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<title>Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2016</title>
</head>
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<p id="category"><a href="/activities/elections/askyourcandidates/askyourcandidates.html">Ask your candidates</a></p>
<h1 id="id-landtagswahl-berlin-2011">Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern 2016</h1>
<p>Auf dieser Seite stehen die Antworten einiger der in Mecklenburg-Vorpommern zur Wahl stehenden Parteien auf die Wahlprüfsteine der <strong>Koalition Freies Wissen</strong>. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von dem Bündnis Freie Bildung, Digitale Gesellschaft e.V., Freifunk, Open Knowledge Foundation Deutschland, Wikimedia Deutschland und der Free Software Foundation Europe. Eine kurze Zusammenfassung dieser Antworten aus Sicht der FSFE finden Sie in unserer zugehörigen <a href="/news/2016/news-20160823-01.html">Pressemitteilung</a>.</p>
<h2 id="id-antworten-der-parteien">Antworten der Parteien</h2>
<p class="question">
<strong>1. </strong>Befürworten Sie eine generelle Regelung, nach der Bildungsmaterialien,
deren Erstellung aus öffentlichen Mitteln (ko)finanziert wurde,
als Open Educational Resouces (OER) im Sinne der Pariser Erklärung der UNESCO von 2012
der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen? - <a href="http://buendnis-freie-bildung.de/">Bündnis Freie Bildung</a>
</p>
<p class="answer party diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten für eine deutliche Ausweitung des OER-Prinzips ein. Öffentlich
finanzierte Studien, Forschungsergebnisse u.ä. sollten kostenlos zugänglich sein. Bei öffentlich
finanzierten Bildungsmaterialien mit kostenpflichtiger Publikation plädieren wir für eine elektronische
Zweitveröffentlichung als OER nach einer angemessenen zeitlichen Frist. Damit kann die Existenz
auch kleinerer Wissenschafts- und Bildungsverlage sowie wissenschaftlicher Zeitschriften gesichert
werden. Zugleich soll bei Publikationsverpflichtungen, z. B. für Dissertationen, grundsätzlich die
Möglichkeit eingeräumt werden, die Schrift als OER zu veröffentlichen.
</p>
<p class="answer party dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Selbstverständlich. Was der/die Steuerzahler(in) mitfinanziert hat, muss er/sie auch
mitnutzen können, ohne dafür nochmalig zur Kasse gebeten zu werden.
</p>
<p class="answer party spd">
<strong>SPD:</strong>
Offene Lehr - und Lernmaterialien etablieren Open Educational Resources (OER)
und können einen wesentlichen Beitrag zur inhaltlichen
Weiterentwicklung unseres Bildungssystems leisten. Frei zugängliche Lehr- und
Lernmaterialien, die von jeder und jedem weitergegeben, weiterentwickelt und geteilt
werden können, stärken vor allem die Chancengleichheit. Die
Kultusministerkonferenz hat auf Ebene der Staatssekretäre auf der 221.
Amtschefkonferenz am 12. Februar 2015 eine gemeinsame Stellungnahme mit dem
Bund zu diesem Thema entwickelt. Danach sind eine Reihe technischer,
wirtschaftlicher und rechtlicher Fragen weiter zu klären. Am 10. Juni 2016 fand ein
Fachgespräch zum Thema „Digitaler Wandel in der Bildung: Perspektiven für
Deutschland“ in Berlin statt, in dessen Rahmen auch das OER-Thema ein Rolle
spielte. Es ist jedoch festzuhalten, dass bis zur vollständigen Realisierung noch
einige Fragen zu klären sind.
</p>
<p class="question">
<strong>2. </strong>Was möchten Sie konkret in der kommenden Legislaturperiode
zur Verbesserung des Zugangs zu freien Bildungsmaterialien unternehmen? - <a href="http://buendnis-freie-bildung.de/">Bündnis Freie Bildung</a>
</p>
<p class="answer party diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Um Open Access sinnvoll nutzbar zu machen, kommt es neben den rechtlichen Rahmenbedingungen
vor allem auf bedienungsfreundliche Zugänge, Datenbanken und Plattformen an. Hier gibt es in M-V
enormen Nachhofbedarf. Darum wollen wir Schulen, Hochschulen sowie Bildungseinrichtungen des
lebenslangen Lernens dabei aktiv unterstützen. Nach dem Unterrichtshilfe-Portal für Lehrkräfte halten
wir außerdem auch einen besseren Zugang für Schülerinnen und Schüler zu freien
Bildungsmaterialien für notwendig.
</p>
<p class="answer party dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Grundlage für eine Verbesserung des Zuganges zu freien Bildungsmaterialien ist
eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandanschlüssen sowohl privater
Haushalte als auch Bildungseinrichtungen wie
Schulen/Berufsschulen/Hochschulen. Um hier in naher Zukunft konkurrenzfähig zu
sein, braucht es in M-V vor allem den Ausbau der Anschlüsse im Gigabitbereich
(siehe Antworten zu Freifunk).
</p>
<p class="answer party spd">
<strong>SPD:</strong>
In einem ersten wichtigen Schritt hat die SPD Mecklenburg-Vorpommern dafür
gesorgt, dass ein digitales Unterrichtshilfenportal eingerichtet wird. Lehrerinnen und
Lehrer des Landes erhalten über ihre Schulleitungen einen Zugangscode, damit sie
die bereits online verfügbaren Unterrichtsmaterialien zunächst für die Fächer
Deutsch. Mathematik und Englisch der Klassenstufen 1-10 kostenlos nutzen können.
