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<html>
<head>
<title>FSF Europe - IPRED2 - The zweite Richtlinie zur Durchsetzung
von "geistigem Eigentum" (&quot;Intellectual Property Rights&quot;)</title>
</head>
<body>
<h1>IPRED2</h1>
<p style="background-color: red; color: white; font-weight:
bold;">Anmerkung: Diese Seite bezieht sich auf das urspr<70>ngliche
Dokument. Dieser Text wurde mittlerweile widerrufen. Eine neue
Version wird f<>r Januar 2006 erwartet und wird vermutlich dem
Original sehr <20>hnlich sein. Diese Seite wird aktualisiert werden,
sobald der neue Inhalt vorgeschlagen wurde.</p>
<ol>
<li><a href="#summary">Zusammenfassung</a></li>
<li><a href="#harm">Sch<EFBFBD>dliche Auswirkungen auf Freie Software</a>
<ol>
<li><a href="#swpat">Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst</a></li>
<li><a href="#models">Schaden f<>r effiziente Softwareproduktions-
und Vertriebsmodelle</a></li>
<li><a href="#abuse">Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO</a></li>
<li><a href="#indemnification">Verhinderung von Rechtstreitversicherungen</a></li>
<li><a href="#grey-areas">Entwickler in Grauzonen: DeCSS,
Datentauschdienste</a></li>
</ol>
</li>
<li><a href="#text">Den IPRED2-Vorschlag lesen</a>
<ol>
<li><a href="#directive">Die Richtlinie &quot;2005/0127(COD)&quot;</a></li>
<li><a href="#framework-decision">Der Rahmenbeschluss des Rates &quot;2005/0128(CNS)&quot;</a></li>
</ol>
</li>
<li><a href="#options">Was wir tun k<>nnen</a></li>
<li><a href="#todo">Notwendige Sofortma<6D>nahmen</a></li>
<li><a href="#links">Externe Links</a></li>
</ol>
<h2 id="summary">Zusammenfassung</h2>
<p>
IPRED2, The zweite Richtlinie zur Durchsetzung von
"geistigem Eigentum" (&quot;Intellectual Property Rights&quot;)
besteht im Kern aus:
</p>
<p class="quote">
&quot;Dieser Artikel verpflichtet die Mitgliedstaaten, jede
vors<72>tzliche Verletzung eines Rechts des "geistigen Eigentums"
strafrechtlich zu ahnden, sofern die Verletzung in gewerbsm<73><6D>gem
Umfang begangen wird.&quot;<br />
Artikel 3. Seite 3 des Dossiers: <a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0276de01.pdf">com(2005)276</a>)
</p>
<p>
Die Definition von "geistigem Eigentum" (&quot;Intellectual
property rights&quot;) wirft Patente, Urheberrechte, Markenrechte,
gesch<63>tzte Designs und andere Kategorien von Recht in einen Topf.
</p>
<h2 id="harm">Sch<EFBFBD>dliche Auswirkungen auf Freie Software</h2>
<h3 id="swpat">Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst</h3>
<p>
Obwohl durch das Europ<6F>ische Patentabkommen Software von der
Patentierbarkeit ausgeschlossen ist, gew<65>hrt das Europ<6F>ische
Patentamt (EPA) Patente auf Softwareideen. Trotz der Tatsache,
dass mehr als 90% der Rechtstreitigkeiten, die auf solchen
Patenten basieren, keine Chance auf Erfolg vor Gericht bes<65><73>en,
bietet das EPA damit Patentinhabern eine juristische Grundlage,
um Softwareproduzenten und -h<>ndlern Gerichtsverfahren
anzudrohen. Gef<65>ngnisstrafen, hohe Geldstrafen, Beschlagnahme
von Besitz und die Gefahr der Firmenschlie<69>ung sind
Bedrohungen, die gen<65>gend Furcht unter Computernutzern erzeugen
k<>nnten, diese ung<6E>ltigen Patente anzuerkennen. (Weitere
Informationen zu der Problematik von Softwarepatenten gibt es
auf der Seite <20>ber die
<a href="/projects/swpat/swpat.html">Arbeit der FSFE gegen
Patentierbarkeit von Software.</a>)
</p>
<h3 id="models">Schaden f<>r effiziente Softwareproduktions- und
Vertriebsmodelle</h3>
<p>
Die starke Erh<72>hung der Risiken von Softwareentwicklung
und -vertrieb wird sich abschreckend auf Produzenden
und H<>ndler auswirken, die in Strukuren agieren, die keine,
oder nur wenige Geldmittel f<>r juristische Zwecke zur Verf<72>gung haben.
