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<html newsdate="2018-01-11">
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<title>Wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) noch zu retten ist</title>
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<h1>Wie das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) noch zu retten ist</h1>
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<p>Das <a href="http://bea.brak.de/">besondere elektronische
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Anwaltspostfach</a> sollte eigentlich seit Anfang 2018 verschlüsselte
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Kommunikation mit und unter Rechtsanwälten ermöglichen. Allerdings sorgen
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zahlreiche Sicherheitslücken dafür, dass der Dienst vorerst offline bleiben
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muss. Die Free Software Foundation Europe empfiehlt der auftraggebenden
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Bundesrechtsanwaltkammer (BRAK), durch die Veröffentlichung des Programmcodes
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unter einer <a href="/freesoftware/freesoftware.html">Freie-Software- und
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Open-Source-Lizenz</a> verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen.</p>
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<p><strong>Update:</strong> Mittlerweile wurde ein <a href="/activities/publiccode/bea">Offener Brief mit unseren Forderungen
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an die BRAK</a> von dutzenden Juristen und acht Organisationen
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unterzeichnet. Wir freuen uns über weitere Unterzeichnende.</p>
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<p>Zahlreiche Skandale und ein fragwürdiges Sicherheitsverständnis prägen das
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Projekt, das sich schon seit einigen Jahren in Entwicklung befindet. Eigentlich
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müssen Rechtsanwälte seit dem 1. Januar 2018 über diese Software erreichbar
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sein, doch wegen <a href="https://www.golem.de/news/bea-noch-mehr-sicherheitsluecken-im-anwaltspostfach-1801-131942.html">bekannt
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gewordener Sicherheitslücken</a> wurde die Plattform auf unbestimmte Zeit
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vorerst abgeschaltet. So wurde etwa die verschlüsselte Verbindung der Anwender
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nicht nur über das beA, sondern auch zu sämtlichen anderen Webseiten
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ausgehebelt. Vor allem aber ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, eigentlich
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Hauptmerkmal der Software, grundlegend gefährdet, da die
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Bundesrechtsanwaltkammer offenbar Zugang zu allen privaten Schlüsseln und damit
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den eigentlich vertraulichen Nachrichten ihrer Rechtsanwälte hat. Es steht zu
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befürchten, dass durch die ebenfalls öffentlich gewordene Implementierung
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zahlreicher längst veralteter und anfälliger Komponenten weitere
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Sicherheitslücken existieren.</p>
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<p>Obwohl bereits 2015 eine Sicherheitsprüfung durch eine beauftragte Firma
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stattgefunden hat, dessen Reichweite und Ergebnis allerdings bis heute nicht
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veröffentlicht wurde, ist die ganz Tragweite der fehlerhaften Programmierung
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erst kürzlich bekannt geworden. Damit hat das Projekt, das die Rechtsanwälte
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bisher etwa 38 Millionen Euro kostet, bereits jetzt sein Vertrauen verspielt.
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Angesichts der zahlreichen Fehler ist die Vertraulichkeit der gesendeten
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Nachrichten nicht mehr zu gewährleisten – und das, wo die Nutzung der Software
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ab 2022 für den gesamten Dokumentenverkehr mit Gerichten Pflicht wird.</p>
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<h2>Freie Software als Grundlage für die Zukunft</h2>
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<p>An den zahlreichen Problemen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs
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besteht kein Zweifel. Doch anstatt weiter ihre Mitglieder im Unklaren zu lassen
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und unabhängige Sicherheitsforscher auszuschließen, sollte die
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Bundesrechtsanwaltkammer nun die gesamte Software unter einer Freie-Software-
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und Open-Source-Lizenz veröffentlichen und den weiteren Entwicklungsprozess
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transparent machen. Nur dadurch kann das erschütterte Vertrauen der Nutzer,
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also aller Rechtsanwälte, Behörden und Gerichte, langsam wiederhergestellt
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werden. Die Offenlegung des Programmcodes ermöglicht unabhängigen IT-Experten,
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bereits frühzeitig potenzielle Sicherheitslücken zu melden, damit diese behoben
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werden; dass eine Geheimhaltung des Quellcodes und der in Auftrag gegebenen
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Audits nicht zum gewünschten Ergebnis führen, hat sich nun ein weiteres Mal
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erwiesen.</p>
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<p>Ohnehin ist fraglich, warum nicht von Anfang an auf bereits verfügbare
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Softwarekomponenten gesetzt wurde, die unter einer Freie-Software-Lizenz
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verfügbar sind. Für verschlüsselte E-Mails existiert beispielsweise das
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etablierte und vielfach geprüfte GnuPG, welches sich nahtlos in
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Mailingprogramme wie Thunderbird einbinden lässt. Spezielle Anforderung wie
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etwa die verschlüsselte Weiterleitung an Vertretungen und Assistenzen könnten
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auf dieser Basis ebenfalls als Freie Software veröffentlicht werden und
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dieselben Vorteile der Transparenz genießen. Warum Freie Software generell für
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öffentliche digitale Dienste Standard sein sollte, zeigt die FSFE in ihrer
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aktuellen <a href="https://publiccode.eu/de">Public Money, Public
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Code</a>-Kampagne.</p>
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<p>Ganz gleich ob die Bundesrechtsanwaltkammer sich für eine komplette
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Neuentwicklung der Software oder erhebliche Verbesserungen der jetzigen Lösung
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entscheidet, die Veröffentlichung unter einer freien Lizenz ist unumgänglich,
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um das Projekt überhaupt noch zu retten und die Sicherheitserwartungen zu
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gewährleisten.</p>
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<p>Sie sind Rechtsanwalt und möchten, dass das beA Freie Software wird? Bitte
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<a href="/about/contact">melden Sie sich bei uns</a>.</p>
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</body>
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<tags>
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<tag key="bea">Besonderes elektronisches Anwaltspostfach</tag>
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||
<tag key="pmpc">Public Money Public Code</tag>
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</tags>
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<author id="mehl"/>
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<translator/>
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