remove <q> text </q> when not in EN file (#5873)
continuous-integration/drone/push Build is passing

1. grep -r -l '<q>' >/PATH/filename.txt

-l, --files-with-matches
            Suppress normal output; instead print the name of each input file from which output would normally have been printed.  Scanning each input file stops upon first match.

2. sed -i 's/<q>//g' contribute/translators/wordlist.da.xhtml freesoftware/freesoftware.ar.xhtml freesoftware/gnuproject.da.xhtml activities/ms-vs-eu/CEC-C-2004-900-final.pdf activities/swpat/nortel.en.xhtml activities/avm-gpl-violation/avm-gpl-violation.de.xhtml activities/pdfreaders/follow-up.de.xhtml activities/ada-zangemann/data/reviews/1291-kauffmann.fr.xml

3. sed -i 's/<\/q>//g' contribute/translators/wordlist.da.xhtml freesoftware/freesoftware.ar.xhtml freesoftware/gnuproject.da.xhtml activities/ms-vs-eu/CEC-C-2004-900-final.pdf activities/swpat/nortel.en.xhtml activities/avm-gpl-violation/avm-gpl-violation.de.xhtml activities/pdfreaders/follow-up.de.xhtml activities/ada-zangemann/data/reviews/1291-kauffmann.fr.xml

Reviewed-on: #5873
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@@ -8,7 +8,7 @@
</name>
<text>
"Ce livre est lhistoire dune libération collective initiée par une petite fille curieuse et inspirante. Lhistoire dun numérique qui naliène pas, qui nous permet au contraire de retrouver du pouvoir dagir.
Mais ce livre a aussi une belle histoire. Les auteurs de la version originale lont placé sous licence libre : le droit dauteur quitte le <q> tous droits réservés </q> pour autoriser lusage, la modification et le partage de l’œuvre. Ce choix favorise la circulation de l’œuvre, et cest ainsi que jai découvert lexistence de <cite>Ada &amp; Zangemann</cite>. Ce choix favorise également les traductions de l’œuvre, ce qui ma donné lidée dun projet pédagogique collaboratif pour sa traduction française.
Mais ce livre a aussi une belle histoire. Les auteurs de la version originale lont placé sous licence libre : le droit dauteur quitte le tous droits réservés pour autoriser lusage, la modification et le partage de l’œuvre. Ce choix favorise la circulation de l’œuvre, et cest ainsi que jai découvert lexistence de Ada &amp; Zangemann. Ce choix favorise également les traductions de l’œuvre, ce qui ma donné lidée dun projet pédagogique collaboratif pour sa traduction française.
Plus dune centaine d’élèves de 13 à 19 ans ont traduit ce livre, en se répartissant le travail et en se coordonnant grâce au numérique. Bravo à eux ! Et merci à leurs professeures et à lADEAF (Association pour le développement de lenseignement de lallemand en France) davoir rendu cela possible.
Au ministère, nous soutenons le développement des communs numériques dans le cadre de nos missions d’éducation au numérique et d’éducation par le numérique. Le thème de ce livre et ses jeunes traductrices et ses traducteurs nous en proposent un remarquable exemple."
</text>
@@ -10,34 +10,90 @@
<h1>Zusammenfassung des bisherigen Falls</h1>
<h2><a name="summary"/>Kurzzusammenfassung des Rechtsstreits</h2>
<p>Der Streit zwischen AVM Computersysteme Vertriebs GmbH (AVM) und der Cybits AG (Cybits) betrifft nicht nur die beteiligten Unternehmen, sondern alle Anbieter und Nutzer von Freier Software unter der GPL (GNU General Public License). Das Berliner Unternehmen AVM ist ein großer Hersteller von DSL-Endgeräten und benutzt dafür unter anderem den Linux-Kernel in deren Firmware. Cybits vertreibt die Filter-Software "Surf-Sitter DSL" zum Kinderschutz im Internet. Surf-Sitter lädt die Software der FritzBox auf den Computer des Nutzers, verändert sie und installiert sie dann wieder auf die FritzBox.</p>
<p>AVM hat Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, um Cybits zu verbieten, die Firmware der FritzBox zu verändern und wieder auf die DSL-Geräte zu spielen - und zwar auch in Hinblick auf die unter der GPL lizenzierten Bestandteile.</p>
<p>Harald Welte, Programmierer und Urheber an Bestandteilen des Linux-Kernels, hält die Klage von AVM selbst für rechtswidrig. Da sowohl AVM als Cybits Lizenznehmer von ihm sind, ist er als "Streithelfer" dem Verfahren beigetreten und hat <a href="https://download.fsfe.org/legal/documents/avm-nebenintervention.pdf">eine Nebenintervention eingereicht (pdf)</a>.</p>
<p>Der Streit zwischen AVM Computersysteme Vertriebs GmbH (AVM) und der Cybits
AG (Cybits) betrifft nicht nur die beteiligten Unternehmen, sondern alle Anbieter
und Nutzer von Freier Software unter der GPL (GNU General Public License).