Damit wird insbesondere <a href="/documents/freesoftware.html">Freie
Software</a> geschw<68>cht, da diese oft durch Einzelpersonen oder
durch Unternehmen entwickelt wird, deren Hauptgesch<63>ft nicht in
der Softwareentwicklung besteht.
</p>
<h3 id="abuse">Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO</h3>
<p>
Wenn man den Initiatoren von Gerichtsverfahren in diesem
Zusammenhang erweiterten Zugang zu nationalen
Strafverfolgungsinstitutionen gibt und damit die nachteiligen
Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten erh<72>ht, dann werden
Menschen dazu angeregt, diese Gerichtsverfahren als
kommerzielles Werkzeug am Markt anzuwenden. Ein weithin
bekanntes Beispiel aus den USA ist SCO: Ohne irgendeinen Beweis,
nicht einmal vorhandener Hinweise, hat SCO IBM und andere der
Verletzung von "geistigem Eigentum" auf kommerzieller
Ebene beschuldigt. Damit haben sie den wachsenden Einsatz von
Freier Software, wie etwa des <a
href="http://www.gnu.org/gnu/the-gnu-project.html">GNU/Linux</a>
Betriebssystems gehemmt und haben dem Ansehen einer handvoll
Unternehmen, allesamt Wettbewerbsgegner von Microsoft, einem der
Hauptunterst<73>tzer von SCO, geschadet.
</p>
<h3 id="indemnification">Verhinderung von Rechtstreitversicherungen</h3>
<p>
Da man sich gegen Straftatbest<73>nde nicht absichern kann, werden
Versicherungen auf Patentrechtsverfahren unm<6E>glich gemacht, sodass
Softwareproduzenten ihre Vertragsh<73>ndler nicht mehr entsch<63>digen
k<>nnten.
</p>
<h3 id="grey-areas">Entwickler in Grauzonen: DeCSS,
Datentauschdienste</h3>
<p>
Die Europ<6F>ische Richtlinie zur &quot;Harmonisierung bestimmter
Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der
Informationsgesellschaft&quot; (<a
href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!CELEXnumdoc&amp;lg=EN&amp;numdoc=32001L0029">com(2001)29ec</a>)
hat den Einfluss des Urheberrechts stark erweitert.
Neben dem Verbot der nichtgenehmigten Vervielf<6C>ltigung von
Informationen schr<68>nkt das Gesetz jetzt auch die M<>glichkeiten ein, wie die
<09>ffentlichkeit Technologien einsetzen kann, um auf
urheberrechtlich gesch<63>tzte Informationen zuzugreifen. Zum
Beispiel gilt man als Urheberrechtsverletzer, wenn man seine
eigene Software entwickelt, mit der man eine gew<65>hnliche, selbst
erworbene DVD anschauen kann. Schreibt man Software, mit der man
Dateien mit anderen <20>ber das Netzwerk tauschen kann, so befindet
man sich in einer rechtlichen Grauzone - es k<>nnte eine
Urheberrechtsverletzung darstellen. Die Androhung von
Gef<65>ngnis- und anderer harter Strafen, die sich in der
Richtlinie finden, wird Menschen davon abhalten, viele Arten
n<>tzlicher Software zu schreiben, die zwar illegal, jedoch
geduldet werden, oder die sich in rechtlichen Grauzonen befinden.
</p>
<h2 id="text">Den IPRED2-Vorschlag lesen</h2>
<p>
Der IPRED2-Vorschlag (<a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0276de01.pdf">com(2005)276</a>)
besteht aus zwei Teilen: die Seiten 5-11 sind eine Richtlinie und
die Seiten 12-16 stellen den Rahmenbeschluss des Rates dar.
</p>
<h3 id="directive">Die Richtlinie &quot;2005/0127(COD)&quot;</h3>
<p>
EP Verantwortliche Kommission: Rechtsausschuss (JURI)<br />
EP Berichterstatter: <a
href="http://www.europarl.eu.int/members/public/yourMep/view.do?language=EN&amp;id=28419">Nicola
Zingaretti</a> (PSE, Italien).<br />
EP Meinungsgeber der Kommission: Industrie, Forschung und Energie
(ITRE), Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), B<>rgerrechte,
Justiz und Innenpolitik (CULT).
