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20 KiB
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<head>
<title>FSFE – IPRED2 – Die zweite Richtlinie zur Durchsetzung
von „geistigem Eigentum“ („Intellectual Property Rights“)</title>
</head>
<body>
<h1>Kriminalisierung von Verletzungen des Urheber- und Markenrechts</h1>
<p>
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</p>
<ol>
<li><a href="#status">Status</a></li>
<li><a href="#active">Bisherige Aktivitäten</a></li>
<li><a href="#summary">Zusammenfassung der Richtlinie</a></li>
<li><a href="#harm">Schädliche Auswirkungen auf Freie Software</a>
<ul>
<li><a href="#swpat">Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst</a></li>
<li><a href="#models">Schaden für effiziente Softwareproduktions-
und Vertriebsmodelle</a></li>
<li><a href="#abuse">Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO</a></li>
<li><a href="#indemnification">Verhinderung von Haftungsübernahmen</a></li>
<li><a href="#grey-areas">Entwickler in Grauzonen: DeCSS,
Datentauschdienste</a></li>
</ul>
</li>
<li><a href="#text">Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen</a>
<ul>
<li><a href="#directive">Verfahrensdetails</a></li>
<li><a href="#problems">Die Probleme</a>
<ul>
<li><a href="#limits">Schwache Abgrenzung:
„absichtlich“ und „gewerbsmäßig“</a></li>
<li><a href="#investigation">Unverhältnismäßiger Zugang für
Rechteinhaber</a></li>
</ul>
</li>
</ul>
</li>
<li><a href="#options">Was wir tun können</a></li>
<li><a href="#links">Externe Links</a></li>
</ol>
<h2 id="status">Aktueller Stand</h2>
<p>
Am 25. Mai 2007 findet die Abstimmung zur ersten Lesung des Europäischen
Parlaments statt. Der FFII hat eine <a
href="http://action.ffii.org/ipred2/Plenary1_Tabled_Amendments">Tabelle
mit den Änderungsanträgen</a> veröffentlicht, aus der man auch ablesen
kann, welche Änderungsanträge bisher angenommen wurden.
</p>
<h2 id="active">Bisherige Aktivitäten</h2>
<p>
Informationen zur Position der FSFE, vor der ersten Lesung des
Europäischen Parlaments, finden Sie in <a
href="letter-april-2007.html">unserem offenen Brief an die MEPs
(Mitglieder des Europäischen Parlaments), April 2007</a>.
</p>
<h2 id="summary">Zusammenfassung der Richtlinie</h2>
<ul>
<li>Die vorgeschlagene Richtlinie: <a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0168de01.pdf">com(2006)168</a></li>
</ul>
<p class="quote">
„Artikel 3<br />
Straftat<br />
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass jede vorsätzliche, in gewerblichem
Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der
Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung
dazu als Straftat gilt.“<br />
(Artikel 3. Seite 9 der vorgeschlagenen Direktive)
</p>
<p>
Die Definition von „geistigem Eigentum“ („Intellectual
property rights“) wirft Patente, Urheberrechte, Markenrechte,
Geschmacksmuster und andere Kategorien von Recht in einen Topf. Es wird
keine Definition von „vorsätzlich“ oder von „in gewerblichem Umfang“
gegeben, und es fehlen Beispiele dazu, was unter „geistigem
Eigentum“ zu verstehen sein soll und was nicht darunter zu verstehen
ist.
</p>
<p>
Diese Richtlinie wird häufig „IPRED2“ genannt. Wir empfehlen
jedoch, Begriffe wie „geistiges Eigentum“ nicht zu verwenden, da
dies zu <a
href="http://www.gnu.org/philosophy/not-ipr.de.html">Verwirrungen
führt</a>, die unsere Arbeit schwieriger machen. Die Richtlinie könnte
stattdessen „die Kriminalisierungsrichtlinie“ genannt werden.
