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2005-10-11 16:57:59 +00:00
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<head>
<title>FSF Europe - IPRED2 - The zweite Richtlinie zur Durchsetzung
von "geistigem Eigentum" (&quot;Intellectual Property Rights&quot;)</title>
</head>
<body>
<h1>IPRED2</h1>
<ol>
<li><a href="#summary">Zusammenfassung</a></li>
<li><a href="#harm">Schädliche Auswirkungen auf Freie Software</a>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
<ul>
2005-10-11 16:57:59 +00:00
<li><a href="#swpat">Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst</a></li>
<li><a href="#models">Schaden für effiziente Softwareproduktions-
und Vertriebsmodelle</a></li>
<li><a href="#abuse">Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO</a></li>
<li><a href="#indemnification">Verhinderung von Rechtstreitversicherungen</a></li>
<li><a href="#grey-areas">Entwickler in Grauzonen: DeCSS,
Datentauschdienste</a></li>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
</ul>
2005-10-11 16:57:59 +00:00
</li>
<li><a href="#text">Den IPRED2-Vorschlag lesen</a>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
<ul>
2005-10-11 16:57:59 +00:00
<li><a href="#directive">Die Richtlinie &quot;2005/0127(COD)&quot;</a></li>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
<li><a href="#problems">Die Probleme</a>
<ul>
<li><a href="#limits">Weak limits: &quot;intentional&quot; &amp; &quot;commercial scale&quot;</a></li>
<li><a href="#investigation">Disproportionate access for rights holders</a></li>
</ul>
</li>
</ul>
2005-10-11 16:57:59 +00:00
</li>
<li><a href="#options">Was wir tun können</a></li>
<li><a href="#todo">Notwendige Sofortmaßnahmen</a></li>
<li><a href="#links">Externe Links</a></li>
</ol>
<h2 id="summary">Zusammenfassung</h2>
<p>
IPRED2, The zweite Richtlinie zur Durchsetzung von
"geistigem Eigentum" (&quot;Intellectual Property Rights&quot;)
besteht im Kern aus:
</p>
<p class="quote">
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&quot;Artikel 3<br />
Straftat<br />
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass jede vorsätzliche, in gewerblichem
Umfang begangene Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, der
Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie die Beihilfe und Anstiftung
dazu als Straftat gilt.&quot;<br />
(Artikel 3. Seite 9 der Akte: <a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0168de01.pdf">com(2006)168</a>)
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</p>
<p>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
Die Definition von "geistigem Eigentum" (&quot;Intellectual property
rights&quot;) wirft Patente, Urheberrechte, Markenrechte, Geschmacksmuster
und andere Kategorien von Recht in einen Topf. Es wird keine Definition
von "vorsätzlich" oder von "in gewerblichem Umfang" gegeben und es fehlen
Beispiel dazu, was unter "geistigem Eigentum" zu verstehen sein soll und
was nicht darunter zu verstehen ist.
</p>
2005-10-11 16:57:59 +00:00
<h2 id="harm">Schädliche Auswirkungen auf Freie Software</h2>
<h3 id="swpat">Softwarepatente: Durchsetzung mittels Angst</h3>
<p>
Obwohl durch das Europäische Patentabkommen Software von der
Patentierbarkeit ausgeschlossen ist, gewährt das Europäische
Patentamt (EPA) Patente auf Softwareideen. Trotz der Tatsache,
dass mehr als 90% der Rechtstreitigkeiten, die auf solchen
Patenten basieren, keine Chance auf Erfolg vor Gericht besäßen,
bietet das EPA damit Patentinhabern eine juristische Grundlage,
um Softwareproduzenten und -händlern Gerichtsverfahren
anzudrohen. Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen, Beschlagnahme
von Besitz und die Gefahr der Firmenschließung sind
Bedrohungen, die genügend Furcht unter Computernutzern erzeugen
könnten, diese ungültigen Patente anzuerkennen. (Weitere
Informationen zu der Problematik von Softwarepatenten gibt es
auf der Seite über die
<a href="/projects/swpat/swpat.html">Arbeit der FSFE gegen
Patentierbarkeit von Software.</a>)
</p>
<h3 id="models">Schaden für effiziente Softwareproduktions- und
Vertriebsmodelle</h3>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
<p>
Die starke Erhöhung der Risiken von Softwareentwicklung und -vertrieb
wird sich abschreckend auf Produzenten und Händler auswirken, die in
Strukturen agieren, die keine, oder nur wenige Geldmittel für
juristische Zwecke zur Verfügung haben. Damit wird insbesondere <a
href="/documents/freesoftware.html">Freie Software</a> geschwächt, da
diese oft durch Einzelpersonen, Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs)
oder durch Unternehmen, die ihre Kerngeschäft nicht in der
Softwareentwicklung sehen, entwickelt wird.
da diese oft durch Einzelpersonen oder
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durch Unternehmen entwickelt wird, deren Hauptgeschäft nicht in
der Softwareentwicklung besteht.