</p>
<p>
Die gr<67><72>ten Probleme der Richtlinie bestehen in den Artikeln 3
und 4. Artikel 3 ist weiter <a
href="#summary">oben</a> angef<65>hrt. Artikel 4 listet die harten
Strafma<6D>nahmen auf, die f<>r die zuk<75>nftigen Kriminellen verf<72>gbar
werden sollen. Diese beinhalten Gef<65>ngnis- und Geldstrafen,
Gesch<63>ftsschlie<69>ungen, Zerst<73>rung von G<>tern, die M<>glichkeit,
durch das Gericht <20>berwacht zu werden und das Verbot auf
<09>ffentliche Unterst<73>tzung zur<75>ckgreifen zu k<>nnen.
</p>
<h4>D<EFBFBD>nne Schranken: &quot;vors<EFBFBD>tzlich&quot; &amp;
&quot;gewerbsm<EFBFBD><EFBFBD>ig&quot;</h4>
<p>
Der Satz &quot;<span style="font-style: italic;">jede
vors<72>tzliche Verletzung [...] in gewerbsm<73><6D>igem
Umfang</span>&quot;, wird viele Menschen glauben machen, die
Richtlinie beziehe sich nur auf vors<72>tzlichen Gesetzesbruch
aus Profitgr<67>nden.
</p>
<p>
Nehmen wir zum Beispiel den Anwalt eines Patenteinhabers, der
versucht einen Softwareentwickler dazu zu zwingen, seine
Software nicht mehr zu vertreiben.<br />
Anwalt: &quot;Hallo. Sie verletzen unser Patent, stellen Sie
den Vertrieb Ihrer Software ein.&quot;<br />
Softwareentwickler: &quot;Da muss ein Missverst<73>ndnis vorliegen.
Ich habe kein Patent gelesen und au<61>erdem ist
Softwarefunktionalit<69>t in der EU nicht patentierbar.&quot;<br />
Anwalt: &quot;Aber das Europ<6F>ische Patentamt hat dieses
Patent gew<65>hrt und Sie verletzen es.&quot;<br />
Softwareentwickler: &quot;Es ist sehr unwahrscheinlich das es einer
gerichtlichen <20>berpr<70>fung standhalten wird.&quot;<br />
Anwalt: &quot;Da Sie vors<72>tzlich ihre Software geschrieben haben
und Ihre Software den Softwaremarkt betrifft ist Ihre
Rechtsverletzung vors<72>tzlich und gewerbsm<73><6D>ig- dies macht Sie zu
einem Kriminellen. Werden Sie nun den Vertrieb ihrer Software
einstellen oder riskieren Sie eine Vorstrafe, die
Schlie<69>ung Ihres Unternehmens, eine hohe Geldstrafe und
vielleicht ein wenig Zeit im Gef<65>ngnis?&quot;<br />
Softwareentwickler: &quot;...aber, meine Entwicklungsarbeit war
vors<72>tzlich, die Rechtsverletzung jedoch nicht. Ich habe noch
nicht einmal etwas von diesem dubiosen Patent gewusst.&quot;<br />
Anwalt: &quot;Nun, seit dem Zeitpunkt meiner Anschuldigung der
Rechtsverletzung Ihnen gegen<65>ber sind Sie sich dessen jedoch bewusst.
Daher ist jede weitere Rechtsverletzung vors<72>tzlich. Werden Sie
jetzt den Vertrieb einstellen?&quot;
</p>
<p id="busker">
Ein einfacheres Beispiel ist der Musiker, der auf der Strasse
f<>r das Kleingeld der Leute spielt. Die vorgeschlagene
Richtlinie stempelt jeden Musiker zum Kriminellen ab, wenn das
Lied, das er spielt, urheberrechtlich gesch<63>tzt ist und ohne
eine Lizenz vorgetragen wird. Es macht auch die Person, die den
Musiker in die Stadt gefahren hat zum Kriminillen, da sie die
Rechtsverletzung unterst<73>tzt hat. Leute, die dem Musiker ihr
Kleingeld geben oder einfach nur umherstehen und zuh<75>ren,
k<>nnten dann ebenso Kriminelle sein, da sie den Musiker zum
spielen animieren. Und jeder, der die Rechtsverletzung h<>tte
verhindern k<>nnen, dies aber nicht tat, ist auch ein
Krimineller: Er hat die Rechtsverletzung beg<65>nstigt. Dieses
Beispiel kann sehr n<>tzlich sein, den Menschen klarzumachen, wie
aberwitzig der Richtlinientext ist, aber es verdeutlicht nicht
die Gefahr f<>r die Softwarefreiheit. Daher ist es nur als
erster Schritt f<>r tiefergehende Erl<72>uterungen zu verstehen.