</p>
<h2 id="harm">Schädliche Auswirkungen auf Freie Software</h2>
<h3 id="swpat">Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst</h3>
<p>
Wir erwarten, dass das Europäische Parlament die vorgeschlagene
Richtlinie abändern wird, um Patente auszuschließen. Dies ist
wichtig, denn obwohl durch das Europäische
Patentabkommen Software von der Patentierbarkeit ausgeschlossen ist,
gewährt das Europäische Patentamt (EPA) Patente auf
Softwareideen. Trotz der Tatsache, dass mehr als 90% der
Rechtstreitigkeiten, die auf solchen Patenten basieren, keine Chance
auf Erfolg vor Gericht besäßen, bietet das EPA damit Patentinhabern
eine juristische Grundlage, um Softwareproduzenten und -händlern
Gerichtsverfahren anzudrohen. Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen,
Beschlagnahme von Besitz und die Gefahr der Firmenschließung sind
Bedrohungen, die genügend Furcht unter Computernutzern erzeugen
könnten, diese ungültigen Patente anzuerkennen. (Weitere Informationen
zu der Problematik von Softwarepatenten gibt es auf der Seite über die
<a href="/campaigns/swpat/swpat.html">Arbeit der FSFE gegen
Patentierbarkeit von Software.</a>)
</p>
<h3 id="models">Schaden für effiziente Softwareproduktions- und
Vertriebsmodelle</h3>
<p>
Die starke Erhöhung der Risiken von Softwareentwicklung und -vertrieb
wird sich abschreckend auf Produzenten und Händler auswirken, die in
Strukturen agieren, die keine oder nur wenige Geldmittel für
juristische Zwecke zur Verfügung haben. Damit wird insbesondere <a
href="/documents/freesoftware.html">Freie Software</a> geschwächt, da
diese oft durch Einzelpersonen, kleine und mittlere Unternehmen (KMUs)
oder durch Unternehmen, die ihre Kerngeschäft nicht in der
Softwareentwicklung sehen, entwickelt wird.
</p>
<h3 id="abuse">Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO</h3>
<p>
Wenn man den Initiatoren von Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang
erweiterten Zugang zu nationalen Strafverfolgungsinstitutionen gibt und
damit die nachteiligen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten erhöht,
dann werden Menschen dazu angeregt, diese Gerichtsverfahren als
kommerzielles Werkzeug am Markt anzuwenden.
</p>
<p>
Ein weithin bekanntes Beispiel aus den USA ist SCO: Ohne irgendeinen
Beweis oder irgendwelche anderen Hinweise hat SCO IBM und andere der
Verletzung von „geistigem Eigentum“ auf kommerzieller Ebene
beschuldigt. Damit haben sie den wachsenden Einsatz von Freier
Software, wie etwa des <a
href="/documents/gnuproject.html">GNU/Linux</a>-Betriebssystems,
gehemmt und haben dem Ansehen einer Handvoll Unternehmen, allesamt
Wettbewerbsgegner von Microsoft, einem der Hauptunterstützer von SCO,
geschadet.
</p>
<h3 id="indemnification">Verhinderung von Haftungsübernahmen</h3>
<p>
Bei Straftatbeständen ist keine Haftungsübernahme möglich. Daher werden
Versicherungen gegen Patentklagen unmöglich gemacht, und
Softwareproduzenten können nicht mehr die Haftung für ihre
Vertragshändler übernehmen.
</p>
<h3 id="grey-areas">Entwickler in Grauzonen: DeCSS,
Datentauschdienste</h3>
<p>
Die Europäische Richtlinie zur „Harmonisierung bestimmter Aspekte
des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der
Informationsgesellschaft“ (<a
href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001L0029:DE:HTML">com(2001)29ec</a>)
hat den Einfluss des Urheberrechts stark erweitert. Neben dem Verbot
der nichtgenehmigten Vervielfältigung von Informationen schränkt das
Gesetz jetzt auch die Möglichkeiten ein, wie die Öffentlichkeit
Technologien einsetzen kann, um auf urheberrechtlich geschützte
Informationen zuzugreifen. Zum Beispiel gilt man als
Urheberrechtsverletzer, wenn man seine eigene Software entwickelt, mit
der man eine gewöhnliche, selbst erworbene DVD anschauen kann. Schreibt
man Software, mit der man Dateien mit anderen über das Netzwerk
tauschen kann, so befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone - es
könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Die in der Richtlinie
angedrohten Gefängnisstrafen und anderen harten Strafen werden viele
davon abhalten, nützliche Software aller Art zu schreiben (inklusive
zwar geduldeter, aber illegaler Software sowie Software in Grauzonen).