</p>
<h3 id="abuse">Ermutigung zu kommerziellem Missbrauch, siehe SCO</h3>
<p>
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Wenn man den Initiatoren von Gerichtsverfahren in diesem Zusammenhang
erweiterten Zugang zu nationalen Strafverfolgungsinstitutionen gibt und
damit die nachteiligen Auswirkungen von Rechtsstreitigkeiten erhöht,
dann werden Menschen dazu angeregt, diese Gerichtsverfahren als
kommerzielles Werkzeug am Markt anzuwenden. Ein weithin bekanntes
Beispiel aus den USA ist SCO: Ohne irgendeinen Beweis oder
irgendwelchen anderen Hinweise hat SCO IBM und andere der Verletzung
von "geistigem Eigentum" auf kommerzieller Ebene beschuldigt. Damit
haben sie den wachsenden Einsatz von Freier Software, wie etwa des <a
href="/documents/gnuproject.html">GNU/Linux</a> Betriebssystems gehemmt
und haben dem Ansehen einer handvoll Unternehmen, allesamt
Wettbewerbsgegner von Microsoft, einem der Hauptunterstützer von SCO,
geschadet.
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</p>
<h3 id="indemnification">Verhinderung von Rechtstreitversicherungen</h3>
<p>
Da man sich gegen Straftatbestände nicht absichern kann, werden
Versicherungen auf Patentrechtsverfahren unmöglich gemacht, sodass
Softwareproduzenten ihre Vertragshändler nicht mehr entschädigen
könnten.
</p>
<h3 id="grey-areas">Entwickler in Grauzonen: DeCSS,
Datentauschdienste</h3>
<p>
Die Europäische Richtlinie zur &quot;Harmonisierung bestimmter
Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der
Informationsgesellschaft&quot; (<a
href="http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!CELEXnumdoc&amp;lg=EN&amp;numdoc=32001L0029">com(2001)29ec</a>)
hat den Einfluss des Urheberrechts stark erweitert.
Neben dem Verbot der nichtgenehmigten Vervielfältigung von
Informationen schränkt das Gesetz jetzt auch die Möglichkeiten ein, wie die
Öffentlichkeit Technologien einsetzen kann, um auf
urheberrechtlich geschützte Informationen zuzugreifen. Zum
Beispiel gilt man als Urheberrechtsverletzer, wenn man seine
eigene Software entwickelt, mit der man eine gewöhnliche, selbst
erworbene DVD anschauen kann. Schreibt man Software, mit der man
Dateien mit anderen über das Netzwerk tauschen kann, so befindet
man sich in einer rechtlichen Grauzone - es könnte eine
2006-05-25 14:01:34 +00:00
Urheberrechtsverletzung darstellen. Die in der Richtlinie angedrohten
Gefängnisstrafen und anderer harter Strafen wird viele davon abhalten,
nützlicher Software aller Art zu schreiben (inklusive zwar geduldeter
aber illegaler Software sowie Software in Grauzonen).
</p>
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2006-05-25 14:01:34 +00:00
<h2 id="text">Den Vorschlag &quot;2006/0168(COD)&quot; lesen</h2>
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<p>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
Der IPRED2-Vorschlag bestand ursprünglich aus zwei Teilen, wurde dann
aber im Mai 2006 als ein Richtlinienvorschlag veröffentlicht:
<a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0168de01.pdf">com(2006)168</a>).
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</p>
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<p>
Der Grund für die Neuveröffentlichung und die Änderung von zwei Teilen
zu einem ist ein Präzedenzfall des Europäischen Gerichtshof, welcher
besagt, dass EU Richtlinienvorschläge von Mitgieldsstaaten die
Einführung vom strafrechtlichen Maßnahmen erfordern können.
