngsten Berechnungen zufolge mit 45 Mrd. Euro beziffert. Angesichts der
enormen Bedeutung des Internet als Universalinfrastruktur für Wirtschaft und Gesellschaft sie ist
vergleichbar mit der Elektrifizierung im 20. Jahrhundert betrachtet DIE LINKE einen Umsetzungs-
und Finanzierungszeitraum über 10 Jahre für möglich und erforderlich. Die Finanzierung einer
entsprechenden Universaldienstverpflichtung müsste dann aufgrund europarechtlicher Vorgaben
allerdings aus dem allgemeinen Staatshaushalt getragen werden.
</p>
<p class="answer piraten">
<strong>Die Piraten:</strong>
Ja, die Universaldienstverpflichtung sollte unbedingt um den Zugang zum Internet erweitert
werden. Die Bandbreite sollte mindestens 50 MegaBit/s betragen und dies sollte schnellstmöglich
umgesetzt werden.
</p>
<p class="answer spd">
<strong>SPD:</strong>
Wir streben wir den Aufbau eines leistungsstarken, drahtgebundenen Breitbandnetzes an.
Außerdem wollen wir ein Sofortprogramm zum Breitbandausbau auflegen mit dem Ziel bis 2018 in
Berlin flächendeckend 100 Mbit anbieten zu können. <br/>
<br/>
Berlin soll darüber hinaus Vorreiter moderner Technologien und einer urbanen Infrastruktur werden,
um Chancen zum Beispiel in der Medizin oder für eine intelligente Verkehrslenkung zu nutzen. Berlin
muss Deutschlands erste 5G-Stadt werden. Nur dieser neue Mobilfunkstandard ermöglicht die
Integration von Anwendungsprozessen zum Beispiel führerloses Fahren auf der Basis von
leistungsfähigem, funkgestütztem, schnellem Internet.
</p>
<p class="question">
<strong>2. </strong>Sind Sie für ein gesetzliches Verbot von Zero-Rating,
ähnlich wie die Niederlande es kürzlich auf Basis der Telekombinnenmarkt-Verordnung eingeführt haben? - <a href="https://freifunk.net/">Freifunk</a>
</p>
<p class="answer diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Zero-Rating als Ersatz für das „best-effort-Internet“ darf nicht erlaubt sein. Wir fordern, Verstöße
gegen die Netzneutralität und Sperren, Blockaden, Verlangsamungen und ökonomische
Ungleichbehandlungen von Datenübertragungen, die ökonomische Diskriminierung durch
sogenanntes „Zero-Rating“ einschließen, gesetzlich auszuschließen.
</p>
<p class="answer cdu">
<strong>CDU:</strong>
Wir treten für den Grundsatz der Netzneutralität ein. Das bedeutet für uns, dass eine Drosselung oder
Blockade bestimmter Inhalte und Dienste grundsätzlich unzulässig ist. Eine vorrangige Übermittlung von
Daten sollte nur in Ausnahmefällen zulässig sein, insbesondere wenn Unternehmen auf eine
beschleunigte Übermittlung angewiesen sind. Darüber hinaus gilt für uns, dass alle Inhalte und
Anwendungen grundsätzlich gleichbehandelt werden müssen und nur klar geregelte Ausnahmen
gestattet sind. Innovation und Entwicklung dürfen von neuen Anwendungen durch die zu schaffenden
bundesrechtlichen Regelungen nicht gebremst werden.
</p>
<p class="answer dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
DIE LINKE setzt sich für ein Verbot von Zero-Rating ein. Angebote, mit denen die Nutzung
spezifischer Dienste vom monatlichen Datentransfervolumen ausgeklammert werden, bilden für das
freie und gleiche Internet einen Tod auf Raten. Zahlungskräftige Kunden und große Unternehmen
würden bevorzugt befördert, alle anderen behindert und das offene Internet eingeschränkt. Ein
Verbot von Zero-Rating ist zudem mit der EU-Verordnung zur Telekommunikation vereinbar, da
solche Angebote kein spezifisches Qualitätsniveau erfordern und auf kommerziellen Erwägungen
beruhen.
</p>
<p class="answer piraten">
<strong>Die Piraten:</strong>
Wir sind für das Verbot von ZeroRating um die Netzneutralität zu bewahren.
</p>
<p class="answer spd">
<strong>SPD:</strong>
Beim Zero-Rating ermöglichen Mobilfunkbetreiber ihren Kunden die kostenfreie Nutzung von
vorselektierten Inhalten oder Datendiensten. Die Bundesnetzagentur sieht darin eine
Verletzung der Netzneutralität, da sich dadurch zahlungskräftige Kunden und große
Unternehmen einen Vorteil verschaffen und somit die Offenheit des Internets eingeschränkt
wird. <br/>
<br/>
Die SPD-Bundestagfraktion setzt sich seit längerer Zeit für eine gesetzliche Absicherung der
Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz ein. Wir unterstützen diese Bemühungen.
