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e6b939e492
1 file changed
+454
@@ -0,0 +1,454 @@
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<?xml version="1.0" encoding="iso-8859-1"?>
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<html>
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<head>
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<title>FSF Europe - IPRED2 - The zweite Richtlinie zur Durchsetzung
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von "geistigem Eigentum" ("Intellectual Property Rights")</title>
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</head>
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<body>
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<h1>IPRED2</h1>
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<ol>
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<li><a href="#summary">Zusammenfassung</a></li>
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<li><a href="#harm">Schädliche Auswirkungen auf Freie Software</a>
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<ol>
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<li><a href="#swpat">Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst</a></li>
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<li><a href="#models">Schaden für effiziente Softwareproduktions-
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und Vertriebsmodelle</a></li>
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<li><a href="#abuse">Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO</a></li>
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<li><a href="#indemnification">Verhinderung von Rechtstreitversicherungen</a></li>
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<li><a href="#grey-areas">Entwickler in Grauzonen: DeCSS,
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Datentauschdienste</a></li>
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</ol>
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</li>
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<li><a href="#text">Den IPRED2-Vorschlag lesen</a>
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<ol>
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<li><a href="#directive">Die Richtlinie "2005/0127(COD)"</a></li>
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<li><a href="#framework-decision">Der Rahmenbeschluss des Rates "2005/0128(CNS)"</a></li>
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</ol>
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</li>
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<li><a href="#options">Was wir tun können</a></li>
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<li><a href="#todo">Notwendige Sofortmaßnahmen</a></li>
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<li><a href="#links">Externe Links</a></li>
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</ol>
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<h2 id="summary">Zusammenfassung</h2>
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<p>
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IPRED2, The zweite Richtlinie zur Durchsetzung von
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"geistigem Eigentum" ("Intellectual Property Rights")
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besteht im Kern aus:
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</p>
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<p class="quote">
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"Dieser Artikel verpflichtet die Mitgliedstaaten, jede
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vorsätzliche Verletzung eines Rechts des "geistigen Eigentums"
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strafrechtlich zu ahnden, sofern die Verletzung in gewerbsmäßgem
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Umfang begangen wird."<br />
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||||
Artikel 3. Seite 3 des Dossiers: <a
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||||
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0276de01.pdf">com(2005)276</a>)
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</p>
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<p>
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||||
Die Definition von "geistigem Eigentum" ("Intellectual
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property rights") wirft Patente, Urheberrechte, Markenrechte,
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geschützte Designs und andere Kategorien von Recht in einen Topf.
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</p>
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<h2 id="harm">Schädliche Auswirkungen auf Freie Software</h2>
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<h3 id="swpat">Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst</h3>
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<p>
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Obwohl durch das Europäische Patentabkommen Software von der
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Patentierbarkeit ausgeschlossen ist, gewährt das Europäische
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Patentamt (EPA) Patente auf Softwareideen. Trotz der Tatsache,
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dass mehr als 90% der Rechtstreitigkeiten, die auf solchen
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Patenten basieren, keine Chance auf Erfolg vor Gericht besäßen,
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||||
bietet das EPA damit Patentinhabern eine juristische Grundlage,
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||||
um Softwareproduzenten und -händlern Gerichtsverfahren
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anzudrohen. Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen, Beschlagnahme
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von Besitz und die Gefahr der Firmenschließung sind
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||||
Bedrohungen, die genügend Furcht unter Computernutzern erzeugen
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könnten, diese ungültigen Patente anzuerkennen. (Weitere
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||||
Informationen zu der Problematik von Softwarepatenten gibt es
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auf der Seite über die
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<a href="/projects/swpat/swpat.html">Arbeit der FSFE gegen
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Patentierbarkeit von Software.</a>)
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</p>
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<h3 id="models">Schaden für effiziente Softwareproduktions- und
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Vertriebsmodelle</h3>
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<p>
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Die starke Erhöhung der Risiken von Softwareentwicklung
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und -vertrieb wird sich abschreckend auf Produzenden
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und Händler auswirken, die in Strukuren agieren, die keine,
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oder nur wenige Geldmittel für juristische Zwecke zur Verfügung haben.
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||||
Damit wird insbesondere <a href="/documents/freesoftware.html">Freie
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Software</a> geschwächt, da diese oft durch Einzelpersonen oder
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durch Unternehmen entwickelt wird, deren Hauptgeschäft nicht in
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der Softwareentwicklung besteht.
