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2005-10-11 16:57:59 +00:00
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<html>
<head>
<title>FSF Europe - IPRED2 - The zweite Richtlinie zur Durchsetzung
von "geistigem Eigentum" (&quot;Intellectual Property Rights&quot;)</title>
</head>
<body>
<h1>IPRED2</h1>
<p style="background-color: red; color: white; font-weight:
bold;">Anmerkung: Diese Seite bezieht sich auf das ursprüngliche
Dokument. Dieser Text wurde mittlerweile widerrufen. Eine neue
Version wird für Januar 2006 erwartet und wird vermutlich dem
Original sehr ähnlich sein. Diese Seite wird aktualisiert werden,
sobald der neue Inhalt vorgeschlagen wurde.</p>
2005-10-11 16:57:59 +00:00
<ol>
<li><a href="#summary">Zusammenfassung</a></li>
<li><a href="#harm">Schädliche Auswirkungen auf Freie Software</a>
<ol>
<li><a href="#swpat">Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst</a></li>
<li><a href="#models">Schaden für effiziente Softwareproduktions-
und Vertriebsmodelle</a></li>
<li><a href="#abuse">Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO</a></li>
<li><a href="#indemnification">Verhinderung von Rechtstreitversicherungen</a></li>
<li><a href="#grey-areas">Entwickler in Grauzonen: DeCSS,
Datentauschdienste</a></li>
</ol>
</li>
<li><a href="#text">Den IPRED2-Vorschlag lesen</a>
<ol>
<li><a href="#directive">Die Richtlinie &quot;2005/0127(COD)&quot;</a></li>
<li><a href="#framework-decision">Der Rahmenbeschluss des Rates &quot;2005/0128(CNS)&quot;</a></li>
</ol>
</li>
<li><a href="#options">Was wir tun können</a></li>
<li><a href="#todo">Notwendige Sofortmaßnahmen</a></li>
<li><a href="#links">Externe Links</a></li>
</ol>
<h2 id="summary">Zusammenfassung</h2>
<p>
IPRED2, The zweite Richtlinie zur Durchsetzung von
"geistigem Eigentum" (&quot;Intellectual Property Rights&quot;)
besteht im Kern aus:
</p>
<p class="quote">
&quot;Dieser Artikel verpflichtet die Mitgliedstaaten, jede
vorsätzliche Verletzung eines Rechts des "geistigen Eigentums"
strafrechtlich zu ahnden, sofern die Verletzung in gewerbsmäßgem
Umfang begangen wird.&quot;<br />
Artikel 3. Seite 3 des Dossiers: <a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0276de01.pdf">com(2005)276</a>)
</p>
<p>
Die Definition von "geistigem Eigentum" (&quot;Intellectual
property rights&quot;) wirft Patente, Urheberrechte, Markenrechte,
geschützte Designs und andere Kategorien von Recht in einen Topf.
</p>
<h2 id="harm">Schädliche Auswirkungen auf Freie Software</h2>
<h3 id="swpat">Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst</h3>
<p>
Obwohl durch das Europäische Patentabkommen Software von der
Patentierbarkeit ausgeschlossen ist, gewährt das Europäische
Patentamt (EPA) Patente auf Softwareideen. Trotz der Tatsache,
dass mehr als 90% der Rechtstreitigkeiten, die auf solchen
Patenten basieren, keine Chance auf Erfolg vor Gericht besäßen,
bietet das EPA damit Patentinhabern eine juristische Grundlage,
um Softwareproduzenten und -händlern Gerichtsverfahren
anzudrohen. Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen, Beschlagnahme
von Besitz und die Gefahr der Firmenschließung sind
Bedrohungen, die genügend Furcht unter Computernutzern erzeugen
könnten, diese ungültigen Patente anzuerkennen. (Weitere
Informationen zu der Problematik von Softwarepatenten gibt es
auf der Seite über die
<a href="/projects/swpat/swpat.html">Arbeit der FSFE gegen
Patentierbarkeit von Software.</a>)
</p>
<h3 id="models">Schaden für effiziente Softwareproduktions- und
Vertriebsmodelle</h3>
<p>
Die starke Erhöhung der Risiken von Softwareentwicklung
und -vertrieb wird sich abschreckend auf Produzenden
und Händler auswirken, die in Strukuren agieren, die keine,
oder nur wenige Geldmittel für juristische Zwecke zur Verfügung haben.