</p>
<p id="fsfe" class="question">
<strong>1. </strong>Wie positionieren Sie sich zu der Forderung,
dass von der öffentlichen Hand beauftragte und finanzierte Software
grundsätzlich unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden sollte, und mit welchen Maßnahmen werden Sie Ihre Position umsetzen?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Softwarelösung für das
"Berliner Haushalts-, Kassen- und Rechnungwesen (HKR-neu)" als Freie Software implementiert wird,
sodass angestrebte Ziele wie "Interoperabilität" und "Modifizierbarkeit" gewährleistet sind? - <a href="https://fsfe.org/">Free Software Foundation Europe e.V.</a>
</p>
<p class="answer diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Wir haben uns mit wiederholt mit Anträgen für Open Source Software eingesetzt, zuletzt mit dem
Antrag Offene, freie und zukunftsorientierte IT-Strategie mit Open-Source-Software (OSS) für das
Land Berlin (Drucksache 17/0853). Darin haben wir Vorschläge zur schrittweisen Umstellung auf
Open Source Software vorgelegt.<br/>
Ausschreibungs- und Beschaffungskriterien sind so zu überarbeiten, dass möglichst freie und offene
Software vorrangig zum Einsatz kommen.<br/>
Wir haben bereits 2012 ein Berliner Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz (Drucksache
17/0456) vorgelegt und fordern, das bestehende Open-Data-Portal zu einem zentralen und
nutzerfreundlichen Open und E-Government-Portal auszubauen. Wir fordern zudem, dass die
Bereitstellung von offenen Daten insgesamt deutlich zu verstärkt wird und dass sie den Bürgerinnen
und Bürgern vollständig, primär, zeitnah, kosten- und barrierefrei, maschinenlesbar, nicht
diskriminierend, interoperabel, nicht proprietär und lizenzfrei zugänglich zu machen sind.
Wie offen, frei und nachhaltig unsere Gesellschaft ist, spiegelt sich auch im Einsatz freier und
offener Software wider. Im öffentlichen Bereich muss sie Vorrang genießen, sofern dies
vergaberechtlich möglich ist. Genauso müssen Softwareentwicklungen von und für Behörden stets
mit Quellcode unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden, damit alle von ihnen profitieren und
sie einfach weiterentwickelt werden können. Zentral für eine solche Strategie ist die Verwendung
offener Standards und Schnittstellen. Trotz objektiver Vorteile freier Produkte wird gerade in der
öffentlichen Verwaltung noch zu häufig proprietärer Software der Vorrang eingeräumt. Wir wollen
den Umstellungsprozess zu freier Software gemeinsam mit den Beschäftigten der Verwaltung gehen
und für Verständnis und Unterstützung werben.<br/>
Unter diesen Gesichtspunkten setzen wir uns selbstverständlich dafür ein, dass das "Berliner
Haushalts, Kassen und Rechnungswesen (HKRneu)" als Freie Software implementiert wird. Dies
würde auch den Grundsätzen des gerade verabschiedeten Berliner E-Government-Gesetzes
entsprechen. Es wird nach der Wahl darauf ankommen, dass der/die IKT-Staatssekretär*in
seiner/ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt, eine an einheitlichen Grundsätzen ausgerichtete und
herstellerunabhängige Fortentwicklung der IKT-Ausstattung der Berliner Verwaltung zu fördern (im
Sinne des § 21 (2) Punkt 7. EGovG Bln). Auch der zu bildende IKT-Lenkungsrat hat darüber zu
wachen, dass die Interoperabilität der eingesetzten IKT-Komponenten insbesondere für neue IT-
Großprojekte des Landes Berlin gegeben sein wird.
</p>
<p class="answer dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Wir setzen uns seit langem für den Einsatz freier Software in der öffentlichen Verwaltung ein nicht
nur aus grundsätzlichen, sondern auch aus praktischen Erwägungen heraus. Die Probleme mit der
neuen Meldesoftware zeigen, dass auch proprietäre Lösungen keine Garantie für einen
reibungslosen Betrieb bieten. Die öffentliche Hand sollte die Hoheit über die genutzten
Infrastrukturen behalten. In der Praxis der unterausgestatteten Berliner Verwaltung braucht die
Implementierung freier Software allerdings einen langen Atem. Für alle zukünftigen Beschaffungen
wollen wir auf die Nutzung freier Software drängen. DIE LINKE. Berlin will zudem eine konzertierte
Open-Source-Strategie auf Landesebene, die durch eine koordinierende Stabsstelle unterstützt
wird.
</p>
<p class="answer piraten">
<strong>Die Piraten:</strong>
Ja.
</p>
<p class="question">
<strong>2. </strong>Werden Sie sich für den Einsatz von Freier Software
an Schulen und anderen öffentlichen Bildungsinstitutionen stark machen?