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</p>
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<h3 id="abuse">Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO</h3>
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<p>
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Wenn man den Initiatoren von Gerichtsverfahren in diesem
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Zusammenhang erweiterten Zugang zu nationalen
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Strafverfolgungsinstitutionen gibt und damit die nachteiligen
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Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten erhöht, dann werden
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Menschen dazu angeregt, diese Gerichtsverfahren als
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kommerzielles Werkzeug am Markt anzuwenden. Ein weithin
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bekanntes Beispiel aus den USA ist SCO: Ohne irgendeinen Beweis,
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nicht einmal vorhandener Hinweise, hat SCO IBM und andere der
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Verletzung von "geistigem Eigentum" auf kommerzieller
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Ebene beschuldigt. Damit haben sie den wachsenden Einsatz von
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Freier Software, wie etwa des <a
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href="http://www.gnu.org/gnu/the-gnu-project.html">GNU/Linux</a>
|
||||
Betriebssystems gehemmt und haben dem Ansehen einer handvoll
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||||
Unternehmen, allesamt Wettbewerbsgegner von Microsoft, einem der
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||||
Hauptunterstützer von SCO, geschadet.
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</p>
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<h3 id="indemnification">Verhinderung von Rechtstreitversicherungen</h3>
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<p>
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||||
Da man sich gegen Straftatbestände nicht absichern kann, werden
|
||||
Versicherungen auf Patentrechtsverfahren unmöglich gemacht, sodass
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Softwareproduzenten ihre Vertragshändler nicht mehr entschädigen
|
||||
könnten.
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</p>
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<h3 id="grey-areas">Entwickler in Grauzonen: DeCSS,
|
||||
Datentauschdienste</h3>
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<p>
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||||
Die Europäische Richtlinie zur "Harmonisierung bestimmter
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||||
Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der
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Informationsgesellschaft" (<a
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||||
href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!CELEXnumdoc&lg=EN&numdoc=32001L0029">com(2001)29ec</a>)
|
||||
hat den Einfluss des Urheberrechts stark erweitert.
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||||
Neben dem Verbot der nichtgenehmigten Vervielfältigung von
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||||
Informationen schränkt das Gesetz jetzt auch die Möglichkeiten ein, wie die
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Öffentlichkeit Technologien einsetzen kann, um auf
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urheberrechtlich geschützte Informationen zuzugreifen. Zum
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Beispiel gilt man als Urheberrechtsverletzer, wenn man seine
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eigene Software entwickelt, mit der man eine gewöhnliche, selbst
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erworbene DVD anschauen kann. Schreibt man Software, mit der man
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Dateien mit anderen über das Netzwerk tauschen kann, so befindet
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man sich in einer rechtlichen Grauzone - es könnte eine
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Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Androhung von
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Gefängnis- und anderer harter Strafen, die sich in der
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||||
Richtlinie finden, wird Menschen davon abhalten, viele Arten
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nützlicher Software zu schreiben, die zwar illegal, jedoch
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geduldet werden, oder die sich in rechtlichen Grauzonen befinden.
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</p>
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<h2 id="text">Den IPRED2-Vorschlag lesen</h2>
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<p>
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Der IPRED2-Vorschlag (<a
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href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0276de01.pdf">com(2005)276</a>)
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||||
besteht aus zwei Teilen: die Seiten 5-11 sind eine Richtlinie und
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||||
die Seiten 12-16 stellen den Rahmenbeschluss des Rates dar.
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</p>
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<h3 id="directive">Die Richtlinie "2005/0127(COD)"</h3>
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<p>
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EP Verantwortliche Kommission: Rechtsausschuss (JURI)<br />
|
||||
EP Berichterstatter: <a
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||||
href="http://www.europarl.eu.int/members/public/yourMep/view.do?language=EN&id=28419">Nicola
|
||||
Zingaretti</a> (PSE, Italien).<br />
|
||||
EP Meinungsgeber der Kommission: Industrie, Forschung und Energie
|
||||
(ITRE), Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte,
|
||||
Justiz und Innenpolitik (CULT).
|
||||
</p>
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<p>
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||||
Die größten Probleme der Richtlinie bestehen in den Artikeln 3
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||||
und 4. Artikel 3 ist weiter <a
|
||||
href="#summary">oben</a> angeführt. Artikel 4 listet die harten
|
||||
Strafmaßnahmen auf, die für die zukünftigen Kriminellen verfügbar
|
||||
werden sollen. Diese beinhalten Gefängnis- und Geldstrafen,
|
||||
Geschäftsschließungen, Zerstörung von Gütern, die Möglichkeit,
|
||||
durch das Gericht überwacht zu werden und das Verbot auf
|
||||
öffentliche Unterstützung zurückgreifen zu können.
