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<html newsdate="2017-12-12">
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<title>Funkabschottung: Der aktuelle Stand der Gerätefreiheit</title>
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<h1>Funkabschottung: Der aktuelle Stand der Gerätefreiheit</h1>
<p> Seit mehr als zwei Jahren arbeitet die Free Software
Foundation Europe an dem Problem der <a href="/activities/radiodirective/">Funkabschottung,</a> das von einer
Europäischen Richtlinie aufgeworfen wurde, welche die Nutzer*innen
vielleicht daran hindern könnte, Software auf ihren funkfähigen Geräten
wie Mobiltelefonen, Laptops oder Routern zu installieren. Wir haben die
Öffentlichkeit informiert und mit Entscheidungsträger*innen gesprochen,
um kritische Punkte der Richtlinie zu korrigieren. Es gibt immer noch
viel zu tun, um die Freiheit und IT-Sicherheit auf unseren funkfähigen
Geräten zu schützen. Lesen Sie mehr über die neuesten Verfahren und die
nächsten Schritte. </p>
<div class="right" style="max-width: 506px; width: 25%;">
<img src="/activities/radiodirective/img/radiolockdown-cage.jpg" alt="ein Vogelkäfig mit einem Router und einem Mobiltelefon, die darin eingesperrt sind und beide Funkwellen senden"/>
</div>
<p>Im Jahr 2014 hat das Europäische Parlament die <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32014L0053">Richtlinie für Funkanlagen</a> erlassen, die neben anderen Regulierungen, den
Handel für funkfähige Hardware dafür verantwortlich macht, Nutzende
daran zu hindern, Software zu installieren, die möglicherweise die
Funkparameter eines Gerätes ändert, um die geltenden Funkregulierungen
zu brechen. Während wir das Ziel teilen, Funkfrequenzen geordnet zu halten,
hat der Ansatz der Richtlinie negative Folgen für die Rechte der Nutzenden,
die Freie Software, einen fairen Wettbewerb, Innovation und die Umwelt zumeist
ohne gleichwertige Zugewinne bei der Sicherheit.</p>
<blockquote>[Funkanlagen][sie unterstützen] unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.<br/>
<strong>Artikel 3(3)(i) der Richtlinie für Funkanlagen 2014/53/EU</strong></blockquote>
<p>Diese Sorge wird von mehr als 50 Organisationen und Unternehmen geteilt,
die unser <a href="/activities/radiodirective/statement.html">Gemeinsame Erklärung gegen die Funkabschottung</a> unterzeichnet haben, ein Ergebnis unserers
andauernden Austauschs und Zusammenarbeit mit der Community der Freien
Software in Europe und darüber hinaus.</p>
<p>Die Richtlinie für Funkanlagen war im Juni 2017 in Kraft
getreten, aber die Geräteklassen, die von dem umstrittenen, die
Funkabschottung verursachenden Artikel 3(3)(i) betroffen sind, sind noch
nicht definiert. Das bedeutet, dass die Richtlinie bestehende
Hardware noch nicht betrifft. Die Definition, welche Hardware und Geräte
betroffen sein werden, wird von der Europäischen Kommission durch ein
entsprechendes Gesetz getroffen werden und es wird erwartet, dass es
frühestens Ende 2018 fertig sein wird.</p>
<blockquote>Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 44 delegierte Rechtsakte zu erlassen, in denen festgelegt wird, welche Kategorien oder Klassen von Funkanlagen von den einzelnen [...] genannten Anforderungen betroffen sind.<br/>
<strong>Artikel 3(3), Absatz 2 von 2014/53/EU</strong>
</blockquote>
<p>Jedoch wird diese Liste schon in der <a href="http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetail&amp;groupID=3413">Expert*innenrunde
für rekonfigurierbare Funksysteme</a> vorbereitet, einem Gremium von
Behörden, Organisationen und Einzelpersonen der Mitgliedsstaaten, deren
Aufgabe es ist, der Europäischen Kommission bei Entwürfen der entsprechenden
Gesetze zur Aktivierung von Artikel 3(3)(i) zu assistieren. Die FSFE hat
sich für eine Mitgliedschaft bei diesem Kommittee beworben, wurde aber
abgelehnt. Die Befürchtung, dass die Mitglieder der Expert*innenrunde
nicht ausreichend die Zivilgesellschaft und die weitgefächerte
Softwarenutzenden repräsentieren, kam auch während eines <a href="http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20171121-1430-COMMITTEE-IMCO">kürzlich
stattgefundenen Treffens im Europäischen Parlament</a> auf.</p>
<p>Trotzdem arbeiten wir zusammen mit Organisationen und Firmen daran,
die Freiheit der Nutzenden in Bezug auf funkfähige Geräte zu schützen
und bleiben mit den Mitgliedern der Expert*innenrunde in Kontakt. Zum
Beispiel haben wir unsere Expertise für Fallstudien geteilt und nehmen
Einfluss auf Einschätzungen zu Entwürfen der Gruppenmitglieder. Wir freuen
uns auch auf eine öffentliche Beratungsphase, um der Öffentlichkeit unsere
Argumente und Verbesserungsvorschläge zu präsentieren und anderen Dienststellen
zu ermöglichen, ihre Meinung zu teilen.</p>
<p>Alle unsere Aktivitäten zielen darauf ab, die Freie Software und
die Rechte der Nutzenden auf aktuellen und zukünftigen funkfähigen
Geräten zu schützen. Das ist wichtiger denn je, da nur wenige Mitglieder
der Expert*innenrunde die Bedeutung der Möglichkeit Software auf funkfähigen Geräten zu installieren erkennen. Insbesonder für die IT-Sicherheit ist dies wichtig, beispielsweise
für kritische Hardwareupdates, die der Hersteller nur sporadisch oder gar
nicht durchführt. Wir werden unsere Anstrengungen fortsetzen, um
Entscheidungsträger*innen die Bedeutung Freier Software (auch als Open
Source Software bekannt) nahezubringen. Vor allem die Bedeutung welche Freie Software für die Netzwerksicherheit,
Naturwissenschaft, Bildung und technische Innovation hat. Dafür sind
großangelegte Ausnahmen bei der Klassifizierung und Definition notwendig.</p>
<p>Solche langwierigen Politikaktivitäten zu führen, erfordert viele Ressourcen
für gemeinnützige Organisationen wie die FSFE. Bitte ziehen Sie in Betracht, uns
heute als <a href="https://my.fsfe.org/donate">Einzelperson
</a> oder als <a href="https://my.fsfe.org/donate">Unternehmen</a> mit einer Spende zu helfen, um
unsere Arbeit auch weiterhin zu ermöglichen.</p>
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<tag key="policy">Politik</tag>
<tag key="european-commission">Europäische Kommission</tag>
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