Wenn ja, wie? - <a href="https://fsfe.org/">Free Software Foundation Europe e.V.</a>
</p>
<p class="answer diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für den Einsatz von Open Source Software in allen
öffentlichen Bereichen ein, also auch in Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen.
Wir haben uns wiederholt mit Anträgen für den Einsatz von Open Source Software eingesetzt,
zuletzt mit dem Antrag „Offene, freie und zukunftsorientierte IT-Strategie mit Open-Source-Software
(OSS) für das Land Berlin“ (Drucksache 17/0853). Ebenso haben wir einen Antrag mit Vorschlägen
zur Erarbeitung eines Konzepts zur Bildung mit digitalen Medien vorgelegt, wo es unter anderem
auch um den Softwareeinsatz geht („Berlins Zukunft sichern jetzt Konzept für die Bildung mit
digitalen Medien vorlegen“ Drucksache 17/2805).<br/>
Was die Schulverwaltungssoftware betrifft, hat sich die Bildungsverwaltung im Rahmen von
eGovernment@school mit der Entscheidung für das IT-Fachverfahren LUSD für einen proprietären
Weg entschieden, der möglicherweise in der nächsten Legislaturperiode nicht ohne Zeitverzögerung
und nochmalige Mehrkosten rückholbar wäre. Das ist um so ärgerlicher, da inzwischen bundesweit
auch Schulmanagementangebote auf Basis von Freier Software im Einsatz ist. Bezüglich der
Bildungsangebote selbst bietet sich Open Source Software umso mehr an, als damit eine stärkere
Unabhängigkeit von Softwareherstellern einhergehen würde. Dies ist in Zeiten knapper Kassen, in
denen kommerzielle Anbieter gern für die öffentliche Hand in die Bresche springen, um so frühzeitig
Kund*innen zu akquirieren, von hoher Brisanz.<br/>
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist offene Bildung dagegen ein wichtiger Bestandteil, um den Zugang
zu Bildung für alle Menschen in Zukunft zu sichern. Die Ausweitung von Open Educational
Resources (OER) kann Hürden beim Zugang zu Bildung abbauen, deswegen plädieren wir für deren
vermehrten Einsatz. Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN müssen eine attraktive, einheitliche
Lernplattform und die Förderung von Open Educational Resources Bestandteile eines
Gesamtkonzeptes für digitale Bildung sein. Mit der Lizenzierung auf Basis von Creative Commons
werden Lehrkräfte von der Angst entlastet, Urheberrechte zu überschreiten. Gerade hinsichtlich der
Umsetzung des neuen Rahmenlehrplans für Berlin und Brandenburg, der ab dem nächsten Schuljahr
2017/18 gilt, böte sich hier eine Chance zu einer kooperativen Erstellung und Entwicklung neuer
digitaler Lehr- und Lernmaterialien unter Einsatz von OER. Durch den Einsatz von Open Educational
Resources können Lizenzkosten gesenkt und die Unterrichtsmaterialien aktueller gehalten werden.
Die vom Senat auf das Jahr 2016 beschränkte Summe zur Förderung von OER ist zwar ein Einstieg,
reicht aber nicht aus. Wir plädieren für eine kontinuierliche Unterstützung, um einen nachhaltigen
Entwicklungsprozess in Gang zu setzten. Außerdem setzen wir uns für einen dauerhaften Runden
Tisch Medienbildung ein, an dem genau über solche Themen beraten werden könnte.
</p>
<p class="answer cdu">
<strong>CDU:</strong>
Wir begrüßen das Projekt „Open Educational Resources“. Dadurch können Schüler in Berlin mittels frei
zugänglicher Unterrichtsmaterialien im Internet ganz anders lernen. Sie arbeiten aktiver und
selbstständiger, Lehrer unterrichten eher „am Puls der Zeit“. Auch Inhalte wandeln sich heute immer
schneller. Durch OER können sich Lernmaterialien dem anpassen. Derzeit gibt es an Schulen noch zu viel
verstecktes Wissen. Wenn beispielsweise Lehrer für Schüler mit besonderen Anforderungen oder
speziellem Förderungsbedarf Unterrichtsmaterialien anfertigen, könnten Lehrer und Schüler in einem
ganz anderen Teil der Stadt davon profitieren. Gerade bei sehr spezifischen Themen und Projektideen
können Schulen voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen. Bei alldem muss sichergestellt
sein, dass die OER-Materialien den Rahmenlehrplänen entsprechen. Berlin sollte hier langfristig auf die
Etablierung einer gemeinsamen, länderübergreifenden Standardinfrastruktur hinwirken.
</p>
<p class="answer dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche frühzeitig einen selbstbestimmten Umgang mit IT lernen.
Dazu gehört auch, freie Software zu kennen und zu benutzen. DIE LINKE setzt sich für ein Bund-
Länder-Programm für digitale Bildung ein, das auch ein mobiles Endgerät für jedes Kind als Teil der
grundständigen Bildungsausstattung fördert. Dieses sollte mit freier Software laufen. Eine
massenhafte Ausstattung der Schüler*innen mit proprietärer Software lehnen wir ab.