</p>
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<h3 id="directive">Verfahrensdetails</h3>
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<p>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
Die folgenden Informationen in diesem Abschnitt gelten für die erste
Veröffentlichung von IPRED2, es ist aber sehr wahrscheinlich das
es sich im aktuellen Vorschlag nicht ändern wird.<br />
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EP Verantwortliche Kommission: Rechtsausschuss (JURI)<br />
EP Berichterstatter: <a
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href="http://www.europarl.eu.int/members/public/yourMep/view.do?language=DE&amp;id=28419">Nicola
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Zingaretti</a> (PSE, Italien).<br />
EP Meinungsgeber der Kommission: Industrie, Forschung und Energie
(ITRE), Binnenmarkt- und Verbraucherschutz (IMCO), Bürgerrechte,
2006-05-25 14:01:34 +00:00
Justiz und Innenpolitik (LIBE).
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</p>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
<h3 id="problems">Die Probleme</h3>
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<p>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
Die größten Probleme der Richtlinie bestehen in den Artikeln 3 und 4
(Seite 9 und 10 des Dokuments). Artikel 3 ist weiter <a
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href="#summary">oben</a> angeführt. Artikel 4 listet die harten
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strafrechtliche Maßnahmen auf, die für die in Artikel 3 beschriebenen
Handlungen verfügbar gemacht werden sollen. Diese beinhalten Gefängnis-
und Geldstrafen, Geschäftsschließungen, Zerstörung von Gütern, die
Möglichkeit, durch das Gericht überwacht zu werden und das Verbot auf
öffentliche Unterstützung zurückgreifen zu können.
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</p>
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<h4 id="limits">Dünne Schranken: &quot;vorsätzlich&quot; &amp;
2005-10-11 16:57:59 +00:00
&quot;gewerbsmäßig&quot;</h4>
<p>
Der Satz &quot;<span style="font-style: italic;">jede
vorsätzliche Verletzung [...] in gewerbsmäßigem
Umfang</span>&quot;, wird viele Menschen glauben machen, die
Richtlinie beziehe sich nur auf vorsätzlichen Gesetzesbruch
aus Profitgründen.
</p>
<p>
Nehmen wir zum Beispiel den Anwalt eines Patenteinhabers, der
versucht einen Softwareentwickler dazu zu zwingen, seine
Software nicht mehr zu vertreiben.<br />
Anwalt: &quot;Hallo. Sie verletzen unser Patent, stellen Sie
den Vertrieb Ihrer Software ein.&quot;<br />
Softwareentwickler: &quot;Da muss ein Missverständnis vorliegen.
Ich habe kein Patent gelesen und außerdem ist
Softwarefunktionalität in der EU nicht patentierbar.&quot;<br />
Anwalt: &quot;Aber das Europäische Patentamt hat dieses
Patent gewährt und Sie verletzen es.&quot;<br />
Softwareentwickler: &quot;Es ist sehr unwahrscheinlich das es einer
gerichtlichen überprüfung standhalten wird.&quot;<br />
Anwalt: &quot;Da Sie vorsätzlich ihre Software geschrieben haben
und Ihre Software den Softwaremarkt betrifft ist Ihre
Rechtsverletzung vorsätzlich und gewerbsmäßig- dies macht Sie zu
einem Kriminellen. Werden Sie nun den Vertrieb ihrer Software
einstellen oder riskieren Sie eine Vorstrafe, die
Schließung Ihres Unternehmens, eine hohe Geldstrafe und
vielleicht ein wenig Zeit im Gefängnis?&quot;<br />
Softwareentwickler: &quot;...aber, meine Entwicklungsarbeit war
vorsätzlich, die Rechtsverletzung jedoch nicht. Ich habe noch
nicht einmal etwas von diesem dubiosen Patent gewusst.&quot;<br />
Anwalt: &quot;Nun, seit dem Zeitpunkt meiner Anschuldigung der
Rechtsverletzung Ihnen gegenüber sind Sie sich dessen jedoch bewusst.