</p>
<h2 id="text">Den Vorschlag „2006/0168(COD)“ lesen</h2>
<p>
Der IPRED2-Vorschlag bestand ursprünglich aus zwei Teilen, wurde dann
aber im Mai 2006 als ein Richtlinienvorschlag veröffentlicht:
<a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0168de01.pdf">com(2006)168</a>).
</p>
<p>
Der Grund für die Neuveröffentlichung und die Änderung von zwei Teilen
zu einem ist ein Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshofes, der
besagt, dass EU-Richtlinien von Mitgliedstaaten die
Einführung von strafrechtlichen Maßnahmen verlangen können.
</p>
<h3 id="directive">Verfahrensdetails</h3>
<p>
Die folgenden Informationen in diesem Abschnitt gelten für die erste
Veröffentlichung von IPRED2, es ist aber sehr wahrscheinlich, dass
es sich im aktuellen Vorschlag nicht ändern wird.<br />
Verantwortlicher Ausschuss im Parlament: Rechtsausschuss (JURI)<br />
Berichterstatter im Parlament: <a
href="http://www.europarl.europa.eu/members/public/yourMep/view.do?language=DE&amp;id=28419">Nicola
Zingaretti</a> (PSE, Italien).<br />
Weitere kommentierende Ausschüsse im Parlament: Industrie, Forschung und Energie
(ITRE), Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte,
Justiz und Innenpolitik (LIBE).
</p>
<h3 id="problems">Die Probleme</h3>
<p>
Die größten Probleme der Richtlinie bestehen in den Artikeln 3 und 4
(Seite 9 und 10 des Dokuments). Artikel 3 ist weiter <a
href="#summary">oben</a> angeführt. Artikel 4 listet die harten
strafrechtliche Maßnahmen auf, die für die in Artikel 3 beschriebenen
Handlungen anwendbar gemacht werden sollen. Diese beinhalten Gefängnis-
und Geldstrafen, Geschäftsschließungen, Zerstörung von Gütern, die
Möglichkeit, durch das Gericht überwacht zu werden und das Verbot, auf
öffentliche Unterstützung zurückgreifen zu können.
</p>
<h4 id="limits">Schwache Abgrenzung: „vorsätzlich“ und
„gewerbsmäßig“</h4>
<p>
Der Satz „<span style="font-style: italic;">jede
vorsätzliche Verletzung […] in gewerbsmäßigem
Umfang</span>“ wird viele Menschen glauben machen, die
Richtlinie beziehe sich nur auf vorsätzlichen Gesetzesbruch
aus Profitgründen.
</p>
<p>
Nehmen wir zum Beispiel den Anwalt eines Patentinhabers, der
versucht, einen Softwareentwickler dazu zu zwingen, seine
Software nicht mehr zu vertreiben.<br />
Anwalt: „Hallo. Sie verletzen unser Patent, stellen Sie
den Vertrieb Ihrer Software ein.“<br />
Softwareentwickler: „Da muss ein Missverständnis vorliegen.
Ich habe kein Patent gelesen, und außerdem ist
Softwarefunktionalität in der EU nicht patentierbar.“<br />
Anwalt: „Aber das Europäische Patentamt hat dieses
Patent gewährt, und Sie verletzen es.“<br />
Softwareentwickler: „Es ist sehr unwahrscheinlich, dass es einer
gerichtlichen Überprüfung standhalten wird.“<br />
Anwalt: „Da Sie vorsätzlich ihre Software geschrieben haben
und Ihre Software den Softwaremarkt betrifft, ist Ihre
Rechtsverletzung vorsätzlich und gewerbsmäßig – das macht Sie zu
einem Kriminellen. Werden Sie nun den Vertrieb ihrer Software
einstellen, oder riskieren Sie eine Vorstrafe, die
Schließung Ihres Unternehmens, eine hohe Geldstrafe und
vielleicht ein wenig Zeit im Gefängnis?“<br />
Softwareentwickler: „… aber meine Entwicklungsarbeit war
vorsätzlich, die Rechtsverletzung jedoch nicht. Ich habe noch
nicht einmal etwas von diesem dubiosen Patent gewusst.“<br />
Anwalt: „Nun, seit dem Zeitpunkt meiner Anschuldigung der
Rechtsverletzung Ihnen gegenüber sind Sie sich dessen jedoch bewusst.
