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<html newsdate="2015-03-06">
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<title>Schweizerischer Bundesrat prüft rechtliche Garantie auf Freie-Software-Veröffentlichung</title>
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<h1>Schweizerischer Bundesrat prüft rechtliche Garantie auf Freie-Software-Veröffentlichung</h1>
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<p>In der Schweiz herrscht derzeit Verunsicherung bezüglich der
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Entwicklung und Veröffentlichung Freier Software durch öffentliche Träger.
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Auslöser war die Entwicklung und Freigabe der Software <em>OpenJustitia</em>
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durch das Schweizerische Bundesgericht. Der Bundesrat will nun prüfen, ob die
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Veröffentlichung von Freier Software durch die Bundesverwaltung gesetzlich
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explizit erlaubt werden kann. Die Free Software Foundation Europe fordert eine
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Klarstellung, damit öffentlich finanzierte Software rechtssicher als Freie
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Software veröffentlicht werden kann.</p>
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<p>Im Dezember 2014 hat die Parlamentariergruppe <em>Parldigi - Digitale
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Nachhatltigkeit</em> ein Postulat mit dem Titel „Wie kann die Freigabe von
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Open Source Software [/Freier Software] durch die Bundesverwaltung explizit
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erlaubt werden?” <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20144275">eingereicht</a>.
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Der Bundesrat wird darin beauftragt, zu prüfen, ob das Finanzhaushaltsgesetz
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dahingehend ergänzt werden müsste, dass es die Freigabe von Quellcodes durch
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den Bund explizit erlaubt und gegebenenfalls die entsprechenden Anpassungen
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vorzuschlagen, um die Freie-Software-Strategie der Bundesverwaltung umsetzen
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zu können.</p>
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<p>Am 25.02.2015 hat der Schweizerische Bundesrat bestätigt, dass das Postulat
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geprüft wird.</p>
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<blockquote>
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<p>„Es ist wichtig, dass sich der Schweizerische Bundesrat dem
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Thema annimmt”, so Marcus Möller vom schweizer Team der FSFE. „Wir hoffen,
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dass baldmöglichst Rechtssicherheit für die Entwicklung Freier Software durch
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öffentliche Träger hergestellt wird.”</p>
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</blockquote>
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<p>Die FSFE Schweiz <a href="http://www.digitale-nachhaltigkeit.ch/2014/11/fsfe-zuerich-zu-openjustitia/">setzt
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sich dafür ein</a>, dass die fehlende gesetzliche Grundlage dazu baldmöglichst
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geschaffen wird, damit Software -- deren Entwicklung von öffentlichen Geldern
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finanziert wird -- als Freie Software veröffentlicht werden kann. Öffentliche
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Institution selbst, sollen jedoch nicht als Dienstleister für
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Freie-Software-Entwicklungen auftreten, da dies zu einer Marktverzerrung führen
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könnte. Die eigentliche Freigabe von Softwareentwicklungen unter einer Freien
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Lizenz stärkt und vitualisiert hingegen aus Sicht der FSFE den Markt.</p>
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<sidebar promo="about-fsfe">
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<tag key="open-justitia">OpenJustitia</tag>
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