Lehrkräfte können über das digitale Unterrichtshilfenportal eigene
Unterrichtsmaterialien anderen Lehrkräften zur Verfügung stellen oder die
vorhandenen Unterrichtshilfen den eigenen Anforderungen anpassen.
Wir werden dafür Sorge tragen, dass die geplante Erweiterung des digitalen
Unterrichtshilfeportals auf alle Fächer in den kommenden Jahren Schritt für Schritt
online gehen wird.
</p>
<p class="question">
<strong>1. </strong> Wie stehen Sie zur Ausweitung der Funkzellenabfrage durch das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
entlang der „vermuteten Fahrstrecke“ tatverdächtiger Personen auf Straßen- und Autobahnabschnitten? - <a href="https://digitalegesellschaft.de/">Digitale Gesellschaft e.V.</a>
</p>
<p class="answer party diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Wir teilen die Kritik des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an der
geplanten Richtlinie zur Funkzellenabfrage und -auswertung durch die Polizei. Wenn eine vermutete
Fahrstrecke als Kriterium für eine Funkzellenabfrage gewertet wird, birgt dies die Gefahr, dass unter
Umständen mehrere Funkzellen großflächig abgefragt und hinsichtlich der Verkehrsdaten ausgewertet
werden. Das wäre nur schwer mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zu vereinbaren. Die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Thema deshalb auf die Tagesordnung des Innenausschusses
gesetzt, um das Innenministerium dazu zu befragen. Die Antwort lautete:
„Es gibt keine Richtlinie.“ Diese sei noch in Arbeit. Daher wurden auch
unsere auf die Richtlinie bezogenen Fragen nicht beantwortet. Die
Landtagsfraktion hat diese Fragen in Form einer Kleinen Anfrage erneut
an die Landesregierung gerichtet. Die GRÜNEN werden der Funkzellenabfrage weiter kritisch
gegenüber stehen.
</p>
<p class="answer party cdu">
<strong>CDU:</strong>
Hinsichtlich der vorstehenden Frage bedarf es einer Richtigstellung: Zunächst handelt es sich bei der Funkzellenabfrage entlang der vermuteten Fahrstrecke ein­er
tatverdächtigen Person nicht um eine Ausweitung. Diese Abfrage war und ist bisher bereits in
denselben Umfang möglich. Mecklenburg-Vorpommern hat sich lediglich und aus gutem Grund
dazu entschieden, den handelnden Polizeibeamten eine Handlungsanweisung an die Hand zu
geben, in der das genaue Verfahren bei solchen Abfragen geregelt ist. Die Erarbeitung dieser
Anweisung befindet sich noch in der Entwurfsphase. Eine Ausweitung findet schon alleine
deshalb nicht statt, weil es sich um Bundesrecht handelt, dass durch Mecklenburg-Vorpommern
nicht ausgehebelt werden kann.
Weiterhin findet die Funkzellenabfrage nicht durch das Landeskriminalamt als Auftraggeber
sondern vielmehr durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft statt. Die Polizei bzw. das
Landeskriminalamt handeln nur nach Aufforderung durch die Staatsanwaltschaft und auch nur
dann, wenn die Staatsanwaltschaft bei Gericht eine entsprechende Erlaubnis eingeholt hat.
Im Sinne der Tataufklärung wird die Funkzellenabfrage von der CDU begrüßt.
</p>
<p class="answer party dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Die Ausweitung der Funkzellenabfrage lehnt DIE LINKE ab, da sie den
Generalverdacht implementiert und völlig unverhältnismäßig ist.
</p>
<p class="answer party spd">
<strong>SPD:</strong>
Eine mit der Fragestellung thematisierte Ausweitung lehnt die SPD ab. Die
Landespolizei könnte eine solche Maßnahme von sich aus auch nicht vornehmen.
Eine Funkzellenabfrage ist nur bei Vorliegen der in der Strafprozessordnung
geregelten Voraussetzungen zulässig. Diese darf nur auf Anordnung eines Gerichtes
oder bei Gefahr im Verzug auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgen. Auf
Anregung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit befindet
sich gegenwärtig eine Richtlinie in der Erarbeitung, um der Landespolizei eine
Handlungsanweisung zur rechtssicheren und landesweit einheitlichen Anwendung
der bundesgesetzlichen Regelungen der Funkzellenabfrage zu geben.
Diese soll nach Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten und der
Generalstaatsanwaltschaft sowie dem Landeskriminalamt in Kraft gesetzt werden.