Damit wird insbesondere <a href="/documents/freesoftware.html">Freie
Software</a> geschwächt, da diese oft durch Einzelpersonen oder
durch Unternehmen entwickelt wird, deren Hauptgeschäft nicht in
der Softwareentwicklung besteht.
</p>
<h3 id="abuse">Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO</h3>
<p>
Wenn man den Initiatoren von Gerichtsverfahren in diesem
Zusammenhang erweiterten Zugang zu nationalen
Strafverfolgungsinstitutionen gibt und damit die nachteiligen
Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten erhöht, dann werden
Menschen dazu angeregt, diese Gerichtsverfahren als
kommerzielles Werkzeug am Markt anzuwenden. Ein weithin
bekanntes Beispiel aus den USA ist SCO: Ohne irgendeinen Beweis,
nicht einmal vorhandener Hinweise, hat SCO IBM und andere der
Verletzung von "geistigem Eigentum" auf kommerzieller
Ebene beschuldigt. Damit haben sie den wachsenden Einsatz von
Freier Software, wie etwa des <a
href="http://www.gnu.org/gnu/the-gnu-project.html">GNU/Linux</a>
Betriebssystems gehemmt und haben dem Ansehen einer handvoll
Unternehmen, allesamt Wettbewerbsgegner von Microsoft, einem der
Hauptunterstützer von SCO, geschadet.
</p>
<h3 id="indemnification">Verhinderung von Rechtstreitversicherungen</h3>
<p>
Da man sich gegen Straftatbestände nicht absichern kann, werden
Versicherungen auf Patentrechtsverfahren unmöglich gemacht, sodass
Softwareproduzenten ihre Vertragshändler nicht mehr entschädigen
könnten.
</p>
<h3 id="grey-areas">Entwickler in Grauzonen: DeCSS,
Datentauschdienste</h3>
<p>
Die Europäische Richtlinie zur &quot;Harmonisierung bestimmter
Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der
Informationsgesellschaft&quot; (<a
href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!CELEXnumdoc&amp;lg=EN&amp;numdoc=32001L0029">com(2001)29ec</a>)
hat den Einfluss des Urheberrechts stark erweitert.
Neben dem Verbot der nichtgenehmigten Vervielfältigung von
Informationen schränkt das Gesetz jetzt auch die Möglichkeiten ein, wie die
Öffentlichkeit Technologien einsetzen kann, um auf
urheberrechtlich geschützte Informationen zuzugreifen. Zum
Beispiel gilt man als Urheberrechtsverletzer, wenn man seine
eigene Software entwickelt, mit der man eine gewöhnliche, selbst
erworbene DVD anschauen kann. Schreibt man Software, mit der man
Dateien mit anderen über das Netzwerk tauschen kann, so befindet
man sich in einer rechtlichen Grauzone - es könnte eine
Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Androhung von
Gefängnis- und anderer harter Strafen, die sich in der
Richtlinie finden, wird Menschen davon abhalten, viele Arten
nützlicher Software zu schreiben, die zwar illegal, jedoch
geduldet werden, oder die sich in rechtlichen Grauzonen befinden.
</p>
<h2 id="text">Den IPRED2-Vorschlag lesen</h2>
<p>
Der IPRED2-Vorschlag (<a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0276de01.pdf">com(2005)276</a>)
besteht aus zwei Teilen: die Seiten 5-11 sind eine Richtlinie und
die Seiten 12-16 stellen den Rahmenbeschluss des Rates dar.
</p>
<h3 id="directive">Die Richtlinie &quot;2005/0127(COD)&quot;</h3>
<p>
EP Verantwortliche Kommission: Rechtsausschuss (JURI)<br />
EP Berichterstatter: <a
href="http://www.europarl.eu.int/members/public/yourMep/view.do?language=EN&amp;id=28419">Nicola
Zingaretti</a> (PSE, Italien).<br />
EP Meinungsgeber der Kommission: Industrie, Forschung und Energie
(ITRE), Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte,
Justiz und Innenpolitik (CULT).
