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<title>IPRED2 - Offener Brief, 18. April 2007</title>
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<h1>Offener Brief an alle MdEPs, 2007-04-18</h1>
<p>
Sehr geehrtes Mitglied des Europäischen Parlaments,
</p>
<p>
Die FSFE würde Sie gerne auf einen Vorschlag für eine Richtlinie hinweisen,
über welchen in der nächsten Plenarsitzung abgestimmt wird. KOM(2006)168
kriminalisiert viele gesellschaftlich sinnvolle und legitime Anwendungen
von Technologien und würde Bürokratie, Rechtsunsicherheit und Furcht
erzeugen, wodurch die Fähigkeit der europäischen Bürger und Unternehmen, an
der Informationsgesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt würde. Dies macht
die Vorteile des Fortschritts in der Computertechnologie zunichte, der es für
alle immer leichter macht, an der Erstellung und Verbreitung von Software und
Information mitzuwirken.
</p>
<p>
Der Richtlinienvorschlag
</p>
<ol>
<li>
erzeugt übermäßig breit gefasste Straftatbestände wie "Versuch, Beihilfe
und Anstiftung" zur Verletzung von vielen verschiedenartigen Rechtsbereichen,
darunter Copyright (Urheberrecht), Markenrecht und Patente. Dies verletzt
Artikel 49 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union durch die
unverhältnismäßige Anwendung strafrechtlicher Sanktionen.
</li>
<li>
macht die Vollstreckung so billig und bequem, dass polizeiliche Ermittlungen
ein verführerisches Mittel für Unternehmen zum Einsatz gegen Mitbewerber
werden.
</li>
<li>
ermangelt Schutzmaßnahmen, die Missbrauch verhindern oder die Anwendbarkeit
in gesellschaftlich bedrohlichen Situationen begrenzen. Die beiden einzigen
Begrenzungen "gewerbsmäßig" und "vorsätzlich" werden nicht definiert.
</li>
<li>
führt einschüchternde Grade der Bestrafung ein in Bereichen, in denen
Individuen, gemeinschaftlich organisierte Projekte und andere kleine bis
mittelgroße Gruppen tätig sind, die oft nicht genügend Geld oder Rechtsbeistand
aufbringen können, um ihre Rechte vor Gericht zu verteidigen. Dies muss
in Bereichen wie der Digitaltechnologie, in denen die Technologie sich viel
schneller als das EU-Recht verändert, verhindert werden.
</li>
</ol>
<p>
Daher fordern wir das Europäische Parlament auf,
</p>
<ol>
<li>
die strafrechtlichen Sanktionen auf Nachahmung von Markenwaren und durch
die im TRIPS-Übereinkommen als "Copyright-Piraterie" bezeichnete Bereiche
zu beschränken.
</li>
<li>
"gewerbsmäßig" als "zur Erzielung finanzieller Gewinne getätigt" zu
definieren.
</li>
<li>
"vorsätzliche Verletzungen" als "Verletzungen in böser Absicht" zu
definieren.
</li>
<li>
die Kriminalisierung von "Versuch, Beihilfe und Anstiftung" zu streichen.
</li>
<li>
automatische Nachforschung und Verfolgung zu entfernen - Durchsetzung von
Rechten sollte auf Ersuchen des Rechteinhabers erfolgen.
</li>
<li>Gegenmaßnahmen zum Schutz gegen Missbrauch hinzuzufügen.</li>
</ol>
<p>
Eine andere Organisation, der FFII, hat ergänzende Entwürfe veröffentlicht, die
den Richtlinienvorschlag stark verbessern. Die FSFE wird die Ergänzungen des
FFII voraussichtlich unterstützen, wenn diese nächste Woche zur Abstimmung
eingebracht werden.
</p>
<p>
Für weitere Informationen können Sie den Brüsseler Repräsentanten der FSFE,
Ciaran O'Riordan, kontaktieren: telefonisch (+32 477 36 44 19), um dies in
Englisch zu diskutieren oder per Email (ciaran@fsfe.org), um in einer anderen
Sprache zu diskutieren.
</p>
<p>
Ciaran O'Riordan,<br />
Brüsseler Repräsentant, Free Software Foundation Europe (FSFE)
</p>
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<translator>Michael Kallas, Reinhard Müller</translator>
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