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||||
</p>
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<h4>Dünne Schranken: "vorsätzlich" &
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||||
"gewerbsmäßig"</h4>
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<p>
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||||
Der Satz "<span style="font-style: italic;">jede
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vorsätzliche Verletzung [...] in gewerbsmäßigem
|
||||
Umfang</span>", wird viele Menschen glauben machen, die
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||||
Richtlinie beziehe sich nur auf vorsätzlichen Gesetzesbruch
|
||||
aus Profitgründen.
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</p>
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<p>
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||||
Nehmen wir zum Beispiel den Anwalt eines Patenteinhabers, der
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||||
versucht einen Softwareentwickler dazu zu zwingen, seine
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||||
Software nicht mehr zu vertreiben.<br />
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||||
Anwalt: "Hallo. Sie verletzen unser Patent, stellen Sie
|
||||
den Vertrieb Ihrer Software ein."<br />
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||||
Softwareentwickler: "Da muss ein Missverständnis vorliegen.
|
||||
Ich habe kein Patent gelesen und außerdem ist
|
||||
Softwarefunktionalität in der EU nicht patentierbar."<br />
|
||||
Anwalt: "Aber das Europäische Patentamt hat dieses
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||||
Patent gewährt und Sie verletzen es."<br />
|
||||
Softwareentwickler: "Es ist sehr unwahrscheinlich das es einer
|
||||
gerichtlichen überprüfung standhalten wird."<br />
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||||
Anwalt: "Da Sie vorsätzlich ihre Software geschrieben haben
|
||||
und Ihre Software den Softwaremarkt betrifft ist Ihre
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||||
Rechtsverletzung vorsätzlich und gewerbsmäßig- dies macht Sie zu
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||||
einem Kriminellen. Werden Sie nun den Vertrieb ihrer Software
|
||||
einstellen oder riskieren Sie eine Vorstrafe, die
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||||
Schließung Ihres Unternehmens, eine hohe Geldstrafe und
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||||
vielleicht ein wenig Zeit im Gefängnis?"<br />
|
||||
Softwareentwickler: "...aber, meine Entwicklungsarbeit war
|
||||
vorsätzlich, die Rechtsverletzung jedoch nicht. Ich habe noch
|
||||
nicht einmal etwas von diesem dubiosen Patent gewusst."<br />
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||||
Anwalt: "Nun, seit dem Zeitpunkt meiner Anschuldigung der
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||||
Rechtsverletzung Ihnen gegenüber sind Sie sich dessen jedoch bewusst.
|
||||
Daher ist jede weitere Rechtsverletzung vorsätzlich. Werden Sie
|
||||
jetzt den Vertrieb einstellen?"
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</p>
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<p>
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||||
Ein einfacheres Beispiel ist der Musiker, der auf der Strasse
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||||
für das Kleingeld der Leute spielt. Die vorgeschlagene
|
||||
Richtlinie stempelt jeden Musiker zum Kriminellen ab, wenn das
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||||
Lied, das er spielt, urheberrechtlich geschützt ist und ohne
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||||
eine Lizenz vorgetragen wird. Es macht auch die Person, die den
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||||
Musiker in die Stadt gefahren hat zum Kriminillen, da sie die
|
||||
Rechtsverletzung unterstützt hat. Leute, die dem Musiker ihr
|
||||
Kleingeld geben oder einfach nur umherstehen und zuhören,
|
||||
könnten dann ebenso Kriminelle sein, da sie den Musiker zum
|
||||
spielen animieren. Und jeder, der die Rechtsverletzung hätte
|
||||
verhindern können, dies aber nicht tat, ist auch ein
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||||
Krimineller: Er hat die Rechtsverletzung begünstigt. Dieses
|
||||
Beispiel kann sehr nützlich sein, den Menschen klarzumachen, wie
|
||||
aberwitzig der Richtlinientext ist, aber es verdeutlicht nicht
|
||||
die Gefahr für die Softwarefreiheit. Daher ist es nur als
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||||
erster Schritt für tiefergehende Erläuterungen zu verstehen.