Daher ist jede weitere Rechtsverletzung vorsätzlich. Werden Sie
jetzt den Vertrieb einstellen?&quot;
</p>
<p id="busker">
2005-10-11 16:57:59 +00:00
Ein einfacheres Beispiel ist der Musiker, der auf der Strasse
für das Kleingeld der Leute spielt. Die vorgeschlagene
Richtlinie stempelt jeden Musiker zum Kriminellen ab, wenn das
Lied, das er spielt, urheberrechtlich geschützt ist und ohne
eine Lizenz vorgetragen wird. Es macht auch die Person, die den
Musiker in die Stadt gefahren hat zum Kriminillen, da sie die
Rechtsverletzung unterstützt hat. Leute, die dem Musiker ihr
Kleingeld geben oder einfach nur umherstehen und zuhören,
könnten dann ebenso Kriminelle sein, da sie den Musiker zum
spielen animieren. Und jeder, der die Rechtsverletzung hätte
verhindern können, dies aber nicht tat, ist auch ein
Krimineller: Er hat die Rechtsverletzung begünstigt. Dieses
Beispiel kann sehr nützlich sein, den Menschen klarzumachen, wie
aberwitzig der Richtlinientext ist, aber es verdeutlicht nicht
die Gefahr für die Softwarefreiheit. Daher ist es nur als
erster Schritt für tiefergehende Erläuterungen zu verstehen.
</p>
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<h4 id="investigation">Unverhältnismäßiger Zugang für Rechteinhaber</h4>
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<p>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
Der Richtlinienvorschlag gibt den Rechteinhabern Sonderrechte um die
Untersuchung zu beeinflussen:
2005-10-11 16:57:59 +00:00
</p>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
<p class="quote">&quot;Artikel 7<br />Gemeinsame Ermittlungsgruppen<br />
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die betroffenen Inhaber von
Rechten des geistigen Eigentums oder ihre Vertreter sowie Sachverständige
an den von gemeinsamen Ermittlungsgruppen geleiteten Untersuchungen von
Straftaten im Sinne von Artikel 3 mitwirken können.&quot;
</p>
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<p>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
Wichtig ist auch Artikel 8 (Seite 11), welcher aussagt, dass
Mitgliedsstaaten Verletzungen von &quot;geistiges Eigentums Rechten&quot;
auch untersuchen und bestrafen sollen, wenn der Rechteinhaber dies nicht
verlangt hat.
</p>
2005-10-11 16:57:59 +00:00
<h2 id="options">Was wir tun können</h2>
<ul>
<li>
Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu
aufrufen, die strafrechtlichen Mittel auf jene Fälle zu
beschränken, bei denen die Rechtsverletzung im Zusammenhang mit
organisierter Kriminalit steht, oder wo sie ein Gesundheits-
oder Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit darstellt.
Organisierte Kriminalität und öffentliche Gesundheit- und
Sicherheitsrisiken werden als Rechtfertigung für diese
Richtlinie genannt und es erscheint angemessen, die Artikel an
die Rechtfertigungen zu knüpfen.
</li>
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<li>
Wir können das Europäische Parlament und den Ministerrat dazu
auffordern, die strafrechtliche Behandlung von dem
&quot;Versuch einer solchen Rechtsverletzung sowie Beihilfe und
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Anstiftung&quot; aus der Richtlinie zu entfernen. Denn für die
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meisten, wenn nicht sogar alle Mitgliedstaaten stellt die
Richtlinie eine härtere Bestrafung für Anstiftung oder Beihilfe
einer solchen Verletzung von "geistigem Eigentum" dar, als
bisher dafür auf der jeweiligen nationalen Ebene anwendbar ist.
</li>
<li>
Wir können Druck im Europäischen Parlament aufbauen, diese
Richtlinie einfach grundsätzlich abzulehnen. Der Entwurf von
Gesetzen ist die Aufgabe der Europäischen Kommision und nicht
des Europäischen Parlaments. Nachdem die Kommission den
Richtlinienvorschlag an das Parlament übergeben hat, welche im
Grunde aus undefinierten und unklaren Begriffen besteht, wäre
es für das Parlament angemessen den Vorschlag zurückzuweisen,
da die Kommission nicht ihre Aufgaben gemacht hat.
</li>
<li>
Wir können im Präzedenzrecht nach existierenden Strafsanktionen
für Patent-, Urheberrecht- und Wahrenzeichenverletzungen
schauen. Einige MEPs denken das dieser Richtlinienvorschlag
lediglich eine Harmonisierung existierender Gesetze ist. In
Wirklichkeit existieren aber nur in sehr wenigen
Mitgliedsstaaten der EU solche Gesetze - und es wäre
interessant zu wissen wie oft diese angewandt werden. Wenn dies
alte, selten angewandte Gesetze sind, dann wäre es schwer für
jemanden zu argumentieren, dass diese Gesetze europaweit
unabdingbar sind.