Das Berliner Unternehmen AVM ist ein großer Hersteller von DSL-Endgeräten
und benutzt dafür unter anderem den Linux-Kernel in deren Firmware.
Cybits vertreibt die Filter-Software "Surf-Sitter DSL" zum Kinderschutz
im Internet. Surf-Sitter lädt
die Software der FritzBox auf den Computer des Nutzers,
verändert sie und installiert sie dann wieder auf die FritzBox.</p>
<p>AVM hat Klage beim Landgericht Berlin eingereicht,
um Cybits zu verbieten, die Firmware der FritzBox zu verändern
und wieder auf die DSL-Geräte zu spielen -
und zwar auch in Hinblick auf die unter der GPL lizenzierten Bestandteile.</p>
<p>Harald Welte, Programmierer und Urheber an Bestandteilen des Linux-Kernels,
hält die Klage von AVM selbst für rechtswidrig. Da sowohl AVM als Cybits
Lizenznehmer von ihm sind, ist er als "Streithelfer" dem Verfahren beigetreten und hat
<a href="https://download.fsfe.org/legal/documents/avm-nebenintervention.pdf">eine Nebenintervention eingereicht (pdf)</a>.</p>
<h2>Der Rechtsstreit</h2>
<p>Der Rechtsstreit wird in einem bereits abgeschlosenen Verfügungsverfahren sowie in dem jetzt anhängigen Hauptsacheverfahren ausgetragen.</p>
<p>Der Rechtsstreit wird in einem bereits abgeschlosenen Verfügungsverfahren
sowie in dem jetzt anhängigen Hauptsacheverfahren ausgetragen.</p>
<h3><a name="preliminary"/>Verfügungsverfahren</h3>
<p>Im Januar 2010 hat AVM eine einstweilige Verfügung gegen Cybits beantragt. Bei einem Verfügungsverfahren geht es um es eine vorläufige Regelung eines Rechtsstreits; dabei werden werden wegen der Eilbedürftigkeit keine Beweise geprüft, sondern die Parteien sind auf eine Glaubhaftmachung der Tatsachen beschränkt. Ein Verfügungsverfahren wird meist gewählt, weil dieses zu einer schnellen Entscheidung führt.</p>
<p>Im Januar 2010 hat AVM eine einstweilige Verfügung gegen Cybits
beantragt. Bei einem Verfügungsverfahren geht es um es eine vorläufige
Regelung eines Rechtsstreits; dabei werden werden wegen der
Eilbedürftigkeit keine Beweise geprüft, sondern die Parteien sind auf
eine Glaubhaftmachung der Tatsachen beschränkt. Ein Verfügungsverfahren wird meist gewählt, weil dieses zu einer schnellen Entscheidung führt.</p>
<p>AVM hat den Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung gegen Cybits mit einer angeblichen Verletzung des Urheber- und Wettbewerbsrechts begründet. Das Gericht hat dem zunächst stattgegeben, Cybits ging danach in Berufung.</p>
<p>AVM hat den Antrag auf Erlass einer einstweilige Verfügung gegen
Cybits mit einer angeblichen Verletzung des Urheber- und Wettbewerbsrechts
begründet. Das Gericht hat dem zunächst stattgegeben, Cybits ging danach in Berufung.</p>
<p>Harald Welte, Freier-Software-Entwickler und Gründer von gpl-violations.org, ist auf den Fall aufmerksam geworden und daraufhin als "Streithelfer" dem Rechtsstreit beigetreten. Die Möglichkeit für Harald Welte, als Streithelfer einzutreten ist dadurch gegeben, da sowohl AVM als auch Cybits Lizenznehmer von Harald Welte sind: Beide verwenden die in Linux enthaltenen Programme MTD und iptables/netfilter und das gerichtliche Vorgehen von AVM verletzt nach Ansicht von Harald Welte die GNU GPL und damit auch seine Urheberrechte.</p>
<p>Harald Welte, Freier-Software-Entwickler und Gründer
von <a href="http://www.gpl-violations.org">gpl-violations.org</a>,
ist auf den Fall aufmerksam geworden und daraufhin als "Streithelfer" dem Rechtsstreit