</p>
<p>
Die größten Probleme der Richtlinie bestehen in den Artikeln 3
und 4. Artikel 3 ist weiter <a
href="#summary">oben</a> angeführt. Artikel 4 listet die harten
Strafmaßnahmen auf, die für die zukünftigen Kriminellen verfügbar
werden sollen. Diese beinhalten Gefängnis- und Geldstrafen,
Geschäftsschließungen, Zerstörung von Gütern, die Möglichkeit,
durch das Gericht überwacht zu werden und das Verbot auf
öffentliche Unterstützung zurückgreifen zu können.
</p>
<h4>Dünne Schranken: &quot;vorsätzlich&quot; &amp;
&quot;gewerbsmäßig&quot;</h4>
<p>
Der Satz &quot;<span style="font-style: italic;">jede
vorsätzliche Verletzung [...] in gewerbsmäßigem
Umfang</span>&quot;, wird viele Menschen glauben machen, die
Richtlinie beziehe sich nur auf vorsätzlichen Gesetzesbruch
aus Profitgründen.
</p>
<p>
Nehmen wir zum Beispiel den Anwalt eines Patenteinhabers, der
versucht einen Softwareentwickler dazu zu zwingen, seine
Software nicht mehr zu vertreiben.<br />
Anwalt: &quot;Hallo. Sie verletzen unser Patent, stellen Sie
den Vertrieb Ihrer Software ein.&quot;<br />
Softwareentwickler: &quot;Da muss ein Missverständnis vorliegen.
Ich habe kein Patent gelesen und außerdem ist
Softwarefunktionalität in der EU nicht patentierbar.&quot;<br />
Anwalt: &quot;Aber das Europäische Patentamt hat dieses
Patent gewährt und Sie verletzen es.&quot;<br />
Softwareentwickler: &quot;Es ist sehr unwahrscheinlich das es einer
gerichtlichen überprüfung standhalten wird.&quot;<br />
Anwalt: &quot;Da Sie vorsätzlich ihre Software geschrieben haben
und Ihre Software den Softwaremarkt betrifft ist Ihre
Rechtsverletzung vorsätzlich und gewerbsmäßig- dies macht Sie zu
einem Kriminellen. Werden Sie nun den Vertrieb ihrer Software
einstellen oder riskieren Sie eine Vorstrafe, die
Schließung Ihres Unternehmens, eine hohe Geldstrafe und
vielleicht ein wenig Zeit im Gefängnis?&quot;<br />
Softwareentwickler: &quot;...aber, meine Entwicklungsarbeit war
vorsätzlich, die Rechtsverletzung jedoch nicht. Ich habe noch
nicht einmal etwas von diesem dubiosen Patent gewusst.&quot;<br />
Anwalt: &quot;Nun, seit dem Zeitpunkt meiner Anschuldigung der
Rechtsverletzung Ihnen gegenüber sind Sie sich dessen jedoch bewusst.
Daher ist jede weitere Rechtsverletzung vorsätzlich. Werden Sie
jetzt den Vertrieb einstellen?&quot;
</p>
<p id="busker">
2005-10-11 16:57:59 +00:00
Ein einfacheres Beispiel ist der Musiker, der auf der Strasse
für das Kleingeld der Leute spielt. Die vorgeschlagene
Richtlinie stempelt jeden Musiker zum Kriminellen ab, wenn das
Lied, das er spielt, urheberrechtlich geschützt ist und ohne
eine Lizenz vorgetragen wird. Es macht auch die Person, die den
Musiker in die Stadt gefahren hat zum Kriminillen, da sie die
Rechtsverletzung unterstützt hat. Leute, die dem Musiker ihr
Kleingeld geben oder einfach nur umherstehen und zuhören,
könnten dann ebenso Kriminelle sein, da sie den Musiker zum
spielen animieren. Und jeder, der die Rechtsverletzung hätte
verhindern können, dies aber nicht tat, ist auch ein
Krimineller: Er hat die Rechtsverletzung begünstigt. Dieses
Beispiel kann sehr nützlich sein, den Menschen klarzumachen, wie
aberwitzig der Richtlinientext ist, aber es verdeutlicht nicht
die Gefahr für die Softwarefreiheit. Daher ist es nur als
erster Schritt für tiefergehende Erläuterungen zu verstehen.