Daher ist jede weitere Rechtsverletzung vorsätzlich. Werden Sie
jetzt den Vertrieb einstellen?“
</p>
<p id="busker">
Ein einfacheres Beispiel ist der Musiker, der auf der Straße
für das Kleingeld der Leute spielt. Die vorgeschlagene
Richtlinie stempelt jeden Musiker zum Kriminellen ab, wenn das
Lied, das er spielt, urheberrechtlich geschützt ist und ohne
einer Lizenz vorgetragen wird. Es macht auch die Person, die den
Musiker in die Stadt gefahren hat zum Kriminellen, da sie die
Rechtsverletzung unterstützt hat. Leute, die dem Musiker ihr
Kleingeld geben oder einfach nur umherstehen und zuhören,
könnten dann ebenso Kriminelle sein, da sie den Musiker zum
spielen animieren. Und jeder, der die Rechtsverletzung hätte
verhindern können, dies aber nicht tat, ist auch ein
Krimineller: Er hat die Rechtsverletzung begünstigt. Dieses
Beispiel kann sehr nützlich sein, den Menschen klarzumachen, wie
aberwitzig der Richtlinientext ist, aber es verdeutlicht nicht
die Gefahr für die Softwarefreiheit. Daher ist es nur als
erster Schritt für tiefergehende Erläuterungen zu verstehen.
</p>
<h4 id="investigation">Unverhältnismäßiger Zugang für Rechteinhaber</h4>
<p>
Der Richtlinienvorschlag gibt den Rechteinhabern Sonderrechte, um die
Untersuchung zu beeinflussen:
</p>
<p class="quote">„Artikel 7<br />Gemeinsame Ermittlungsgruppen<br />
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die betroffenen Inhaber von
Rechten des geistigen Eigentums oder ihre Vertreter sowie Sachverständige
an den von gemeinsamen Ermittlungsgruppen geleiteten Untersuchungen von
Straftaten im Sinne von Artikel 3 mitwirken können.“
</p>
<p>
Wichtig ist auch Artikel 8 (Seite 11), der aussagt, dass
Mitgliedstaaten Verletzungen „geistiger Eigentumsrechte“
auch untersuchen und bestrafen sollen, wenn der Rechteinhaber dies nicht
verlangt hat.
</p>
<h2 id="options">Was wir tun können</h2>
<ul>
<li>
Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu
aufrufen, die strafrechtlichen Mittel auf jene Fälle zu
beschränken, bei denen die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit
organisierter Kriminalität steht, oder wo sie ein Gesundheits-
oder Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellt.
Organisierte Kriminalität und öffentliche Gesundheit- und
Sicherheitsrisiken werden als Rechtfertigung für diese
Richtlinie genannt und es erscheint angemessen, die Artikel an
die Rechtfertigungen zu knüpfen.
</li>
<li>
Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu
auffordern, die strafrechtliche Behandlung „des Versuches einer
solchen Rechtsverletzung sowie der Beihilfe und Anstiftung“ aus
der Richtlinie zu entfernen. Denn für die meisten, wenn nicht sogar
alle Mitgliedstaaten stellt die Richtlinie eine härtere Bestrafung für
Anstiftung oder Beihilfe einer solchen Verletzung von „geistigem
Eigentum“ dar, als bisher für das eigentliche Delikt auf der jeweiligen
nationalen Ebene anwendbar ist.
</li>
<li>
Wir können Druck im Europäischen Parlament aufbauen, diese
Richtlinie einfach grundsätzlich abzulehnen. Der Entwurf von
Gesetzen ist die Aufgabe der Europäischen Kommission und nicht
des Europäischen Parlaments. Nachdem die Kommission den
Richtlinienvorschlag an das Parlament übergeben hat, welcher im
Grunde aus undefinierten und unklaren Begriffen besteht, wäre
es für das Parlament angemessen, den Vorschlag zurückzuweisen,
da die Kommission nicht ihre Aufgaben gemacht hat.