beigetreten. Die Möglichkeit für Harald Welte, als Streithelfer einzutreten ist dadurch gegeben,
da sowohl AVM als auch Cybits Lizenznehmer von Harald Welte sind: Beide verwenden die in Linux
enthaltenen Programme MTD und iptables/netfilter und das gerichtliche Vorgehen von AVM verletzt
nach Ansicht von Harald Welte die GNU GPL und damit auch seine Urheberrechte.</p>
<p>Eine der Forderungen von AVM war - und ist es weiterhin -, dass es Cybits verboten werden soll, die Freie Software zu verändern und wieder auf dem Gerät zu installieren. Der Antrag von AVM lautete:
<blockquote>Die Antragsgegnerin [Cybits] hat es zu unterlassen, die Software "Surf-Sitter-DSL" anzubieten, zu verbreiten und/oder zu betreiben, sofern mittels dieser Software die in den von der Antragsstellering [AVM] hergestellten und vertriebenen DSL-Routern, insbesondere FRITZ!Box Fon [...], eingebettete Firmware bzw. <strong>Teile hiervon bearbeitet und umgearbeitet sowie in Teilen unverändert bzw. in Teilen abgeändert weiter gebraucht wird.</strong></blockquote></p>
<p>Eine der Forderungen von AVM war - und ist es weiterhin -, dass es Cybits
verboten werden soll, die Freie Software zu verändern und wieder auf dem Gerät zu installieren.
Der Antrag von AVM lautete:
<blockquote>Die Antragsgegnerin [Cybits] hat es zu unterlassen, die Software "Surf-Sitter-DSL"
anzubieten, zu verbreiten und/oder zu betreiben, sofern mittels dieser Software die in den von
der Antragsstellering [AVM] hergestellten und vertriebenen DSL-Routern, insbesondere FRITZ!Box
Fon [...], eingebettete Firmware bzw. <strong>Teile hiervon bearbeitet und umgearbeitet sowie
in Teilen unverändert bzw. in Teilen abgeändert weiter gebraucht wird.</strong></blockquote></p>
<p>AVM will Cybits damit gerichtlich verbieten, Freie Software unter der GNU General Public License (GPL) auf ihren Geräten zu verändern. Die GNU GPL sieht jedoch vor, dass jeder die Software unter der Lizenz verwenden, verstehen, verändern und in unveränderter oder veränderter Form verbreiten darf. AVM nutzt also Freie Software für ihre Produkte, verstößt aber gegen die Lizenzbedingungen. Damit erlöscht die Lizenz und AVM darf besagte Freie Software nicht weiter auf ihren Geräten vertreiben.</p>
<p>AVM will Cybits damit gerichtlich verbieten, Freie Software unter der
GNU General Public License (GPL) auf ihren Geräten zu verändern. Die GNU GPL sieht jedoch
vor, dass jeder die Software unter der Lizenz verwenden, verstehen, verändern und
in unveränderter oder veränderter Form verbreiten darf. AVM nutzt also Freie Software
für ihre Produkte, verstößt aber gegen die Lizenzbedingungen. Damit erlöscht die Lizenz
und AVM darf besagte Freie Software nicht weiter
auf ihren Geräten vertreiben.</p>
<p>AVM hat seine Position im Wesentlichen mit drei Argumenten begründet. Zunächst wurde das Argument angeführt, dass die ganze Software eine Einheit sei, an der AVM die Urheberrechte besitze und daran nichts geändert werden dürfe. Welte hat hingegen die Position vertreten, dass wenn dies der Fall wäre, die ganze Software ein abgeleitetes Werk im Sinne der GPL ist und daher die komplette Software auf den DSL-Geräten unter der GNU GPL lizenziert werden müsste. Daraufhin schwenkte AVM auf ein anderes Argument um: Die Software auf dem Gerät bestehe doch aus einzelnen Teilen. Nach Auffassung von Welte darf AVM in diesem Fall aber niemandem verbieten, die unter der GPL lizenzierte Software zu verändern und für die DSL-Geräte anzubieten. Das letzte Argument von AVM bestand darin, dass es sich bei der Software auf dem Gerät um eine Zusammenstellung von verschiedenen Computerprogrammen handele, die wegen der kreativen Auswahl selbst als Sammelwerk geschützt sei und daher AVM ein Urheberrecht zukomme, welches nicht vom Copyleft der GPL erfasst werde.</p>