</p>
<p class="answer piraten">
<strong>Die Piraten:</strong>
Ein selbstbestimmter und aufgeklärter Umgang mit öffentlichen Inhalten gehört für die PIRATEN
zum staatlichen Bildungsauftrag. Daher ist für die Teilnahme an öffentlichen Bildungsangeboten
der Stadt Berlin Schulen, Hochschulen, Bibliotheken sowie Einrichtungen kultureller Bildung
der uneingeschränkte Zugang zu Inhalten offener Datennetze unerlässlich.
Die PIRATEN Berlin lehnen Vorgaben und Regelungen, die zur Einschränkung der Verfügbarkeit
von andernfalls frei zugänglichen Inhalten ab. So ist beispielsweise Filtersoftware kein geeignetes
Mittel des Jugendschutzes.<br/>
An öffentlichen Bildungseinrichtungen müssen stattdessen die Voraussetzungen und die
Infrastruktur geschaffen und ausgebaut werden, die einen freien und gleichberechtigten Zugang zu
Inhalten ermöglichen.<br/>
Unterrichtsmaterial wird unter einer freien Lizenz zugänglich gemacht. Dies vereinfacht den
Lehrkräften die Erarbeitung von eigenen Unterrichtsmitteln. Die Erstellung frei verwendbarer
Unterlagen durch Lernende, Lehrende und andere wird durch das Land gefördert.
</p>
<p id="okfn" class="question">
<strong>1. </strong>Die Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz haben in den letzten Jahren Transparenzgesetze verabschiedet.
Planen Sie ebenfalls ein solches Gesetz? - <a href="https://okfn.de/">Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.</a>
</p>
<p class="answer diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben im Berliner Abgeordnetenhaus einen Entwurf für ein Transparenz-
und Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt (Drs. 17/0456). Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf
dient einem grundlegenden Paradigmenwechsel. Informationen sollen weitestgehend „von Amts
wegen“ veröffentlicht werden. Damit würde das Land Berlin Verantwortung dafür übernehmen,
staatliche Informationen den Berlinerinnen und Berlinern proaktiv mitzuteilen und einen großen
Schritt in Richtung „gläserner Staat“ zu gehen. Durch die proaktive Veröffentlichungspflicht wird die
4Meinungs- und Willensbildung gefördert, eine Kontrolle staatlichen Handelns sowie
Korruptionsprävention verbessert und das Kostenbewusstsein der Verwaltung erhöht, da das
Verwaltungshandeln von Bürgerinnen und Bürgern nachvollzogen werden kann.<br/>
Die Berlinerinnen und Berliner sollen sich umfassend informieren und beteiligen sowie auf
Missstände aufmerksam machen können. Wir unterstützen auch die Idee des Open Government
Data, die maßgebliche Grundsätze für offene Verwaltungsdaten und Datenprinzipien entwickelt hat.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen damit eine neue politische Kultur ermöglichen, in der sich die
Verwaltung und die Regierung den Bedürfnissen einer engagierten Informationsgesellschaft und
einer zunehmend digital arbeitenden Welt anpassen. Staatliche Informationen sollen so
bereitgestellt werden, dass sie ohne großen Aufwand weiterverarbeitet werden können und am
Ende den Berliner*innen in ganz unterschiedlichen Lebenslagen aufbereitete Informationen bieten.
Gleichzeitig hat auch die Verwaltung einen wesentlich erleichterten Zugriff auf die bei ihr
vorhandenen Informationen. Die Weiterverwendung und Verarbeitung staatlich angelegter
Datenbestände kann ebenfalls einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung und Stärkung des IT-Standort
Berlins leisten und so neue Geschäftsmodelle ermöglichen.<br/>
Durch das Informationsportal soll ein einheitlicher und nutzerfreundlicher Zugang zu den dezentral
verwalteten Informationen ermöglicht werden. Das Informationsportal soll nutzerfreundlich auf die
abgelegten Dateien verweisen. Der freie Zugang über das Informationsportal soll der Regelfall,
individuelle, bürokratische Anfragen die Ausnahme werden. Mit dem Bezug auf bereits vorhandene
Daten, die zu veröffentlichen sind, soll möglichst wenig zusätzlicher Verwaltungsaufwand
hervorgerufen werden. Die/Der Berliner Beauftragte*r für Datenschutz und Informationsfreiheit wird
zusätzlich mit der Überwachung der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt und ist entsprechend
auszustatten. Sie/Er wacht als Beauftragte*r für Datenschutz, Transparenz und Informationsfreiheit
über die Umsetzung der Veröffentlichungspflichten, der Informationszugänge und damit der
Transparenz.<br/>
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-0456.pdf
</p>
<p class="answer cdu">
<strong>CDU:</strong>
Wir wollen, dass Daten für alle interessierten Nutzer frei zugänglich sind und möglichst ohne
Einschränkungen weiterverwendet werden können. Ausgenommen hiervon sind Daten und
Informationen, die dem Datenschutz unterliegen oder aus anderen Gründen nicht veröffentlicht werden
dürfen (z. B. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, sicherheitsrelevante Daten).<br/>
Unsere Angebote werden wir fortlaufend ausbauen und erweitern, sodass die Bürgerinnen und Bürger
diese umfassend nutzen können und die politischen Teilhabemöglichkeiten weiter wachsen.