</p>
<h3 id="framework-decision">Der Rahmenbeschluss &quot;2005/0128(CNS)&quot;</h3>
<p>
EP Verantwortliche Kommission: Rechtsausschuss (JURI)<br /> EP
Berichterstatterin: <a
href="http://www.europarl.eu.int/members/public/yourMep/view.do?language=EN&amp;id=4336">Janelly
Fourtou</a> (ALDE, Frankreich. Ehefrau des Vorsitzenden und
Geschäftsführers von Vivendi Universal).<br /> EP Meinungsgeber
der Kommission: Industrie, Forschung und Energie (ITRE),
Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte, Justiz
und Innenpolitik (CULT).
</p>
<p>
Der Rahmenbeschluss des Rates dient zur Sicherstellung der
Rechtssicherheit der Europäischen Union gegenüber den
Mitgliedstaaten, wenn es darum geht, Richtlinien zu erlassen,
die Strafen nach dem Strafrecht für Verletzungen von
"geistigem Eigentum" fordern. Die Hauptprobleme beim
Ratsbeschluss finden sich im Artikel 4, auf Seite 14:
</p>
<p class="quote">&quot;
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die betroffenen Inhaber
von Rechten des geistigen Eigentums oder ihre Vertreter sowie
Sachverständige an den von gemeinsamen Ermittlungsgruppen
geleiteten Untersuchungen von Straftaten im Sinne von Artikel 3
der Richtlinie ..../.../EG mitwirken können.&quot;
</p>
<p>
Ebenso erschreckend ist der Artikel 5 auf Seite 15, der besagt,
dass die Mitgliedsstaaten sogar dann verpflichtet werden sollen,
Rechtsverletzung von "geistigem Eigentum" strafrechtlich zu
untersuchen und zu verfolgen, wenn der Patentinhaber dies noch
nicht einmal gefordert hat.
</p>
<h2 id="options">Was wir tun können</h2>
<ul>
<li>
Wir können unsere nationalen Regierungen dazu aufrufen, den
Rahmenbeschluss zurückzuweisen. Das würde möglicherweise die
rechtliche Grundlage für die strafrechtlichen Maßnahmen der
Richtlinie beseitigen. Jedoch stellt eine <a
href="http://www.timesonline.co.uk/article/0,,2-1779849,00.html">
gegenwärtige Anordnung des Europäischen Gerichtshofes</a> auch
das Gegenteil in Aussicht. Der Ratsbeschluss muss von allen 25
Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen werden und sollte auch
aus <a href="#framework-decision">oben</a> genannten Gründen
abgelehnt werden.
</li>
<li>
Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu
aufrufen, die strafrechtlichen Mittel auf jene Fälle zu
beschränken, bei denen die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit
organisierter Kriminalit steht, oder wo sie ein Gesundheits-
oder Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellt.
Organisierte Kriminalität und öffentliche Gesundheit- und
Sicherheitsrisiken werden als Rechtfertigung für diese
Richtlinie genannt und es erscheint angemessen, die Artikel an
die Rechtfertigungen zu knüpfen.
</li>
<li>
Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu
auffordern, die strafrechtliche Behandlung von dem &quot;Versuch
einer solchen Rechtsverletzung sowie Beihilfe und
Anstiftung&quot; aus der Richtlinie zu entfernen. Denn für die
meisten, wenn nicht sogar alle Mitgliedstaaten stellt die
Richtlinie eine härtere Bestrafung für Anstiftung oder
Beihilfe einer solchen Verletzung von "geistigem Eigentum" dar,
als bisher dafür auf der jeweiligen nationalen Ebene anwendbar ist.
</li>
<li>
Wir können Druck im Europäischen Parlament aufbauen, diese
Richtlinie einfach grundsätzlich abzulehnen.
</li>
<li>
Wir können mit unseren nationalen Regierungen zusammenarbeiten
um die Artikel 4 und 6 des Rahmenbeschlusses des Rates zu
beseitigen. Es könnte durchaus ausreichen, diese Artikel in der
Form abzuändern, dass sie sich nur auf den Tatbestand der
Unterstützung organisierter Kriminalität oder auf Risiken für
die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit beziehen.