</p>
<h3 id="framework-decision">Der Rahmenbeschluss &quot;2005/0128(CNS)&quot;</h3>
<p>
EP Verantwortliche Kommission: Rechtsausschuss (JURI)<br /> EP
Berichterstatterin: <a
href="http://www.europarl.eu.int/members/public/yourMep/view.do?language=EN&amp;id=4336">Janelly
Fourtou</a> (ALDE, Frankreich. Ehefrau des Vorsitzenden und
Gesch<63>ftsf<73>hrers von Vivendi Universal).<br /> EP Meinungsgeber
der Kommission: Industrie, Forschung und Energie (ITRE),
Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), B<>rgerrechte, Justiz
und Innenpolitik (CULT).
</p>
<p>
Der Rahmenbeschluss des Rates dient zur Sicherstellung der
Rechtssicherheit der Europ<6F>ischen Union gegen<65>ber den
Mitgliedstaaten, wenn es darum geht, Richtlinien zu erlassen,
die Strafen nach dem Strafrecht f<>r Verletzungen von
"geistigem Eigentum" fordern. Die Hauptprobleme beim
Ratsbeschluss finden sich im Artikel 4, auf Seite 14:
</p>
<p class="quote">&quot;
Die Mitgliedstaaten sorgen daf<61>r, dass die betroffenen Inhaber
von Rechten des geistigen Eigentums oder ihre Vertreter sowie
Sachverst<73>ndige an den von gemeinsamen Ermittlungsgruppen
geleiteten Untersuchungen von Straftaten im Sinne von Artikel 3
der Richtlinie ..../.../EG mitwirken k<>nnen.&quot;
</p>
<p>
Ebenso erschreckend ist der Artikel 5 auf Seite 15, der besagt,
dass die Mitgliedsstaaten sogar dann verpflichtet werden sollen,
Rechtsverletzung von "geistigem Eigentum" strafrechtlich zu
untersuchen und zu verfolgen, wenn der Patentinhaber dies noch
nicht einmal gefordert hat.
</p>
<h2 id="options">Was wir tun k<>nnen</h2>
<ul>
<li>
Wir k<>nnen unsere nationalen Regierungen dazu aufrufen, den
Rahmenbeschluss zur<75>ckzuweisen. Das w<>rde m<>glicherweise die
rechtliche Grundlage f<>r die strafrechtlichen Ma<4D>nahmen der
Richtlinie beseitigen. Jedoch stellt eine <a
href="http://www.timesonline.co.uk/article/0,,2-1779849,00.html">
gegenw<6E>rtige Anordnung des Europ<6F>ischen Gerichtshofes</a> auch
das Gegenteil in Aussicht. Der Ratsbeschluss muss von allen 25
Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen werden und sollte auch
aus <a href="#framework-decision">oben</a> genannten Gr<47>nden
abgelehnt werden.
</li>
<li>
Wir k<>nnen das Europ<6F>ische Parlament und den Ministerrat dazu
aufrufen, die strafrechtlichen Mittel auf jene F<>lle zu
beschr<68>nken, bei denen die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit
organisierter Kriminalit steht, oder wo sie ein Gesundheits-
oder Sicherheitsrisiko f<>r die <20>ffentlichkeit darstellt.
Organisierte Kriminalit<69>t und <20>ffentliche Gesundheit- und
Sicherheitsrisiken werden als Rechtfertigung f<>r diese
Richtlinie genannt und es erscheint angemessen, die Artikel an
die Rechtfertigungen zu kn<6B>pfen.
</li>
<li>
Wir k<>nnen das Europ<6F>ische Parlament und den Ministerrat dazu
auffordern, die strafrechtliche Behandlung von dem &quot;Versuch
einer solchen Rechtsverletzung sowie Beihilfe und
Anstiftung&quot; aus der Richtlinie zu entfernen. Denn f<>r die
meisten, wenn nicht sogar alle Mitgliedstaaten stellt die
Richtlinie eine h<>rtere Bestrafung f<>r Anstiftung oder
Beihilfe einer solchen Verletzung von "geistigem Eigentum" dar,
als bisher daf<61>r auf der jeweiligen nationalen Ebene anwendbar ist.
</li>
<li>
Wir k<>nnen Druck im Europ<6F>ischen Parlament aufbauen, diese
Richtlinie einfach grunds<64>tzlich abzulehnen.
</li>
<li>
Wir k<>nnen mit unseren nationalen Regierungen zusammenarbeiten
um die Artikel 4 und 6 des Rahmenbeschlusses des Rates zu
beseitigen. Es k<>nnte durchaus ausreichen, diese Artikel in der
Form abzu<7A>ndern, dass sie sich nur auf den Tatbestand der
Unterst<73>tzung organisierter Kriminalit<69>t oder auf Risiken f<>r
die <20>ffentliche Gesundheit oder Sicherheit beziehen.