</p>
<p class="question">
<strong>2. </strong> Wie stehen Sie zur geplanten Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns am
"Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungs-zentrum (GDKZ)", einem Fünfländerzentrum zur Telekommunikationsüberwachung,
an dem neben Mecklenburg-Vorpommern auch Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mitwirken sollen? - <a href="https://digitalegesellschaft.de/">Digitale Gesellschaft e.V.</a>
</p>
<p class="answer party diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Wir finden die geplante Beteiligung an dem gemeinsamen Rechen- und Dienstleistungszentrum zur
Telekommunikationsüberwachung der Polizeien der norddeutschen Küstenländer nicht
unproblematisch, auch weil dieses eben nicht nur Dienstleistungen, sondern auch Know-How-
Leistungen erbringen wird. Allerdings haben die Datenschutzbeauftragen der norddeutschen
Küstenländer die Entstehung des Staatsvertrages über das Rechen- und Dienstleistungszentrum
begleitet und dazu gemeinsame Stellungnahmen eingebracht. In der Überarbeitung des Vertragstextes
wurden alle Empfehlungen der Datenschutzbeauftragten berücksichtigt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN hat deshalb dem Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag nicht zugestimmt. Wichtiger als die
technische Umsetzung in einem gemeinsamen TKÜ-Zentrum sehen wir GRÜNE jedoch die
verfassungskonforme Ausgestaltung der Eingriffs- und Befugnisnormen. Daran ahben wir erhebliche
Zweifel. Deswegen haben mehrere Mitglieder und Abgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine
Klage vor dem Landesverfassungsgericht in Greifswald gegen das Sicherheits- und Ordnungsgesetz
und das Landesverfassungsschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern eingereicht.
</p>
<p class="answer party cdu">
<strong>CDU:</strong>
Die CDU begrüßt die Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns am Rechen- und
Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung.
</p>
<p class="answer party dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Die geplante Beteiligung M-Vs am GDKZ ist für DIE LINKE nicht nachvollziehbar. Es
ist zu befürchten, dass Entscheidungen, die bisher allein in der
Entscheidungskompetenz des jeweiligen Innenministeriums lagen, ausgelagert
werden und damit für die Landesebene undurchsichtig und unkontrollierbar werden.
</p>
<p class="answer party spd">
<strong>SPD:</strong>
Das Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung und den Betrieb eines Rechen-
und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung der Polizeien im
Verbund der norddeutschen Küstenländer wurde vom Landtag am 8. Juni 2016
beschlossen. Die SPD-Fraktion hat dem Gesetzentwurf zugestimmt, da durch den
Staatsvertrag neben fachlichen und technischen Vorteilen auch Synergieeffekte bei
den Investitionen für die erforderliche Technik, den laufenden jährlichen Kosten und
dem Personaleinsatz erreicht werden. Der Betrieb einer landeseigenen TKÜ-Anlage
bzw. der Aufbau eines eigenständigen TKÜ-Rechenzentrums wird damit entbehrlich.
Durch den Staatsvertrag werden weder neue Befugnisse der Polizei geschaffen noch
bestehende erweitert.
</p>
<p class="question">
<strong>1. </strong> Stimmen Sie der Aussage zu:
"Die Universaldienstverpflichtung sollte um den Zugang zum Internet erweitert werden"?
Bitte erläutern Sie welche Bandbreiten (im Upload und Download) Sie darunter verstehen, sowie den Realisationszeitraum. - <a href="https://freifunk.net/">Freifunk</a>
</p>
<p class="answer party diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Wir sind der Überzeugung, dass die Versorgung mit einem schnellen Internetanschluss ein Teil der
öffentlichen Daseinsvorsorge ist und Teil der Universaldienstleistungen sein sollte. Der Ausbau des
Breitbandnetzes wurde in Deutschland verschlafen. Wichtig ist für uns, dass wir jetzt eine Infrastruktur
schaffen, die auf Dauer zukunftsfähig ist und Bandbreiten im Gigabit-Bereich ermöglicht. Das ist für
uns vor allem die Glasfasertechnik. 50 Mbit/s können allenfalls ein kurzfristiges Zwischenziel sein. Wir
halten es aber vor allem für einen Fehler, dass jetzt öffentliche Mittel in erheblichen Umfang für die
Ertüchtigung alter Kupferleitungen mit Hilfe des Vectoring eingesetzt werden. Stattdessen sollten
öffentliche Mittel in den Ausbau des Glasfasernetzes fließen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die
öffentliche Hand den Ausbau am Ende doppelt bezahlt, einmal für das Vectoring und ein zweites Mal
für ein Glasfasernetz. Um den zeitnahen Ausbau zu erreichen, setzen wir
uns auf Landes- und Bundesebene für die Bereitstellung zusätzlicher
Fördermittel ein.
</p>
<p class="answer party cdu">
<strong>CDU:</strong>
Nach Auffassung der CDU ist der flächendeckende Zugang zum leistungsfähigen Internet eine
der zentralen Herausforderung der Zukunft. Nur bei einer flächendeckenden Versorgung mit
leistungsfähigem Internet wird es künftig eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die
Neuansiedlung von Unternehmen und den Anstieg des Wohlstandes und der Lebensqualität in
unserem Land geben. Aus diesem Grund unterstützen wir als CDU die Maßnahmen der
Bundesregierung, die in ihrer digitalen Agenda das Ziel festgelegt hat, bis 2018 eine
flächendeckende Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von mindestens
50 Megabit pro Sekunde zu erreichen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass aus einem
gesonderten Förderprogramm des Landes ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden,
um die Förderung des Bundes kozufinanzieren . Aufgrund der dynamischen Entwicklung der
Internettechnologie halten wir es für notwendig, dass die Infrastruktur so ausgelegt wird, dass
up- und downstreams von mindestens 100 Megabit pro Sekunde, besser 200 Megabit pro
Sekunde, erreicht werden können. Hinsichtlich des Realisierungszeitraums halten wir das
seitens der Bundesregierung vorgegebene Jahr 2018 für sehr ambitioniert. Dennoch sehen wir
als CDU die Notwendigkeit, dass bis zum Jahre 2020 eine flächendeckende Versorgung mit
leistungsfähigem Internet in Mecklenburg-Vorpommern realisiert wird. Vor diesem
Hintergrund unterstützen wir die Kommunen dahingehend, die Förderanträge beim Bund
einzureichen und die Infrastrukturmaßnahmen umzusetzen.