<p>AVM hat seine Position im Wesentlichen mit drei Argumenten begründet.
Zunächst wurde das Argument angeführt, dass die ganze Software eine Einheit
sei, an der AVM die Urheberrechte besitze und daran nichts geändert werden
dürfe. Welte hat hingegen die Position vertreten, dass wenn dies der Fall wäre,
die ganze Software ein abgeleitetes Werk im Sinne der GPL ist und daher die
komplette Software auf den DSL-Geräten unter der GNU GPL lizenziert werden müsste.
Daraufhin schwenkte AVM auf ein anderes Argument um: Die Software auf dem Gerät
bestehe doch aus einzelnen Teilen. Nach Auffassung von Welte darf AVM in diesem
Fall aber niemandem verbieten, die unter der GPL lizenzierte Software zu verändern
und für die DSL-Geräte anzubieten. Das letzte Argument von AVM bestand darin, dass
es sich bei der Software auf dem Gerät um eine Zusammenstellung von verschiedenen
Computerprogrammen handele, die wegen der kreativen Auswahl selbst als Sammelwerk
geschützt sei und daher AVM ein Urheberrecht zukomme, welches nicht vom Copyleft der GPL erfasst werde.</p>
<p>Das Kammergericht Berlin hat im Berufungsverfahren das generelle Verbot zur Veränderung der Firmware in den FritzBoxen aufgehoben und nur insoweit bestätigt als die veränderte Software fehlerhafte Angaben macht, etwa unrichtig den Status des Gerätes als "online" oder "offline" anzeigt. Damit wurde die grundsätzliche Position von Harald Welte und der FSFE bestätigt.</p>
<p>Das Kammergericht Berlin hat im Berufungsverfahren das generelle Verbot
zur Veränderung der Firmware in den FritzBoxen aufgehoben und nur insoweit
bestätigt als die veränderte Software fehlerhafte Angaben macht, etwa
unrichtig den Status des Gerätes als "online" oder "offline" anzeigt.
Damit wurde die grundsätzliche Position von Harald Welte und der FSFE bestätigt.</p>
<p>
Dazu gehörigen Dokumente
@@ -47,15 +103,25 @@
<li><a href="https://download.fsfe.org/legal/documents/lb-berlin-versaeumnisurteil.pdf">Landgericht Berlin - Versäumnisurteil</a></li>
</ul>
</p>
<h3><a name="proceedings"/>Hauptsacheklage</h3>
<p>Weiterhin hat AVM eine Hauptsacheklage gegen Cybits eingereicht, die derzeit beim Landgericht Berlin anhängig ist. Bei der Hauptsacheklage geht es um eine endgültige Regelung des Rechtsstreits, das Gericht ist nicht an die Entscheidung in dem Verfügungsverfahren gebunden, da durch die umfassende Beweismöglichkeit ein abweichender Sachverhalt zugrunde gelegt werden kann. Am 21. Juni 2011 findet die mündliche Verhandlung statt.</p>
<p>Weiterhin hat AVM eine Hauptsacheklage gegen Cybits eingereicht,
die derzeit beim Landgericht Berlin anhängig ist. Bei der Hauptsacheklage
geht es um eine endgültige Regelung des Rechtsstreits, das Gericht ist nicht
an die Entscheidung in dem Verfügungsverfahren gebunden, da durch die umfassende
Beweismöglichkeit ein abweichender Sachverhalt zugrunde gelegt werden kann.