</li>
</ul>
<p>
Anmerkung: Die Beschr<68>nkung der Richtlinie auf organisierte
Kriminalit<69>t und Gesundheits- und Sicherheitsrisiken k<>nnte
nicht f<>r alle F<>lle hinreichend sein. Ein Grund ist, dass bei
m<>glichen Untersuchungen die Wahrhaftigkeit s<>mtlicher
Behauptungen von Verbindungen zu organisierter Kriminalit<69>t,
Gesundheits- und Sicherheitsrisiken nicht best<73>tigt werden kann.
Der zweite Grund ist, dass die oben genannte Beschr<68>nkung nicht
vor <20>bertriebenen Anschuldigungen sch<63>tzen kann, etwa dass Software,
die der Allgemeinheit dient ebenso gut auch der organisierten
Kriminalit<69>t dienen k<>nnte, so zum Beispiel Dateitauschb<68>rsen.
</p>
<h2 id="todo">Notwendige Sofortma<6D>nahmen</h2>
<p>
Die FSFE hat eine <20>ffentliche Mailingliste eingerichtet, die zur
Koordinierung der Arbeit bez<65>glich der Richtlinie dient. Wenn
Sie helfen m<>chten, dann melden Sie sich hier an:<a
href="https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/ipred2">https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/ipred2</a>
</p>
<p>
Viele Mitgliedstaaten besitzen bereits strafrechtliche
Ma<4D>nahmen f<>r Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen, und
einige haben diese sogar schon f<>r Patentverletzungen. Wenn
Politiker fragen: &quot;Welchen Schaden haben strafrechtliche
Ma<4D>nahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorgerufen?&quot;, so
sollten wir eine Liste mit treffenden Beispielen zur Verf<72>gung
haben.
</p>
<p>
Diese Liste muss zusammengetragen werden, und daf<61>r ben<65>tigen wir
ihre Hilfe.
</p>
<h2 id="links">Externe Links</h2>
<ul>
<li>
Der Richtlinienvorschlag: <a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2005/com2005_0276de01.pdf">com(2005)276</a>.
(auch weiter oben verlinkt)
</li>
<li>
<a
href="http://europa.eu.int/prelex/detail_dossier_print.cfm?CL=de&amp;DosID=193131">Die
Informationsseite der Europ<6F>ischen Union (&quot;prelex&quot;) f<>r diesen
Richtlinienvorschlag.</a>
</li>
<li>
<a
href="http://www.europarl.eu.int/oeil/FindByProcnum.do?lang=en&amp;procnum=COD/2005/0127">Die
Informationsseite des Europ<6F>ischen Parlamentes f<>r die Richtlinie (englisch)</a>.
</li>
<li>
<a
href="http://www.europarl.eu.int/oeil/FindByProcnum.do?lang=en&amp;procnum=CNS/2005/0128">Die
Informationsseite des Europ<6F>ischen Parlamentes f<>r den
Rahmenbeschluss des Rates</a>.
</li>
<li>
<a href="http://www.gnu.org/philosophy/not-ipr.xhtml">Did You
Say &quot;Intellectual Property&quot;? It's a Seductive
Mirage</a>, ein Essay von Richard Stallman <20>ber Begrifflichkeiten in
englischer Sprache.
</li>
<li>
<a
href="http://www.europarl.eu.int/charter/default_de.htm">Die Charta
der Grundrechte der Europ<6F>ischen Union</a>. Die Richtlinie verletzt
m<>glicherweise den Artikel 49 <20>ber die &quot;Verh<EFBFBD>ltnism<EFBFBD><EFBFBD>igkeit im Zusammenhang
mit Straftaten und Strafen&quot;.
</li>
<li>
Ein Artikel des ZDNet aus Gro<72>britannien: (englisch) <a
href="http://insight.zdnet.co.uk/business/legal/0,39020487,39211542,00.htm">Making
IP infringement a crime</a>
</li>
<li>
<a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2000/com2000_0789de01.pdf">com(2000)789</a>,
eine im Zusammenhang stehende Mitteilung der Kommission.
</li>
<li>
<a
href="http://www.europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_195/l_19520040602de00160025.pdf">IPRED-1,
der Vorg<72>nger dieser Richtlinie</a>
</li>
</ul>
</body>
<timestamp>$Date$ $Author$</timestamp>
<translator>Fred Thiele</translator>
</html>
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