</p>
<p class="answer party dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Der Zugang zum Internet hat für DIE LINKE in der Daseinsvorsorge das gleiche
Gewicht wie die Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrswegen, Strom oder
Wasser.
Mecklenburg-Vorpommern ist dünn besiedelt und einem rasanten demografischen
Wandel unterzogen. Die flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet ist für
M-V die Grundvoraussetzung für die (Wieder-) belebung des ländlichen Raumes.
Die Bundesregierung hat das Fernziel ausgegeben, bis Ende 2018 jeden Haushalt
mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream zu versorgen, was aus unserer Sicht
inkonsequent ist. DIE LINKE hätte von der Bundesregierung erwartet, dass
mindestens 300 Mbit/s als Ziel ausgegeben werden, um die Anbieter dazu zu
bringen, flächendeckend mit Glasfaser auszubauen. Für M-V ist der vorgegebene
Zeitraum bis 2018 nicht realistisch. DIE LINKE rechnet mit der oben genannten
Erfüllung des Ziels zwischen 2020-22. Ob dann 50 Mbit/s noch konkurrenzfähig
sind, darf bezweifelt werden.
Die künstliche Beschränkung des Uploads lehnen wir ab. Insbesondere
geschäftliche Internetnutzer sind auf den Upload großer Datenmengen übers Netz
angewiesen. Mit der Upload-Beschränkung sind sie gezwungen, teurere Verträge zu
nutzen mit Downloadraten, die sie oft gar nicht brauchen und Uploadraten, die
gerade so die Anforderungen erfüllen. Hier muss der Gesetzgeber dafür Sorge
tragen, dass diese künstliche Unterscheidung abgeschafft wird. Gelten muss, dass
Download gleich Upload ist. Kurz und gut: mindestens 300 Mbit/s pro Haushalt bei
gleichen Geschwindigkeiten in Up- und Download.
</p>
<p class="answer party spd">
<strong>SPD:</strong>
Die SPD tritt für ein Recht auf Internet im Sinne einer Universaldienstverpflichtung
ein. Im Rahmen der kommunikativen und medialen Daseinsvorsorge ist unser Ziel
eine flächendeckende Breitbandversorgung, die den Menschen Internetzugang und
die Nutzung von Internetanwendungen in angemessener Qualität ermöglicht.
Versorgungslücken gibt es in Mecklenburg-Vorpommern jedoch insbesondere noch
im ländlichen Raum. Wir werden auch in Zukunft Mittel zur Verfügung stellen, damit
möglichst viele Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern am aktuellen
Bundesprogramm zum Breitbandausbau teilnehmen können, um die Lücken bei der
Internetversorgung weiter zu schließen und an möglichst vielen Orten im Land
schnelle Internetzugänge für alle sicherzustellen.
Wir werden prüfen, ob und welche weiteren Rahmenbedingungen für das Land und
die Kommunen geschaffen und verbessert werden müssen, um Land und
Kommunen eine weitere Unterstützung bei den verschiedenen Ausbaubemühungen
für kostenlose WLAN-Hotspots zu ermöglichen.
Wir wissen, dass sich die Datenübertragungsraten auch weiterhin erhöhen und
wollen deshalb ein langfristig leistungsfähiges Netz schaffen, das vor allem auch
kreativen Köpfen und IT-Firmen eine Tätigkeit an nahezu jedem Ort im Land
ermöglicht. Deshalb werden wir über die aktuellen Anstrengungen hinaus eine
zukunftsfähige Glasfaserstrategie mit klaren Ausbauzielen bis 2030 entwickeln und
schrittweise umsetzen
</p>
<p class="question">
<strong>2. </strong>Sind Sie für ein gesetzliches Verbot von Zero-Rating,
ähnlich wie die Niederlande es kürzlich auf Basis der Telekombinnenmarkt-Verordnung eingeführt haben? - <a href="https://freifunk.net/">Freifunk</a>
</p>
<p class="answer party diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Die Gewährleistung der Netzneutralität ist für uns ein elementarer Bestandteil für ein offenes und
freies Internet. Zero-Rating steht dem Grundsatz eines solchen offenen Netzes entgegen. Wir
unterstützen daher ein gesetzliches Verbot.