Die Notwendigkeit für ein eigenes Transparenzgesetz sehen wir derzeit nicht.
</p>
<p class="answer dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Ja. DIE LINKE tritt für eine größtmögliche Transparenz staatlichen Handelns ein. Das ist die beste
Prävention gegen Korruption und Misswirtschaft. Das Recht auf Informationsfreiheit ist hierfür ein
elementarer Bestandteil. Grundsätzlich sollte der Staat seine Daten und Informationen allen
Bürgerinnen und Bürgern proaktiv im offenen Format und kostenfrei zur Verfügung stellen.
Schließlich sind diese im Auftrag der Bevölkerung und mit den von ihr gezahlten Steuern erhoben
und erstellt worden. Dies ist sowohl ein Gewinn für die demokratische Beteiligung und Kontrolle als
auch für Innovation in Wirtschaft und Verwaltung. Deshalb wollen wir in Berlin ein
Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einführen.
</p>
<p class="answer piraten">
<strong>Die Piraten:</strong>
Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hat bereits 2012 einen Entwurf für ein
Transparenzgesetzes für Berlin vorgelegt und strebt dieses weiterhin gezielt an.
</p>
<p class="question">
<strong>2. </strong>Offene Daten der Verwaltung bergen ein enormes Potential für Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft.
Wie wollen Sie die Verwaltung verpflichten,
ihre Datenschätze für die Öffentlichkeit zu öffnen? - <a href="https://okfn.de/">Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.</a>
</p>
<p class="answer cdu">
<strong>CDU:</strong>
Informationen und die Möglichkeit, an diese Informationen möglichst einfach zu gelangen, sind eine
Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger, an den einzelnen politischen Prozessen oder dem
politischen Prozess zu partizipieren. Wir wollen Zugang zu und die Nutzung von öffentlichen Daten
(„Open Data“) ermöglichen. Wir sprechen uns daher für den konsequenten Ausbau der Open-Data-
Initiative aus: Auf dem Portal daten.berlin.de sollen alle nicht sicherheitsrelevanten öffentlichen Daten
wie etwa Geoinformationsdaten zur Verfügung gestellt werden. Hier haben wir mit dem Berliner E-
Government-Gesetz bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan. Verwaltungsdaten sollen
möglichst umfassend offen zur Verfügung gestellt werden, sofern keine rechtlichen oder andere Gründe
explizit dagegen sprechen. Diese Daten sollen qualitativ hochwertig, aktuell und gut beschrieben sein
und auch als Rohdaten zur Verfügung stehen. Offene Datenformate sollen dabei Vorrang haben. Dies
ermöglicht eine innovative Nutzung der Daten.
</p>
<p class="answer dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Bisher fehlt für Open Data in Berlin eine nachhaltige und einheitliche Strategie. Die Veröffentlichung
von Informationen muss nach Transparenzgesetz der Standard und keine Ausnahme sein. In den
Verwaltungen muss durch einen Wandel in der Kultur ein Bewusstsein für die Bedeutung von
offenen Daten und Informationen geschaffen werden. Es sollen zudem zuständige
Ansprechpartner*innen und Qualitätsstandards in jeder einzelnen Behörde definiert werden.
</p>
<p class="answer piraten">
<strong>Die Piraten:</strong>
Die PIRATEN Berlin streben es an, dass das Handeln und Wirken der gewählten
Volksvertreter_innen nachvollziehbarer wird.<br/>
Das Informationsfreiheitsgesetz als Grundlage für Transparenz in Politik und Verwaltung ist ein
erster Schritt, geht uns aber nicht weit genug. Wir wollen, dass alle nicht personenbezogenen Daten
und Werke der Öffentlichkeit kostenfrei und unabhängig von einer Anfrage zur Verfügung gestellt
werden. Es besteht keine Holschuld der Bürger_innen, sondern eine Bringschuld der Verwaltung.
Wir sehen dies als Teil der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes hinsichtlich des zu
gewährenden Rechts auf Akteneinsicht an.<br/>
Wir werden ein Online-Portal ins Leben rufen, das Berliner Politik und Verwaltung auf allen
Ebenen transparent werden lässt. Dies haben wir bereits mit der Einführung von BER-Watch
beispielhaft umgesetzt. Jede Entscheidung ist in dem Bewusstsein zu treffen, dass diese später von
allen nachvollzogen werden kann. Nur unter dieser Voraussetzung ist demokratische Kontrolle
möglich. Politik ohne Gedächtnis ist eine Einladung zu Misswirtschaft und Korruption.