</li>
<li>
Wir können versuchen Patente aus der Richtlinie
auszuschließen. Dies wäre sehr brauchbar, da es gerade bei
Patenten einfach ist, diese unwissentlich zu verletzen. Diese
unwissentliche Verletzung würde hier niemanden vor
Strafsanktionen schützen, denn &quot;vorsätzlich&quot; könnte
sich hier eher auf die Handlung beziehen, welche zur
Rechtsverletzung (schreiben der Software) führte, als die
Rechtsverletzung selbst. Selbst wenn man unwissentliche
Rechtsverletzungen ausschließen würde, würde dieser
Richtlinienvorschlag den Pateninhabern die Macht geben, durch
einfache Informierung des Rechteverletzers, ein Vergehen in
eine Straftat zu verwandeln.
Diese hätte offensichtlich Verwendungsmöglichkeiten auf dem
Markt: Einen Konkurrenten kurz vor der Veröffentlichung eines
Produkts oder während eines Ausschreibungsverfahrens zu
informieren wäre zwei Beispiele für einen möglichen Mißbrauch.
</li>
</ul>
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<h2 id="todo">Notwendige Sofortmaßnahmen</h2>
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<p>
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Die FSFE hat eine öffentliche Mailingliste eingerichtet, die
zur Koordinierung der Arbeit bezüglich dieser Richtlinie
dient. Wenn Sie helfen möchten, dann melden Sie sich hier an:<a
href="https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/ipred2">https://mail.fsfeurope.org/mailman/listinfo/ipred2</a><br/>
Dieses Thema sollte auch auf nationalen Mailinglisten
angesprochen werden. Hoffentlich wird diese Internetseite
nützlich sein um andere zu informieren. Wenn Sie der Meinung
sind das weitere Informationen hier hinzugefügt werden sollten,
dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
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</p>
<p>
Viele Mitgliedstaaten besitzen bereits strafrechtliche
Maßnahmen für Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen, und
einige haben diese sogar schon für Patentverletzungen. Wenn
Politiker fragen: &quot;Welchen Schaden haben strafrechtliche
Maßnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten hervorgerufen?&quot;, so
sollten wir eine Liste mit treffenden Beispielen zur Verfügung
haben.
</p>
<p>
Diese Liste muss zusammengetragen werden, und dafür benötigen wir
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Ihre Hilfe.
2005-10-11 16:57:59 +00:00
</p>
<h2 id="links">Externe Links</h2>
<ul>
<li>
Der Richtlinienvorschlag: <a
2006-05-25 14:01:34 +00:00
href="http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0168de01.pdf">com(2006)168</a>.
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(auch weiter oben verlinkt)
</li>
2006-05-25 14:01:34 +00:00
<!-- Information should become available at this webpage, but it's not there now -->
<!-- <li> -->
<!-- <a -->
<!-- href="http://www.europarl.eu.int/oeil/FindByProcnum.do?lang=en&amp;procnum=COD/2006/0168">Die -->
<!-- Informationsseite der Europäischen Union zu diesem Richtlinienvorschlag</a>. -->
<!-- </li> -->
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<li>
<a href="http://www.gnu.org/philosophy/not-ipr.xhtml">Did You
Say &quot;Intellectual Property&quot;? It's a Seductive
Mirage</a>, ein Essay von Richard Stallman über Begrifflichkeiten in
englischer Sprache.
</li>
<li>
<a
href="http://www.europarl.eu.int/charter/default_de.htm">Die Charta
2005-10-11 16:57:59 +00:00
der Grundrechte der Europäischen Union</a>. Die Richtlinie verletzt
möglicherweise den Artikel 49 über die &quot;Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang
mit Straftaten und Strafen&quot;.
</li>
<li>
Ein Artikel des ZDNet aus Großbritannien: (englisch) <a
href="http://insight.zdnet.co.uk/business/legal/0,39020487,39211542,00.htm">Making
IP infringement a crime</a>
</li>
<li>
<a
href="http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2000/com2000_0789de01.pdf">com(2000)789</a>,
eine im Zusammenhang stehende Mitteilung der Kommission.
</li>
<li>
<a
href="http://www.europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_195/l_19520040602de00160025.pdf">IPRED-1,
der Vorgänger dieser Richtlinie</a>
</li>
2005-10-11 16:57:59 +00:00
</ul>
</body>
<timestamp>$Date$ $Author$</timestamp>
<translator>Fred Thiele</translator>
</html>
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