Am 21. Juni 2011 findet die mündliche Verhandlung statt.</p>
<p>Die Argumentation der Parteien entspricht aber auch auch im Hauptsachverfahren derjenigen in dem Verfügungsverfahren.
Da Cybits verspätet auf ein Schreiben reagiert hatte, wurde ein Versäumnisurteil ausgesprochen, in dem Cybits verboten wurde, die Software auf den DSL-Routern zu verändern. Cybits hat gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt.</p>
<p>Die Argumentation der Parteien entspricht aber auch auch im Hauptsachverfahren
derjenigen in dem Verfügungsverfahren.
Da Cybits verspätet auf ein Schreiben reagiert hatte, wurde ein Versäumnisurteil
ausgesprochen, in dem Cybits verboten wurde, die Software auf den DSL-Routern zu verändern.
Cybits hat gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt.</p>
<p>Harald Welte hat nun wieder einen Antrag gestellt, um als Streithelfer zugelassen zu werden.</p>
<p>Harald Welte hat nun wieder einen Antrag gestellt, um als
Streithelfer zugelassen zu werden.</p>
<h4><a name="oh-20110621"/>Mündliche Verhandlung - 21. Juni 2011</h4>
@@ -63,7 +129,7 @@
Hauptverhandlung in dem Klageverfahren stattgefunden, das der
DSL-Router-Hersteller AVM gegen den Softwareproduzenten Cybits angestrengt
hat. Bei dem Termin diskutierten die Parteien und der Streithelfer der
Beklagten, Harald Welte, drei Themenkomplexe: Die urheberrechtliche,
Beklagten, Harald Welte, drei Themenkomplexe: Die urheberrechtliche,
markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Einordnung der von AVM geltend
gemachten Ansprüche. </p>
@@ -123,7 +189,7 @@
von Embedded-Systemen vertrieben wird.</p>
<p>Das Gericht hat insbesondere verneint, dass Cybits durch den Vertrieb
der Software <q>Surf-Sitter DSL</q> die Urheberrechte AVMs verletzt
der Software Surf-Sitter DSL die Urheberrechte AVMs verletzt
habe. Die Firmware der von AVM vertriebenen DSL-Router sei ein Sammelwerk;
allerdings ergebe sich aus der GNU General Public License (GNU GPL), dass
die in der Firmware befindlichen GNU-GPL-Bestandteile vervielfältigt und
@@ -132,7 +198,7 @@
bearbeiten.</p>
<p>Die markenrechtlichen Ansprüche wurden ebenfalls abgelehnt. Dass die
Marke <q>Fritz!Box</q> auch nach Installation des Surf-Sitters durch den
Marke Fritz!Box auch nach Installation des Surf-Sitters durch den
Nutzer noch im Benutzer-Interface der Router zu sehen ist, stelle keine
Verletzungshandlung dar.</p>
@@ -51,7 +51,7 @@ hat.
<p>
Nehmen Sie sich Zeit, den Netzauftritt der jeweiligen Einrichtung anzusehen.
Wenn Sie die <strong>E-Mailadresse des <q>Webmasters</q></strong> finden, ist diese(r)
Wenn Sie die <strong>E-Mailadresse des Webmasters</strong> finden, ist diese(r)
sicherlich die beste Ansprechperson. Wenn die Seite von einer externen Firma
erstellt wurde, werden Sie wahrscheinlich nichts von ihr bekommen: Es ist nicht
in ihrem Interesse, die öffentliche Einrichtung wissen zu lassen, das die von
@@ -59,7 +59,7 @@ ihr erstellte Seite ein Neutralitätsproblem hat.