Alle zukünftigen Ausschreibungen, Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse des Landes
Berlin sind so transparent wie möglich zu gestalten. Jeder Schritt, der zu einer Entscheidung
geführt hat, ist nachvollziehbar darzustellen.
</p>
<p id="wiki" class="question">
<strong>1. </strong>Welche Rechtfertigung kann es Ihrer Ansicht nach dafür geben,
dass sich einzelne staatliche Museen bei Digitalisaten gemeinfreier Werke auf Lichtbildschutz berufen
und damit wie jüngst im Fall der Klage der Reiss-Engelhorn-Museen gegen die Wikimedia Foundation die Betreiber
von Freiwilligenprojekten wie der Wikipedia juristisch zur Löschung zwingen wollen? - <a href="https://www.wikimedia.de/wiki/Hauptseite">Wikimedia Deutschland e. V.</a>
</p>
<p class="answer diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Im von der Wikimedia genannten Fall geht es um eine Fotografie eines Gemäldes des Künstlers
Cäsar Willich aus dem Jahr 1862, das Richard Wagner abbildet. Durch den Ablauf der Schutzfrist, die
bei Gemälden 70 Jahre nach dem Tod des Malers beträgt, war das Werk gemeinfrei geworden, d. h.,
dass an ihm kein Urheberrechtsschutz mehr besteht. Das Reiss-Engelhorn-Museum, in welchem das
Gemälde hängt, hat eine Fotografie des gemeinfreien Werks angefertigt und erlaubt die Nutzung der
Fotografie gegen Zahlung eines Honorars im Wege einer Lizenzvereinbarung. Gleichzeitig verbietet
das Museum seinen Besucher*innen die Anfertigungen von Fotografien innerhalb des Museums. Am
Gemälde Interessierte haben somit keine Möglichkeit eigene Fotografien des gemeinfreien Werks
herzustellen und sind darauf angewiesen für die Nutzung einer Fotografie des Werks eine
Lizenzvereinbarung mit dem Museum zu vereinbaren und das entsprechende Honorar zu zahlen. Die
Wikimedia verwendete das vom Museum angefertigte Foto gewerblich, ohne eine entsprechende
Lizenzvereinbarung mit dem Museum getroffen zu haben. Hierin sah das Museum eine Verletzung
seiner Lichtbildrechte und forderte von der Wikimedia die Zahlung von Schadensersatz.
5Das Amtsgericht Nürnberg wies die Klage als unbegründet ab. Nach Ansicht des Gerichts liege im
Verhalten des Museums der Versuch, die gesetzlichen Wertungen des Schutzfristablaufs zu
unterlaufen. Das von der Wikimedia genutzte Foto stelle zwar grundsätzlich ein Lichtbild i.S.d. § 72
Abs. 1 UrhG dar, im Ergebnis aber müsse der Lichtbildschutz aus § 72 UrhG im vorliegenden Fall
teleologisch reduziert werden. Das Museum befinde sich im Besitz des Werks und dieses habe das
alleinige Entscheidungsrecht darüber, wer das Gemälde ablichtet bzw. fotografiert. Es ist dem
betrachtenden Publikum, trotz der Gemeinfreiheit des Werks, nicht möglich, das Gemälde im Wege
von Fotografien zu nutzen bzw. zu eigenen Zwecken unentgeltlich wiederzugeben. <strong>Hierdurch
werden die gesetzgeberischen Wertungen der Gemeinfreiheit umgangen.</strong> Der Gesetzgeber habe sich
ganz gezielt dazu entschlossen, jedweden Urheberrechtsschutz an Gemälden 70 Jahre nach dem Tod
des Malers enden zu lassen. <strong>Durch die Anfertigung eigener Lichtbilder lasse sich kein neues
Schutzrecht mit einer weiteren Schutzdauer begründen.</strong> Andernfalls sei eine endlose Umgehung der
gesetzgeberischen Vorgaben zur Gemeinfreiheit zu befürchten. Infolgedessen sei eine teleologische
Reduktion des in § 72 UrhG vorgesehenen Lichtbildschutzes notwendig. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
teilen die Auffassung des Gerichts, dass es keine Rechtfertigung dafür gibt, dass sich einzelne
staatliche Museen bei Digitalisaten gemeinfreier Werke auf den Lichtbildschutz berufen.
</p>
<p class="answer cdu">
<strong>CDU:</strong>
Auch im digitalen Zeitalter gilt der Anspruch des Urhebers auf Schutz seines geistigen Eigentums und
das Recht auf eine angemessene Vergütung seiner Leistung. Es sichert nicht nur das Einkommen der
Urheber, es ermöglicht auch künstlerische Vielfalt.<br/>
Wir wollen das Urheberrecht auf Bundesebene weiterentwickeln. Dabei gilt es darauf zu achten, dass bei
der notwendigen Fortentwicklung des Urheberrechts der Kernzweck dieses Rechts (Urheber sollen für
ihre geistige Arbeit entlohnt werden) erhalten bleibt, ohne durch das Recht technische Innovationen und
etwaige Rechte der Allgemeinheit zu verhindern.