</p>
<p class="answer party cdu">
<strong>CDU:</strong>
Die Teilhabe an digitalen Infrastrukturen, digitaler Wirtschaft, digitaler Arbeit, digitaler
Bildung, digitaler Forschung und Wissenschaft ist nur möglich, wenn alle die Möglichkeit
haben, auf ein leistungsfähiges schnelles Internet zuzugreifen. Deshalb spricht sich die CDU
ausdrücklich gegen bezahlte Zusatzleistungen durch Telekommunikationsanbieter, die einen
großen Teil der User von bestimmten Informationen, Dienstleistungen und
Netznutzungsmöglichkeiten ausschließen würde, aus. Inwieweit die Regelungen der
Europäischen Union diesbezüglich ausreichen, bleibt abzuwarten. Sollte dies nicht der Fall sein,
werden wir uns für eine gesetzliche Regelung einsetzen.
</p>
<p class="answer party dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Ja, da Zero-Rating der Netzneutralität widerspricht und eine Wettbewerbsverzerrung
darstellt. Netzneutralität ist eine linke digitale Kernforderung.
</p>
<p class="answer party spd">
<strong>SPD:</strong>
Ein gesetzliches Verbot von Zero-Rating wird von uns befürwortet. Die SPD hält
daran fest, dass der Wettbewerb der verschiedenen Breitbandanbieter im Interesse
des Verbraucherschutzes ausgewogen bleibt und nicht durch Verstöße großer
Wettbewerber gegen die Netzneutralität Nachteile für die Verbraucherinnen und
Verbraucher entstehen. Netzneutralität darf keine pseudo-verbraucherfreundlichen
Praktiken ermöglichen. Wir setzen uns für Netzneutralität ein, die besagt, dass im
Internet nur die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Datenpakete unabhängig von
Inhalt, Dienst, Anwendung, Herkunft oder Ziel ein freies Netz garantiert. „Zero Rating“
dagegen fesselt unsichtbar an einen bestimmten Anbieter und diskriminiert damit alle
anderen. Zero-Rating wirkt sich unmittelbar auf die Wettbewerbsfähigkeit innovativer
Start-Ups und App-Entwickler aus und schränkt den Zugang zu einem pluralistischen
Internet ein.
</p>
<p class="question">
<strong>1. </strong>Wie positionieren Sie sich zu der Forderung,
dass von der öffentlichen Hand beauftragte und finanzierte Software
grundsätzlich unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden sollte,
und mit welchen Maßnahmen werden Sie Ihre Position umsetzen? - <a href="/index.html">Free Software Foundation Europe e.V.</a>
</p>
<p class="answer party diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Wir unterstützen die Forderung, dass öffentlich beauftragte und finanzierte Software unter einer freien
Lizenz veröffentlicht werden sollte. Dazu wollen wir die IT-Strategie des Landes überarbeiten, um
festzuschreiben, dass verstärkt freie Software eingesetzt wird und durch das Land beauftragte und
finanzierte Software zur freien Nutzung veröffentlicht wird. Bei der Beauftragung und Finanzierung
von Software ist darauf zu achten, dass die entsprechenden Rechte zur Veröffentlichung auch beim
Land liegen.
</p>
<p class="answer party dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Grundsätzlich gilt für DIE LINKE, dass Dienstleistungen und Waren, die von der
öffentlichen Hand finanziert wurden, den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung
gestellt werden müssen. Das gilt auch für Software. Die Umsetzung wird im Falle
einer Regierungsbeteiligung dann im Rahmen der Koalitionsvereinbarung geregelt.
</p>
<p class="answer party spd">
<strong>SPD:</strong>
Die SPD Mecklenburg-Vorpommern hat zu dem von Ihnen erfragten, sehr speziellen,
Sachverhalt noch keine endgültig abgestimmte Position. Daher wurden bisher auch
keine möglichen Maßnahmen erarbeitet. Grundsätzlich drängen sich uns Fragen zum
Datenschutz, zur Wettbewerbsneutralität und zur Wirtschaftlichkeit auf.
Der SPD in Mecklenburg-Vorpommern es wichtig, dass die Software innerhalb der
öffentlichen Verwaltung möglichst aufeinander abgestimmt und miteinander vernetzt
wird. Uns scheint die speziell für die Landesverwaltung programmierte Software,
beispielsweise zur elektronischen Aktenführung, nicht für freie Lizenzen geeignet.
Im Bereich der Finanzverwaltung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern das ELSTER-
Programm, das die elektronische Abgabe der Steuererklärung ermöglicht. Dieses
Programm ist sowohl für die Steuerverwaltung, die Steuerbüros und für die
Steuerpflichtigen von Vorteil
</p>
<p class="question">
<strong>2. </strong>Werden Sie sich für den Einsatz von Freier Software an Schulen
und anderen öffentlichen Bildungsinstitutionen stark machen? Wenn ja, wie? - <a href="/index.html">Free Software Foundation Europe e.V.</a>
</p>
<p class="answer party diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Wir befürworten und unterstützen den Einsatz Freier Software in den Bildungseinrichtungen des
Landes ebenso wie in der übrigen Verwaltung ausdrücklich. Dafür sollte die IT-Strategie des Landes
neu ausgerichtet werden und dem Einsatz Freier Software eine wichtige Rolle zukommen. Neben einer
grundsätzlichen Neuausrichtung der IT-Strategie ist es wichtig, dass nicht bereits bei der Auswahl oder
der Ausschreibung von Software eine Vorfestlegung auf ein bestimmtes Produkt oder einen
bestimmten Hersteller erfolgt. Bei gleicher Eignung sollte der Einsatz offener Software Vorrang
genießen. Der Einsatz Freier Software kann ebenfalls durch gezielte Fördermaßnahmen mit
entsprechenden Auflagen sowie Beratungsleistungen des Landes unterstützt werden. Zu beachten ist,
dass in Mecklenburg-Vorpommern die sächliche Ausstattung der Schulen in kommunaler Hoheit liegt.