</li>
</ul>
<p>
Anmerkung: Die Beschränkung der Richtlinie auf organisierte
Kriminalität und Gesundheits- und Sicherheitsrisiken könnte
nicht für alle Fälle hinreichend sein. Ein Grund ist, dass bei
möglichen Untersuchungen die Wahrhaftigkeit sämtlicher
Behauptungen von Verbindungen zu organisierter Kriminalität,
Gesundheits- und Sicherheitsrisiken nicht bestätigt werden kann.
Der zweite Grund ist, dass die oben genannte Beschränkung nicht
vor übertriebenen Anschuldigungen schützen kann, etwa dass Software,
die der Allgemeinheit dient ebenso gut auch der organisierten
Kriminalität dienen könnte, so zum Beispiel Dateitauschbörsen.
</p>
<h2 id="todo">Notwendige Sofortmaßnahmen</h2>
<p>
Die FSFE hat eine öffentliche Mailingliste eingerichtet, die zur
Koordinierung der Arbeit bezüglich der Richtlinie dient. Wenn
Sie helfen möchten, dann melden Sie sich hier an:<a
href="https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/ipred2">https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/ipred2</a>
</p>
<p>
Viele Mitgliedstaaten besitzen bereits strafrechtliche
Maßnahmen für Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen, und
einige haben diese sogar schon für Patentverletzungen. Wenn
Politiker fragen: &quot;Welchen Schaden haben strafrechtliche
Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorgerufen?&quot;, so
sollten wir eine Liste mit treffenden Beispielen zur Verfügung
haben.
</p>
<p>
Diese Liste muss zusammengetragen werden, und dafür benötigen wir
ihre Hilfe.
</p>
<h2 id="links">Externe Links</h2>
<ul>
<li>
Der Richtlinienvorschlag: <a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0276de01.pdf">com(2005)276</a>.
(auch weiter oben verlinkt)
</li>
<li>
<a
href="http://europa.eu.int/prelex/detail_dossier_print.cfm?CL=de&amp;DosID=193131">Die
Informationsseite der Europäischen Union (&quot;prelex&quot;) für diesen
Richtlinienvorschlag.</a>
</li>
<li>
<a
href="http://www.europarl.eu.int/oeil/FindByProcnum.do?lang=en&amp;procnum=COD/2005/0127">Die
Informationsseite des Europäischen Parlamentes für die Richtlinie (englisch)</a>.
</li>
<li>
<a
href="http://www.europarl.eu.int/oeil/FindByProcnum.do?lang=en&amp;procnum=CNS/2005/0128">Die
Informationsseite des Europäischen Parlamentes für den
Rahmenbeschluss des Rates</a>.
</li>
<li>
<a href="http://www.gnu.org/philosophy/not-ipr.xhtml">Did You
Say &quot;Intellectual Property&quot;? It's a Seductive
Mirage</a>, ein Essay von Richard Stallman über Begrifflichkeiten in
englischer Sprache.
</li>
<li>
<a
href="http://www.europarl.eu.int/charter/default_de.htm">Die Charta
2005-10-11 16:57:59 +00:00
der Grundrechte der Europäischen Union</a>. Die Richtlinie verletzt
möglicherweise den Artikel 49 über die &quot;Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang
mit Straftaten und Strafen&quot;.
</li>
<li>
Ein Artikel des ZDNet aus Großbritannien: (englisch) <a
href="http://insight.zdnet.co.uk/business/legal/0,39020487,39211542,00.htm">Making
IP infringement a crime</a>
</li>
<li>
<a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2000/com2000_0789de01.pdf">com(2000)789</a>,
eine im Zusammenhang stehende Mitteilung der Kommission.
</li>
<li>
<a
href="http://www.europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_195/l_19520040602de00160025.pdf">IPRED-1,
der Vorgänger dieser Richtlinie</a>
</li>
2005-10-11 16:57:59 +00:00
</ul>
</body>
<timestamp>$Date$ $Author$</timestamp>
<translator>Fred Thiele</translator>
</html>
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