</p>
<p>
Wenn Sie keinen <q>Webmaster</q> finden können, können Sie nach einem
Wenn Sie keinen Webmaster finden können, können Sie nach einem
<strong>Kontaktformular</strong> suchen. Beachten Sie, dass viele öffentliche
Einrichtungen ein <strong>Büro für Öffentlichkeitsarbeit</strong> haben und das
manche davon einen Überblick über eingehende E-Mails und Briefe haben sollten.
+1 -1
View File
@@ -264,7 +264,7 @@ The Rockstar consortium is an uncommon gathering of companies which have only on
<p>
From the history of the transaction, it is apparent that the companies have not teamed up to acquire technology in which they are interested. A notable feature about Rockstar's acquisition of Nortel's patent portfolio is the price paid per patent. The headline figure works out at USD 750,000 per patent. A more detailed analysis, however, reveals a far higher price per patent:</p>
<blockquote><q>look [sic] at patents currently in force drops this number down to 2000, which is the number similarly reported by IAM. At 2000 assets, the price per patent skyrockets to $2.25 MM each. If you would assume that the 1000 or so patents with at least 10 years of term remaining were the primary drivers of the purchase, then double that amount to $4.5 MM each. </q> (See <a href="http://gametimeip.com/2011/07/05/how-do-the-nortel-patent-auction-numbers-measure-up-a-look-at-comparable-ip-monetization-efforts/">Gamatimeip</a>.)
<blockquote>look [sic] at patents currently in force drops this number down to 2000, which is the number similarly reported by IAM. At 2000 assets, the price per patent skyrockets to $2.25 MM each. If you would assume that the 1000 or so patents with at least 10 years of term remaining were the primary drivers of the purchase, then double that amount to $4.5 MM each. (See <a href="http://gametimeip.com/2011/07/05/how-do-the-nortel-patent-auction-numbers-measure-up-a-look-at-comparable-ip-monetization-efforts/">Gamatimeip</a>.)
</blockquote>
<p>
@@ -55,7 +55,7 @@
<tr>
<td>coordinator</td>
<td>koordinator</td>
<td>(koordinatoren af et af FSFE's projekter eller <q>landshold</q>)</td>
<td>(koordinatoren af et af FSFE's projekter eller landshold)</td>
</tr>
<tr>
@@ -151,13 +151,13 @@
<tr>
<td>Fellow</td>
<td>Fellow</td>
<td>Betyder <q>medlem</q>, men oversættes ikke - men det bør det måske?</td>
<td>Betyder medlem, men oversættes ikke - men det bør det måske?</td>
</tr>
<tr>
<td>Fellowship</td>
<td>Fellowship</td>
<td>Betyder <q>medlemskab</q>, men oversættes ikke - men det bør det måske?</td>
<td>Betyder medlemskab, men oversættes ikke - men det bør det måske?</td>
</tr>
<tr>
@@ -182,9 +182,9 @@
<td>FSFE / FSF Europe / Free Software Foundation Europe</td>
<td>FSFE / FSF Europe / Free Software Foundation Europe</td>
<td><strong>Oversættes ikke</strong>.