Einen weiteren Ansatzpunkt für den verstärkten Einsatz von Freier Software sehen wir bereits bei der
Ausbildung künftiger Lehrerinnen und Lehrer. Dadurch könnten langfristig die Notwendigkeiten
Kompetenzen für den Einsatz in den Schulen geschaffen werden.
</p>
<p class="answer party dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Den Einsatz von Open Source Software an Schulen unterstützen wir. Nur Software,
die keine Folgekosten verursacht, die beliebig oft kopiert und verbreitet werden
kann und deren Quellcode offenliegt, kann im Sinne eines wirklich freien Netzes
genutzt und ggf. vom jeweiligen Bildungsträger an die eigenen Bedürfnisse
angepasst werden. Die Umsetzung wird im Falle einer Regierungsbeteiligung dann
im Rahmen der Koalitionsvereinbarung geregelt.
</p>
<p class="answer party spd">
<strong>SPD:</strong>
Die Schulträger sind für die technische Ausstattung und damit auch für die
Entscheidung über verwendete Software zuständig. Diese Aufgabe erfüllen die
Träger als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis (§ 102 Absatz1 Schulgesetz).
Das Land hat nach der Gesetzeslage keine Möglichkeit, den kommunalen Trägern
inhaltliche Vorschriften zu machen. Für Landeseinrichtungen gilt, dass bei der
Beschaffung immer die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu
beachten sind (§ 7 Landeshaushaltsordnung). Dabei ist nicht das günstigste
Angebot, sondern das im Verhältnis zum Preis beste Angebot auszuwählen. Die
Lizenz oder Lizenzfreiheit kann insofern nur dann eine Rolle spielen, wenn sie
gültiges Kriterium bei der Vergabe werden kann. Dies ist zum Beispiel dann denkbar,
wenn die Software Möglichkeiten der eigenen Weiterentwicklung bieten soll.
</p>
<p class="question">
<strong>1. </strong>Die Länder Hamburg und Rheinland-Pfalz haben in den letzten Jahren Transparenzgesetze verabschiedet.
Planen Sie ebenfalls ein solches Gesetz? - <a href="https://okfn.de/">Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.</a>
</p>
<p class="answer party diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im August 2013 auf Landtagsdrucksache 6/2116 den
Entwurf eines Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern
in den Landtag eingebracht, der sich in Struktur und Inhalt am hamburgischen Transparenzgesetz
orientiert. Ziel war ein grundlegender Paradigmenwechsel. Staatliche Informationen sollen danach
nicht mehr nur auf Antrag, sondern weitestgehend von Amts wegen zugänglich gemacht werden. Der
Gesetzentwurf fand im Landtag leider keine Mehrheit. Wir GRÜNE werden jedoch nicht locker lassen
und dieses Anliegen auch in der nächsten Legislaturperiode weiter verfolgen.
</p>
<p class="answer party cdu">
<strong>CDU:</strong>
Die CDU lehnt ein entsprechendes Gesetz ab. Die Kostenfolgen, die dieses Gesetz sosowhl für
den Haushalts des Landes als auch für die Haushalte der Kommunen auslösen würde, sind nicht
abschätzbar. Auch eine Vielzahl von Fragen, beispielsweise wie die flächendeckende
Implementierung im ganzen Land aussehen soll oder wie die IT-Sicherheit gewährleistet werden
soll, sind ungeklärt, ebenso wie die Fragen nach der Gewährleistung und Umsetzung des
Datenschutzes. Mecklenburg-Vorpommern hat seit Jahren ein erfolgreiches und gut
funktionierendes Informationsfreiheitsgesetz. Dies sehen wir als zielführender an, als ein
Transparenzgesetz.
</p>
<p class="answer party dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Ein solches Gesetz war eine langjährige Forderung der LINKEN und ist in M-V am
01.12.2015 beschlossen worden.
</p>
<p class="answer party spd">
<strong>SPD:</strong>
Bereits 2006 wurde in Mecklenburg-Vorpommern das Informationsfreiheitsgesetz
verabschiedet, um dem wachsenden Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürgern nach
Information und Transparenz der öffentlichen Verwaltungen Rechnung zu tragen.
Damit wurden in wesentlichen Feldern der öffentlichen Hand die Grundlagen für ein
transparentes Handeln geschaffen. Nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist der
Zugang zu staatlichen Informationen unabhängig von einer persönlichen
Betroffenheit geregelt.
Wir werden die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes prüfen. Dabei ist
im Hinblick auf das Beispiel Hamburg zu beachten, dass ein Stadtstaat eine andere
Verwaltungsstruktur aufweist als ein Flächenland mit einer Vielzahl von Städten und
Gemeinden und einer Landkreisstruktur. Insoweit ist das Ende letzten Jahres
verabschiedete Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz, welches das dortige
Informationsfreiheitsgesetz und das Landesumweltinformationsgesetz
zusammenführt, geeigneter, um die dort gesammelten Erfahrungen auszuwerten.