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||||
</p>
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||||
<h3 id="framework-decision">Der Rahmenbeschluss "2005/0128(CNS)"</h3>
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<p>
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||||
EP Verantwortliche Kommission: Rechtsausschuss (JURI)<br /> EP
|
||||
Berichterstatterin: <a
|
||||
href="http://www.europarl.eu.int/members/public/yourMep/view.do?language=EN&id=4336">Janelly
|
||||
Fourtou</a> (ALDE, Frankreich. Ehefrau des Vorsitzenden und
|
||||
Geschäftsführers von Vivendi Universal).<br /> EP Meinungsgeber
|
||||
der Kommission: Industrie, Forschung und Energie (ITRE),
|
||||
Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte, Justiz
|
||||
und Innenpolitik (CULT).
|
||||
</p>
|
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<p>
|
||||
Der Rahmenbeschluss des Rates dient zur Sicherstellung der
|
||||
Rechtssicherheit der Europäischen Union gegenüber den
|
||||
Mitgliedstaaten, wenn es darum geht, Richtlinien zu erlassen,
|
||||
die Strafen nach dem Strafrecht für Verletzungen von
|
||||
"geistigem Eigentum" fordern. Die Hauptprobleme beim
|
||||
Ratsbeschluss finden sich im Artikel 4, auf Seite 14:
|
||||
</p>
|
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||||
<p class="quote">"
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||||
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die betroffenen Inhaber
|
||||
von Rechten des geistigen Eigentums oder ihre Vertreter sowie
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||||
Sachverständige an den von gemeinsamen Ermittlungsgruppen
|
||||
geleiteten Untersuchungen von Straftaten im Sinne von Artikel 3
|
||||
der Richtlinie ..../.../EG mitwirken können."
|
||||
</p>
|
||||
|
||||
<p>
|
||||
Ebenso erschreckend ist der Artikel 5 auf Seite 15, der besagt,
|
||||
dass die Mitgliedsstaaten sogar dann verpflichtet werden sollen,
|
||||
Rechtsverletzung von "geistigem Eigentum" strafrechtlich zu
|
||||
untersuchen und zu verfolgen, wenn der Patentinhaber dies noch
|
||||
nicht einmal gefordert hat.
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</p>
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<h2 id="options">Was wir tun können</h2>
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<ul>
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|
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<li>
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||||
Wir können unsere nationalen Regierungen dazu aufrufen, den
|
||||
Rahmenbeschluss zurückzuweisen. Das würde möglicherweise die
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||||
rechtliche Grundlage für die strafrechtlichen Maßnahmen der
|
||||
Richtlinie beseitigen. Jedoch stellt eine <a
|
||||
href="http://www.timesonline.co.uk/article/0,,2-1779849,00.html">
|
||||
gegenwärtige Anordnung des Europäischen Gerichtshofes</a> auch
|
||||
das Gegenteil in Aussicht. Der Ratsbeschluss muss von allen 25
|
||||
Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen werden und sollte auch
|
||||
aus <a href="#framework-decision">oben</a> genannten Gründen
|
||||
abgelehnt werden.
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
<li>
|
||||
Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu
|
||||
aufrufen, die strafrechtlichen Mittel auf jene Fälle zu
|
||||
beschränken, bei denen die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit
|
||||
organisierter Kriminalit steht, oder wo sie ein Gesundheits-
|
||||
oder Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellt.
|
||||
Organisierte Kriminalität und öffentliche Gesundheit- und
|
||||
Sicherheitsrisiken werden als Rechtfertigung für diese
|
||||
Richtlinie genannt und es erscheint angemessen, die Artikel an
|
||||
die Rechtfertigungen zu knüpfen.
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
<li>
|
||||
Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu
|
||||
auffordern, die strafrechtliche Behandlung von dem "Versuch
|
||||
einer solchen Rechtsverletzung sowie Beihilfe und
|
||||
Anstiftung" aus der Richtlinie zu entfernen. Denn für die
|
||||
meisten, wenn nicht sogar alle Mitgliedstaaten stellt die
|
||||
Richtlinie eine härtere Bestrafung für Anstiftung oder
|
||||
Beihilfe einer solchen Verletzung von "geistigem Eigentum" dar,
|
||||
als bisher dafür auf der jeweiligen nationalen Ebene anwendbar ist.
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
<li>
|
||||
Wir können Druck im Europäischen Parlament aufbauen, diese
|
||||
Richtlinie einfach grundsätzlich abzulehnen.
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
<li>
|
||||
Wir können mit unseren nationalen Regierungen zusammenarbeiten
|
||||
um die Artikel 4 und 6 des Rahmenbeschlusses des Rates zu
|
||||
beseitigen. Es könnte durchaus ausreichen, diese Artikel in der
|
||||
Form abzuändern, dass sie sich nur auf den Tatbestand der
|
||||
Unterstützung organisierter Kriminalität oder auf Risiken für
|
||||
die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit beziehen.