</li>
<li>
Wir können im Präzedenzrecht nach existierenden Strafsanktionen
für Patent-, Urheber- und Markenrechtsverletzungen
suchen. Einige MEPs denken, dass dieser Richtlinienvorschlag
lediglich eine Harmonisierung existierender Gesetze ist. In
Wirklichkeit existieren aber nur in sehr wenigen
Mitgliedstaaten der EU solche Gesetze - und es wäre
interessant zu wissen, wie oft diese angewandt werden. Wenn dies
alte, selten angewandte Gesetze sind, dann wäre es schwer für
jemanden zu argumentieren, dass diese Gesetze europaweit
unabdingbar sind.
</li>
<li>
Wir können versuchen, Patente aus der Richtlinie
auszuschließen. Dies wäre sehr brauchbar, da es gerade bei
Patenten einfach ist, diese unwissentlich zu verletzen. Diese
unwissentliche Verletzung würde hier niemanden vor
Strafsanktionen schützen, denn „vorsätzlich“ könnte
sich hier eher auf die Handlung beziehen, welche zur
Rechtsverletzung (schreiben der Software) führte, als die
Rechtsverletzung selbst. Selbst wenn man unwissentliche
Rechtsverletzungen ausschließen würde, würde dieser
Richtlinienvorschlag den Patentinhabern die Macht geben, durch
einfaches Informieren des Rechteverletzers ein Vergehen in
eine Straftat zu verwandeln.
Diese hätte offensichtlich Verwendungsmöglichkeiten auf dem
Markt: Einen Konkurrenten kurz vor der Veröffentlichung eines
Produkts oder während eines Ausschreibungsverfahrens zu
informieren wären zwei Beispiele für einen möglichen Missbrauch.
</li>
</ul>
<h2 id="todo">Notwendige Sofortmaßnahmen</h2>
<p>
Hoffentlich wird diese Internetseite nützlich sein, um andere
zu informieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass weitere Informationen
hier hinzugefügt werden sollten, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns
auf.
</p>
<p>
Viele Mitgliedstaaten besitzen bereits strafrechtliche
Maßnahmen für Urheber- und Markenrechtsverletzungen, und
einige haben diese sogar schon für Patentverletzungen. Wenn
Politiker fragen: „Welchen Schaden haben strafrechtliche
Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorgerufen?“, so
sollten wir eine Liste mit treffenden Beispielen zur Verfügung
haben.
Diese Liste muss zusammengetragen werden, und dafür benötigen wir
Ihre Hilfe.
</p>
<h2 id="links">Externe Links</h2>
<ul>
<li>
Der Richtlinienvorschlag: <a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0168de01.pdf">com(2006)168</a>.
(auch weiter oben verlinkt)
</li>
<!-- Information should become available at this webpage, but it's not there now -->
<!-- <li> -->
<!-- <a -->
<!-- href="http://www.europarl.eu.int/oeil/FindByProcnum.do?lang=en&amp;procnum=COD/2006/0168">Die -->
<!-- Informationsseite der Europäischen Union zu diesem Richtlinienvorschlag</a>. -->
<!-- </li> -->
<li>
<a href="http://www.gnu.org/philosophy/not-ipr.de.html">Meinten Sie
„geistiges Eigentum“? Ein verführerisches Nichts</a>, eine
Abhandlung von Richard Stallman über Begrifflichkeiten.
</li>
<li>
<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:12012P/TXT">Die Charta
der Grundrechte der Europäischen Union</a>. Die Richtlinie verletzt
möglicherweise den Artikel 49 über die „Verhältnismäßigkeit im
Zusammenhang mit Straftaten und Strafen“.
</li>
<li>
Ein Artikel des ZDNet aus Großbritannien: (englisch) <a
href="http://insight.zdnet.co.uk/business/legal/0,39020487,39211542,00.htm">Making
IP infringement a crime</a>
</li>
<li>
<a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2000/com2000_0789de01.pdf">com(2000)789</a>,
eine im Zusammenhang stehende Mitteilung der Kommission.
</li>
<li>
<a
href="http://www.europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_195/l_19520040602de00160025.pdf">IPRED-1,
der Vorgänger dieser Richtlinie</a>
</li>
</ul>
</body>
<timestamp>$Date$ $Author$ </timestamp>
<translator>Fred Thiele</translator>
</html>
<!--
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