</p>
<p class="question">
<strong>2. </strong>Offene Daten der Verwaltung bergen ein enormes Potential für Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft.
Wie wollen Sie die Verwaltung verpflichten, ihre Datenschätze für die Öffentlichkeit zu öffnen? - <a href="https://okfn.de/">Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.</a>
</p>
<p class="answer party diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Wir sind von dem Potenzial offener Daten überzeugt. Eine Verpflichtung der Verwaltung, ihre
Datenschätze für die Öffentlichkeit zu öffnen, muss Gesetzeskraft haben. Die Veröffentlichung von
Verwaltungsdaten ist daher ein wichtiger Baustein des von uns vorgelegten Transparenzgesetzes
(Landtagsdrucksache 6/2116). Unterstützend wollen wir eine Open-Data-Landesinitiative starten,
damit die entsprechenden Daten und Informationen über ein zentrales Online-Portal frei und einfach
im Netz zugänglich sind und zur weiteren freien Verwendung zur Verfügung stehen. Als Fraktion haben
wir die Möglichkeiten des Projekts offenerhaushalt.de genutzt, um die Haushaltsdaten des Landes
Mecklenburg-Vorpommern zu visualisieren und zur Verfügung zu stellen, da diese bisher lediglich im
PDF-Format vorliegen.
</p>
<p class="answer party cdu">
<strong>CDU:</strong>
Die CDU lehnt eine grundsätzliche Verpflichtung zur Offenlegung von Daten ab.
</p>
<p class="answer party dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Für DIE LINKE gilt grundsätzlich, dass offene und datenschutzrechtlich
unbedenkliche Daten, die von der Verwaltung gesammelt werden, der Öffentlichkeit
auch zugänglich gemacht werden sollen. Hier sind jedoch Zuständigkeiten zu
beachten, da die Landesebene der kommunalen Verwaltungsebene hier keine
Vorgaben machen darf. In vielen Kommunen in M-V werden bereits Daten der
Verwaltung den Bürgerinnen und Bürgern als Open Data zugänglich gemacht, letzten
Endes kann die Landesebene hier aber nur beratend und empfehlend tätig werden.
Die Umsetzung wird im Falle einer Regierungsbeteiligung dann im Rahmen der
Koalitionsvereinbarung geregelt.
</p>
<p class="answer party spd">
<strong>SPD:</strong>
Das Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern eröffnet den Bürgerinnen
und Bürgern einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf die Herausgabe von
Informationen, die bei der öffentlichen Verwaltung vorhanden sind. Grundsätzlich ist
jede Information, die bei einer Behörde vorliegt, von dem Auskunftsanspruch
umfasst, solange nicht die konkreten, im Gesetz abschließend aufgezählten,
Verweigerungsgründe vorliegen. Dazu zählen insbesondere personenbezogene
Daten Dritter sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Eine Auskunft kann nur
aufgrund der in diesem Gesetz aufgezählten Gründe verweigert werden.
Darüber hinaus werden wir prüfen, inwieweit in Mecklenburg-Vorpommern Bedarf
besteht, der Informationserteilung auf Antrag eine Pflicht der Verwaltung zur pro-
aktiven Veröffentlichung von Informationen in Open-Data-Portalen zur Seite stellen.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zum 30. März 2016 den Beitritt zur
Verwaltungsvereinbarung GovData, dem gemeinsam OpenData Portal des Bundes
und der Länder, erklärt.
</p>
<p class="question">
<strong>1. </strong>Welche Rechtfertigung kann es Ihrer Ansicht nach dafür geben,
dass sich einzelne staatliche Museen bei Digitalisaten gemeinfreier Werke auf Lichtbildschutz berufen
und damit wie jüngst im Fall der Klage der Reiss-Engelhorn-Museen gegen die Wikimedia Foundation die Betreiber
von Freiwilligenprojekten wie der Wikipedia juristisch zur Löschung zwingen wollen? - <a href="https://www.wikimedia.de/wiki/Hauptseite">Wikimedia Deutschland e. V.</a>
</p>
<p class="answer party diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Wir sind grundsätzlich der Überzeugung, dass ein Werk, das gemeinfrei ist, auch nach einer
Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte. Wir sehen die Klage daher mit Sorge. Eine einfache
Fotografie, wie in diesem konkreten Fall, stellt unserer Auffassung nach lediglich eine technische
Reproduktion und keinen Lichtbildschutz dar, zumal in diesem Fall, das Fotografieren im Museum
selbst untersagt war. Dies würde praktisch zu einer Umgehung der Gemeinfreiheit führen. Vielmehr
verstehen wir den Auftrag öffentlicher Museen gerade dahingehend, dass sie ein Interesse an der
Verbreitung gemeinfreier Kunstwerke habe sollten, unabhängig von der Frage, ob diese kommerziell
oder nicht kommerziell genutzt werden. Es ist nun zunächst die
endgültige juristische Entscheidung abzuwarten. Gegebenenfalls ist
dann zu prüfen, ob auf Bundesebene eine Änderung des Schutzrechts für
diese Frage angestrebt werden sollte.
</p>
<p class="answer party cdu">
<strong>CDU:</strong>
Die CDU bewertet Gerichtsurteile aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht.
Grundsätzlich ist es so, dass dem Fotografen eines Bildes die Rechte an diesem Bild zustehen.