</p>
<p class="answer dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Zunächst können wir nachvollziehen, dass chronisch kaputt gesparte Museen um jede
Einnahmequelle streiten. Dazu gehört auch der Verkauf von Reproduktionen. DIE LINKE setzt sich
daher vor allem für eine Ausfinanzierung öffentlicher Museen ein. Wir wollen zudem einen
kostenfreien Eintritt in die Museen des Landes Berlin. In diesem Sinne der Demokratisierung von
Kunst und Kultur streben wir daher an, dass bloße Reproduktionen gemeinfreier Werke, die
steuerfinanziert erstellt wurden, nicht neuen Nutzungsrestriktionen unterworfen werden.
</p>
<p class="answer piraten">
<strong>Die Piraten:</strong>
Es kann keinerlei Rechtfertigungen für eine solche Erzwingung von Löschung von Digitalisaten
gemeinfreier Werke geben. Offene Lizenzen sollen auch frei zugänglich sein, vorallem wenn
öffentliche Mittel verwendet werden.
</p>
<p class="answer spd">
<strong>SPD:</strong>
Unabhängig von dem geschilderten Sachverhalt, der nicht politisch, sondern juristisch zu
bewerten ist, wollen wir die kulturelle Teilhabe verbessern und überall dort wo es rechtlich
möglich die Veröffentlichung elektronischer Versionen von Druckwerken aus dem
Bibliotheksbesitz, sogenannter Digitalisate, unter offenen Lizenzen fördern.
</p>
<p class="question">
<strong>2. </strong>Sollte es Ihrer Ansicht nach eine Fördervorgabe für alle öffentlich geförderten Forschungsvorhaben geben,
derzufolge die Forschungsergebnisse zugänglich gemacht und frei lizenziert sein müssen? - <a href="https://www.wikimedia.de/wiki/Hauptseite">Wikimedia Deutschland e. V.</a>
</p>
<p class="answer diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Ja. Wir Grünen setzen uns seit Jahren für die Umstellung auf Open Access (OA) ein, insbesondere in
Forschung und Wissenschaft (inklusive der Bibliotheken). Unser klarer Anspruch ist: Wenn Forschung
aus öffentlichen Geldern finanziert wird, müssen die Ergebnisse auch frei zugänglich sein. Open
Access ist in unseren Augen der Richtige Weg dorthin. Das braucht vor allem eine Umstellung der
Wissenschaftsfinanzierung, die leider erst in Teilen stattfindet. Nicht nur die staatlichen, sondern
auch die anderen, großen Förderinstitutionen und Drittmittelgeber in der Wissenschaft müssen in
unseren Augen daher mindestens die Zweitverwertung über Open Access, den sogenannten "Grünen
Weg", als Voraussetzung für die Förderbewilligung aufnehmen. Für noch besser halten wir den
"Goldenen Weg", der die primäre Veröffentlichung über OA-Medien vorsieht.<br/>
Das Land Berlin muss daher in unseren Augen nicht nur selber über Hochschulverträge,
Zielvereinbarungen, Fördertöpfe und ähnliches diesen Weg weiter beschreiten, sondern auch alle
politischen Mittel ergreifen, um die Umstellung bundesweit voranzutreiben. Das umfasst übrigens
auch eine sinnvolle Anpassung des Urheberrechtes, besonders in Bezug auf Wissenschaft, Forschung
und Lehre.
</p>
<p class="answer cdu">
<strong>CDU:</strong>
Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst und Kultur brauchen den Schutz geistigen Eigentums. Gleichzeitig
wollen wir mit einem verlässlichen, modernen Urheberrecht den Einsatz digitaler Studienmaterialien an
den Hochschulen vereinfachen. Wissenschaftliche Erkenntnisse, die mit staatlicher Förderung entstehen,
sollen nach einer angemessenen Zeit für alle Bürger frei zugänglich werden.
</p>
<p class="answer dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Ja, das hat DIE LINKE bereits mehrfach auf Landes- wie Bundesebene beantragt.
</p>
<p class="answer piraten">
<strong>Die Piraten:</strong>
Wir erwarten die Umsetzung von Wissensfreiheit durch die Veröffentlichung von Archiven sowie
der Ergebnisse staatlich oder kommunal geförderter Forschung und Entwicklung, Dies muss frei
lizenziert geschehen.
</p>
<p class="answer spd">
<strong>SPD:</strong>
Ja.