<q>FSF Europe</q> anvendes ikke længere. Afhængigt af sammenhængen,
anvender vi <q>FSFE</q> eller <q>Free Software Foundation
Europe</q></td>
FSF Europe anvendes ikke længere. Afhængigt af sammenhængen,
anvender vi FSFE eller Free Software Foundation
Europe</td>
</tr>
<tr>
@@ -207,8 +207,8 @@
</tr>
<tr>
<td><q>intellectual property</q></td>
<td><q>intellektuel ejendom</q></td>
<td>intellectual property</td>
<td>intellektuel ejendom</td>
<td>Skal altid i anførselstegn!</td>
</tr>
@@ -251,7 +251,7 @@
<tr>
<td>smart card</td>
<td>smartkort</td>
<td>(Fellowship-kortet) Undgå udtrykket <q>crypto card</q>, da der er en
<td>(Fellowship-kortet) Undgå udtrykket crypto card, da der er en
varemærkeproblemstilling!</td>
</tr>
+5 -5
View File
@@ -207,12 +207,12 @@
<p>
جرى تعريف البرمجيات الحرة لأول مرة من خلال الحريات الأربع المذكورة
أعلاه من قِبل <a href="/freesoftware/gnuproject.html">مشروع GNU</a> في
عام ١٩٨٦. وفي عام ١٩٩٨، وُضعت عبارة <q>المصدر المفتوح</q> كحملة تسويقية
عام ١٩٨٦. وفي عام ١٩٩٨، وُضعت عبارة المصدر المفتوح كحملة تسويقية
للبرمجيات الحرة ولكن مع أخذ الحريات ذاتها بعين الاعتبار. التسميات الأخرى
المعروفة على نطاق واسع للبرمجيات الحرة هي <q>Libre Software</q> (تعني
المعروفة على نطاق واسع للبرمجيات الحرة هي Libre Software (تعني
أيضاً البرمجيات الحرة)، والتي تم إطلاقها لتجنب الغموض الذي يكتنف الكلمة
الإنجليزية <q>free</q> (فهي تعني <q>حر</q> وتعني <q>مجاني</q>)، و”FOSS”
أو <q>FLOSS</q> كاختصارين لـ <q>Free (Libre) Open Source Software</q>
الإنجليزية free (فهي تعني حر وتعني مجاني)، و”FOSS”
أو FLOSS كاختصارين لـ Free (Libre) Open Source Software
(البرمجيات الحرة (الحرة) مفتوحة المصدر).
</p>
@@ -225,7 +225,7 @@
<p>
ثمة أيضاً مصطلحات يُساء استخدامها عادةً كمرادفات لوصف البرمجيات الحرة.
<q>الملكية العامة</q> واحد من هذه المصطلحات، ومن الأهمية بمكان الحرص على
الملكية العامة واحد من هذه المصطلحات، ومن الأهمية بمكان الحرص على
التمييز بين البرمجيات الحرة والملكية العامة. بعبارات بسيطة، يتكون الملك
العام من جميع الأعمال الإبداعية (بما في ذلك البرامج) التي لا تسري عليها
حقوق النشر. ربما تكون الحقوق المتصلة بهذه الأعمال قد انتهت صلاحيتها، أو
@@ -345,4 +345,5 @@ the rights and obligations involved in using that software.
</ul>
</body>
<translator>FSFE</translator>
</html>
+6 -6
View File
@@ -40,12 +40,12 @@
<p>
GNU-projektet består talrige mindre underprojekter, der vedligeholdes af
frivillige, virksomheder, eller kombinationer af de to. Disse
underprojekter kaldes også <q>GNU-projekter</q> eller <q>GNU-pakker.</q>
underprojekter kaldes også GNU-projekter eller GNU-pakker.
</p>
<p>
GNU-projektets navn stammer fra det rekursive akronym <q>GNU's Not
Unix</q> (<q>GNU er ikke Unix</q>). Unix var et meget populært
GNU-projektets navn stammer fra det rekursive akronym GNU's Not
Unix (GNU er ikke Unix). Unix var et meget populært
styresystem i 1980'erne, hvorfor Stallman designede GNU til at være
overvejende kompatibelt med Unix, så det ikke ville være svært for folk
at skifte til GNU. Navnet symbolisere, at GNU tog ved lære af Unix'
@@ -58,10 +58,10 @@
Da GNU er Unix-lignende, er det modulært opbygget. Det betyder at
tredjepartskomponenter kan føjes til GNU. I dag er det meget almindeligt,
at anvende tredjepartskernen ved navn Linux sammen med GNU-systemer.
Mange bruger navnet <q>Linux</q> for denne variant af GNU, men dermed
Mange bruger navnet Linux for denne variant af GNU, men dermed
hører folk ikke om GNU-projektet og dets mål med softwarefrihed. FSFE
beder folk om at anvende udtrykket <q>GNU/Linux</q> eller
<q>GNU+Linux</q>, når de refererer til sådanne systemer.
beder folk om at anvende udtrykket GNU/Linux eller
GNU+Linux, når de refererer til sådanne systemer.
</p>
</body>