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
</ul>
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|
||||
<p>
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||||
Anmerkung: Die Beschränkung der Richtlinie auf organisierte
|
||||
Kriminalität und Gesundheits- und Sicherheitsrisiken könnte
|
||||
nicht für alle Fälle hinreichend sein. Ein Grund ist, dass bei
|
||||
möglichen Untersuchungen die Wahrhaftigkeit sämtlicher
|
||||
Behauptungen von Verbindungen zu organisierter Kriminalität,
|
||||
Gesundheits- und Sicherheitsrisiken nicht bestätigt werden kann.
|
||||
Der zweite Grund ist, dass die oben genannte Beschränkung nicht
|
||||
vor übertriebenen Anschuldigungen schützen kann, etwa dass Software,
|
||||
die der Allgemeinheit dient ebenso gut auch der organisierten
|
||||
Kriminalität dienen könnte, so zum Beispiel Dateitauschbörsen.
|
||||
</p>
|
||||
|
||||
|
||||
<h2 id="todo">Notwendige Sofortmaßnahmen</h2>
|
||||
|
||||
<p>
|
||||
Die FSFE hat eine öffentliche Mailingliste eingerichtet, die zur
|
||||
Koordinierung der Arbeit bezüglich der Richtlinie dient. Wenn
|
||||
Sie helfen möchten, dann melden Sie sich hier an:<a
|
||||
href="https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/ipred2">https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/ipred2</a>
|
||||
</p>
|
||||
|
||||
<p>
|
||||
Viele Mitgliedstaaten besitzen bereits strafrechtliche
|
||||
Maßnahmen für Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen, und
|
||||
einige haben diese sogar schon für Patentverletzungen. Wenn
|
||||
Politiker fragen: "Welchen Schaden haben strafrechtliche
|
||||
Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorgerufen?", so
|
||||
sollten wir eine Liste mit treffenden Beispielen zur Verfügung
|
||||
haben.
|
||||
</p>
|
||||
|
||||
<p>
|
||||
Diese Liste muss zusammengetragen werden, und dafür benötigen wir
|
||||
ihre Hilfe.
|
||||
</p>
|
||||
|
||||
|
||||
<h2 id="links">Externe Links</h2>
|
||||
|
||||
<ul>
|
||||
|
||||
<li>
|
||||
Der Richtlinienvorschlag: <a
|
||||
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0276de01.pdf">com(2005)276</a>.
|
||||
(auch weiter oben verlinkt)
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
<li>
|
||||
<a
|
||||
href="http://europa.eu.int/prelex/detail_dossier_print.cfm?CL=de&DosID=193131">Die
|
||||
Informationsseite der Europäischen Union ("prelex") für diesen
|
||||
Richtlinienvorschlag.</a>
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
<li>
|
||||
<a
|
||||
href="http://www.europarl.eu.int/oeil/FindByProcnum.do?lang=en&procnum=COD/2005/0127">Die
|
||||
Informationsseite des Europäischen Parlamentes für die Richtlinie (englisch)</a>.
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
<li>
|
||||
<a
|
||||
href="http://www.europarl.eu.int/oeil/FindByProcnum.do?lang=en&procnum=CNS/2005/0128">Die
|
||||
Informationsseite des Europäischen Parlamentes für den
|
||||
Rahmenbeschluss des Rates</a>.
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
<li>
|
||||
<a href="http://www.gnu.org/philosophy/not-ipr.xhtml">Did You
|
||||
Say "Intellectual Property"? It's a Seductive
|
||||
Mirage</a>, ein Essay von Richard Stallman über Begrifflichkeiten in
|
||||
englischer Sprache.
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
<li>
|
||||
<a
|
||||
href="http://www.europarl.eu.int/charter/default_en.htm">Die Charta
|
||||
der Grundrechte der Europäischen Union</a>. Die Richtlinie verletzt
|
||||
möglicherweise den Artikel 49 über die "Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang
|
||||
mit Straftaten und Strafen".
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
<li>
|
||||
Ein Artikel des ZDNet aus Großbritannien: (englisch) <a
|
||||
href="http://insight.zdnet.co.uk/business/legal/0,39020487,39211542,00.htm">Making
|
||||
IP infringement a crime</a>
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
<li>
|
||||
<a
|
||||
href="http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2000/com2000_0789de01.pdf">com(2000)789</a>,
|
||||
eine im Zusammenhang stehende Mitteilung der Kommission.
|
||||
</li>
|
||||
|
||||
</ul>
|
||||
|
||||
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