</p>
<h3 id="general">Generelle Antworten</h3>
<p>Auf die Fragen vom Bündnis Freie Bildung hat die CDU wie folgt geantwortet:</p>
<p class="answer cdu">
<strong>CDU:</strong>
Wir wollen dafür sorgen, dass unsere Schulen auf der Höhe der Zeit ausgestattet sind. Dazu gehören zum
Beispiel eine moderne Ausstattung mit Computertechnik, digitale Lernangebote und eine bessere
Vernetzung der Schulen. Inwiefern hier Open Educational Resources (OER) eine Rolle spielen können, ist
grundsätzlich zu prüfen. Wir möchten zusammen mit Schulbuchverlagen sinnvolle und praktikable
Lösungen diskutieren und damit alle Interessensvertreter an der Weiterentwicklung unserer Schulen
teilhaben lassen.<br/>
Wir begrüßen das Projekt „Open Educational Resources“. Dadurch können Schüler in Berlin mittels frei
zugänglicher Unterrichtsmaterialien im Internet ganz anders lernen. Sie arbeiten aktiver und
selbstständiger, Lehrer unterrichten eher „am Puls der Zeit“. Auch Inhalte wandeln sich heute immer
schneller. Durch OER können sich Lernmaterialien dem anpassen. Derzeit gibt es an Schulen noch zu viel
verstecktes Wissen. Wenn beispielsweise Lehrer für Schüler mit besonderen Anforderungen oder
speziellem Förderungsbedarf Unterrichtsmaterialien anfertigen, könnten Lehrer und Schüler in einem
ganz anderen Teil der Stadt davon profitieren. Gerade bei sehr spezifischen Themen und Projektideen
können Schulen voneinander lernen und sich gegenseitig unterstützen. Bei alldem muss sichergestellt
sein, dass die OER-Materialien den Rahmenlehrplänen entsprechen. Berlin sollte hier langfristig auf die
Etablierung einer gemeinsamen, länderübergreifenden Standardinfrastruktur hinwirken.
</p>
<p>Auf die Fragen der Free Software Foundation Europe wurde wie folgt geantwortet:</p>
<p class="answer cdu">
<strong>CDU:</strong>
Wir haben die Funktionsfähigkeit der Berliner Verwaltung im Auge und bevorzugen den
gleichberechtigen Einsatz der unterschiedlichen Softwarearten. Für uns spricht nichts gegen den Einsatz
von Open-Source-Software, wenn sie die bessere, effizientere oder auch kostengünstigere IT-Alternative
darstellt. <br/>
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass wenn eine Software mit naheliegenden Veränderungen so
abgewandelt werden kann, dass sie zu gesetzlich verbotenen Zwecken eingesetzt werden kann, dies derBereitstellung als freier Software entgegenstehen kann. Es ist daher in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die
durch die öffentliche Verwaltung angeschaffte Software der Allgemeinheit vollumfänglich zur Verfügung
gestellt werden kann.
</p>
<p class="answer spd">
<strong>SPD:</strong>
Die Schule der Zukunft ist auch eine digitale Schule: Wir werden die Kompetenzen im Bereich
der digitalen Medien der Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer
gleichermaßen fördern. Unser Ziel ist es, alle Berliner Schulen mit interaktiven Whiteboards
auszustatten und an ein kostenfreies WLAN-Netz anzuschließen. Die Zahl der so genannten
Laptop-Klassen soll an interessierten Schulen deutlich erhöht werden.<br/>
<br/>
Wir begrüßen eine Umstellung auf Open-Source-Software mit offenen Quellcodes an Stellen,
wo dies möglich ist. Im Bildungsbereich setzten wir uns für freie Lehrmittel ein, die durch
Lehrende und Lernende kostenfrei genutzt und verbreitet werden können. Im
Wissenschaftsbereich fördern wir im Sinne des freien Wissensaustauschs Open-Access-
Publikationen.
</p>
<p>Auf die Fragen der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. hat die SPD wie folgt geantwortet:</p>
<p class="answer spd">
<strong>SPD:</strong>
Die Berliner SPD steht für eine offene Gesellschaft sowie eine transparente Regierung und
Verwaltung. Wir streiten aktiv für eine transparente Verwaltung und setzen uns dafür insbesondere
für einen Mentalitätswandel auf allen Ebenen der Verwaltung ein.<br/>
<br/>
Die Open-Data-Strategie der auslaufenden Legislaturperiode muss fortgeführt und die
erfolgreiche Arbeit des Senats unterstützt und weiter vertieft werden. Darum muss
insbesondere das Berliner Informationsfreiheitsgesetz zum Transparenzgesetz
weiterentwickelt, um proaktive Elemente erweitert werden.
</p>
<p>Wir haben einige der zur Wahl stehenden Parteien ausgewählt und diese zu
Freier Software befragt. </p>
</body>
<timestamp>$Date: 2012-07-20 16:46:12 +0200 (Fri, 20 Jul 2012) $ $Author: egnun $</timestamp>
</html>
<!--
Local Variables: ***
mode: xml ***
End: ***
-->