Dies bedeutet auch, dass er entscheiden kann, wie damit verfahren wird. Ob dies bei
Digitalisaten von Bildern ohne Urheberschutzrechte auch gilt, ist durch die Gerichte zu
bewerten. Entsprechende Urteile werden von der CDU akzeptiert und beachtet.
</p>
<p class="answer party dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Das Urheberrecht ist für DIE LINKE unantastbar, da es einen Garanten auf geistiges
Eigentum darstellt und ein wesentlicher Schutz gegen die Ausbeutung von Kreativen
ist. Handelt es sich jedoch um Digitalisate von Museen und deren Exponaten, die im
Besitz der öffentlichen Hand sind und daher strenggenommen im Besitz der
Bürgerinnen und Bürger, so vertritt DIE LINKE die Ansicht, dass die Digitalisate im
Auftrag der öffentlichen Hand erstellt und damit auch in ihrem Besitz sein müssen.
Im vorliegenden Fall ist juristisch anders entschieden worden, gleichwohl ist diese
Entscheidung für uns nicht nachvollziehbar.
</p>
<p class="answer party spd">
<strong>SPD:</strong>
Vonseiten der Museen werden in der Regel zwei wesentliche Befürchtungen
geäußert: Einerseits sei nicht auszuschließen, dass die Verwertung der Bilder mit
Gewinninteresse erfolgt. Diese Befürchtung ist nicht völlig von der Hand zu weisen.
Andererseits wird oftmals argumentiert, dass die Zurschaustellung von Kunstwerken
auf diese Art zu Besucherrückgängen in den Museen selbst führen würde. Diese
Befürchtung trägt jedoch aus unserer Sicht nicht zwingend.
Unabhängig davon haben sowohl das Staatliche Museum Schwerin als auch das
Pommersche Landesmuseum zu ausgewählten Projekten ihre Einwilligung zur
Herstellung von Digitalisaten erteilt.
</p>
<p class="question">
<strong>2. </strong>Sollte es Ihrer Ansicht nach eine Fördervorgabe
für alle öffentlich geförderten Forschungsvorhaben geben,
derzufolge die Forschungsergebnisse zugänglich gemacht und frei lizenziert sein müssen? - <a href="https://www.wikimedia.de/wiki/Hauptseite">Wikimedia Deutschland e. V.</a>
</p>
<p class="answer party diegrüne">
<strong>Bündnis 90/Die Grünen:</strong>
Die Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschungsvorhaben sollten prinzipiell auch öffentlich
zugänglich gemacht werden. Zur Frage der freien Lizenz plädieren wir für eine freie elektronische
Zweitverwertung nach Ablauf einer Schutzfrist, da anderenfalls die Gefahr droht, dass
wissenschaftliche Publikationen in Buch- und Zeitschriftenform nicht mehr finanziert werden können.
</p>
<p class="answer party cdu">
<strong>CDU:</strong>
Die CDU ist der Ansicht, dass derjenige, der Werke erschafft, verfasst und / oder herstellt auch
darüber entscheiden sollte, wie damit verfahren wird. Sofern sich der Urheber für eine freie
Verfügbarkeit seines Werkes ausspricht, wir dies ausdrücklich von Seiten der CDU begrüßt
und unterstützt. Sofern sich der Urheber jedoch gegen eine allgemeine Verfügbarkeit
ausspricht, muss dies akzeptiert werden.
</p>
<p class="answer party dielinke">
<strong>Die Linke:</strong>
Auch dies unterstützen wir grundsätzlich. Es gilt, was wir bereits zur Open Source
Software, freien Bildungsmaterialien und Open Data ausgeführt haben: Was die
öffentliche Hand bezahlt, muss den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt
werden.
</p>
<p class="answer party spd">
<strong>SPD:</strong>
Die SPD Mecklenburg-Vorpommern steht dem Thema Open Access aufgeschlossen
gegenüber. Sie stimmt in Ihrer Grundhaltung mit der Bundes-SPD überein, die seit
Jahren dieses Thema befördert. Die „Vorschläge und Forderungen der Arbeitsgruppe
Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion an eine moderne Open Access-
Strategie“ halten wir für zielführend und eine gute Diskussionsgrundlage.
</p>
<h3 id="id-generelle-antworten">Generelle Antworten</h3>
<p>Auf die Fragen vom Bündnis Freie Bildung und der Free Software Foundation Europe hat die CDU wie folgt geantwortet:</p>
<p class="answer party cdu">
<strong>CDU:</strong>
Die vorstehenden vier Fragen werden im Zusammenhang beantwortet.
Die in Deutschland festgeschriebenen Regelungen zum Urheberrecht, welche auch geistige
Werke umfassen, haben ihre Berechtigung. Die CDU ist der Ansicht, dass derjenige, der Werke
erschafft, verfasst und / oder herstellt auch darüber entscheiden sollte, wie damit verfahren
wird. Sofern sich der Urheber für eine freie Verfügbarkeit seines Werkes ausspricht, wird dies
ausdrücklich von Seiten der CDU begrüßt und unterstützt. Sofern sich der Urheber jedoch
gegen eine allgemeine Verfügbarkeit ausspricht, muss dies akzeptiert werden.
</p>
</body>
</html>